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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" Aufhebung der am 10.12.2014 gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
08.03.2017
Erstellt
04.04.17, 18:33
Aktualisiert
04.04.17, 18:33
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Aufhebung der am 10.12.2014 gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 04.04.2017 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Pulheim am 08.03.2017 Vorlage Nr.: TOP 10 157/2016 Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof" Aufhebung der am 10.12.2014 gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung Empfehlung: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die am 10.12.2014 vom Planungsausschuss gefassten Beschlüsse zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 121 Sinnersdorf (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) werden aufgehoben. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 121 Sinnersdorf (Bereich: zwischen den Straßen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“). Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und deren Erschließung wie auch die Anlage eines Grünsaumes zu schaffen. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 3. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür