Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.10.2007
- Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1065 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel",
hier: Änderungsantrag
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1065 Z-1
1. Sachverhalt:
Der Antrag ist insbesondere auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die
Einzelhandelsentwicklung auch auf den Flächen im Umfeld im Bereich der Kernstadt zu sehen.
Hierzu gibt es im Entwurf des Gutachtens der BBE auf Seite 60 bis Seite 75 ausführliche
Darlegungen.
Stichworte dazu sind: Was wird als Zentrum von Bad Münstereifel definiert ? – Wo liegen
Optionsflächen für welches Angebot ? – Was sind die zentrumsrelevanten Warensortimente ?
Anhand der Festlegungen hierzu können die Vorgaben für eine Entscheidung des gestellten
Antrages abgelesen werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das betroffene Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5a -Gewerbegebiet Bad
Münstereifel. Gem. der 3. Änderung zu diesem Bebauungsplan bestehen folgende Festsetzungen:
1. Ausschluss von bestimmten Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe
Innerhalb der Gewerbegebiete sind gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 9 der BauNVO folgende Arten der
allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nicht zulässig:
1.)
- Schank- und Speisewirtschaft, Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Hotels)
- Freiberufliche Tätige gem. §13 BauNVO, ausgenommen technische Berufe
- Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an
letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise den Waren (WB1) der
nachstehenden Listen zuzuordnen ist:
- Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WB 00-13)
- Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel, Körperpflegemittel (WB 15 – 18)
- Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse (WB 87)
- Textilien, Bekleidung, Pelzwaren, Schuhe, Leder und Galanteriewaren (WB 19-36) ohne
Bodenfliesen und Bodenbelag als Bahnenware (WB 212, 214, 218) sowie Berufsbekleidung
(WB 239 und 249)
- Rundfunk-, Fernsehen- und phonotechnische Geräte (WB 37)
- Elektrotechnische Geräte für den Haushalt (WB 391, 392) einschließlich Wohnraumleuchten
(WB 3939, 3932, 3937)
- Feinmechanische
und
optische
Erzeugnisse,
Uhren,
Schmuck,
Spielwaren,
Musikinstrumente (WB 40 – 47)
- Antiquitäten, Holz-, Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, Kinderwagen (WB
50, 51)
- Tafel-, Küchen- und ähnliche Haushaltsgeräte (WB 66)
- Heiz- und Kochgeräte, Kühl- und Gefriermöbel, Wasch- und Geschirrspülmaschinen für den
Haushalt (WB 67)
- Papier,
Papierwaren,
Schreibund
Zeichenmaterial,
Druckereierzeugnisse,
Büroorganisationsmittel (WB 52 – 57)
- Sportartikel und Handelswaffen, Bastelsätze (WB 653, 655 – 659)
- Fahrräder (WB 7809)
- Nähmaschinen (WB 819)
- Gebrauchtwaren dieser Liste
Eine Ergänzung des zulässigen Sortiments durch einzelne Warenklassen oder Warenarten der
vorstehenden Liste ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller nachweist, dass von dem
ergänzten Sortiment keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs.3 BauNVO
ausgehen.
Generell zulässig sind – abweichend von der vorstehenden Regelung – Gewerbetriebe mit
Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn der Betrieb aufgrund der von ihm
ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem Gewerbe- oder Industriegebiet zulässig ist.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1065 Z-1
2.) Ausschluss von Vergnügungsstätten
Gem. § 1 Abs.1 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 8 Abs.3 Nr. 3 BauNVO
ausnahmsweise zulässige Nutzungsart Vergnügungsstätte nicht Bestandteil dieses
Bebauungsplanes wird.
3.) Ausnahmsweise zulässige Gewerbebetriebe aller Art
Gemäß § 1 Abs. 5 und § 9 BauNVO wird festgesetzt, dass folgende Arten der allgemein
zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nur ausnahmsweise zugelassen sind:
- Geschäfts- und Verwaltungsgebäude
- Gewerblich betriebene Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke
3. Finanzielle Auswirkungen
Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden, müsste der Antragsteller die
Verfahrenskosten übernehmen, da hierfür keine Gelder bereitstehen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag: