Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
08.03.2017
Erstellt
04.04.17, 18:33
Aktualisiert
04.04.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 04.04.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Umweltausschusses der Stadt Pulheim
am 08.03.2017
Vorlage Nr.:
TOP 10
157/2016
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Aufhebung der am 10.12.2014 gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Empfehlung:
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die am 10.12.2014 vom Planungsausschuss gefassten Beschlüsse zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 121 Sinnersdorf (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) werden
aufgehoben.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 121 Sinnersdorf (Bereich: zwischen den Straßen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“).
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und deren Erschließung wie
auch die Anlage eines Grünsaumes zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür