Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", hier: Änderungsantrag)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 
hier: Änderungsantrag) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 
hier: Änderungsantrag) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", 
hier: Änderungsantrag)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.10.2007 - Der Bürgermeister Az: 60 Lq/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1065 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 18.10.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 5 a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel", hier: Änderungsantrag __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1065 Z-1 1. Sachverhalt: Der Antrag ist insbesondere auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Einzelhandelsentwicklung auch auf den Flächen im Umfeld im Bereich der Kernstadt zu sehen. Hierzu gibt es im Entwurf des Gutachtens der BBE auf Seite 60 bis Seite 75 ausführliche Darlegungen. Stichworte dazu sind: Was wird als Zentrum von Bad Münstereifel definiert ? – Wo liegen Optionsflächen für welches Angebot ? – Was sind die zentrumsrelevanten Warensortimente ? Anhand der Festlegungen hierzu können die Vorgaben für eine Entscheidung des gestellten Antrages abgelesen werden. 2. Rechtliche Würdigung Das betroffene Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5a -Gewerbegebiet Bad Münstereifel. Gem. der 3. Änderung zu diesem Bebauungsplan bestehen folgende Festsetzungen: 1. Ausschluss von bestimmten Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe Innerhalb der Gewerbegebiete sind gem. § 1 Abs. 5 und Abs. 9 der BauNVO folgende Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nicht zulässig: 1.) - Schank- und Speisewirtschaft, Betriebe des Beherbergungsgewerbes (Hotels) - Freiberufliche Tätige gem. §13 BauNVO, ausgenommen technische Berufe - Einzelhandelsbetriebe und sonstige Gewerbebetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise den Waren (WB1) der nachstehenden Listen zuzuordnen ist: - Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren (WB 00-13) - Wasch- und Putzmittel, Hygieneartikel, Körperpflegemittel (WB 15 – 18) - Arzneimittel und sonstige pharmazeutische Erzeugnisse (WB 87) - Textilien, Bekleidung, Pelzwaren, Schuhe, Leder und Galanteriewaren (WB 19-36) ohne Bodenfliesen und Bodenbelag als Bahnenware (WB 212, 214, 218) sowie Berufsbekleidung (WB 239 und 249) - Rundfunk-, Fernsehen- und phonotechnische Geräte (WB 37) - Elektrotechnische Geräte für den Haushalt (WB 391, 392) einschließlich Wohnraumleuchten (WB 3939, 3932, 3937) - Feinmechanische und optische Erzeugnisse, Uhren, Schmuck, Spielwaren, Musikinstrumente (WB 40 – 47) - Antiquitäten, Holz-, Korb-, Kork-, Flecht-, Schnitz- und Formstoffwaren, Kinderwagen (WB 50, 51) - Tafel-, Küchen- und ähnliche Haushaltsgeräte (WB 66) - Heiz- und Kochgeräte, Kühl- und Gefriermöbel, Wasch- und Geschirrspülmaschinen für den Haushalt (WB 67) - Papier, Papierwaren, Schreibund Zeichenmaterial, Druckereierzeugnisse, Büroorganisationsmittel (WB 52 – 57) - Sportartikel und Handelswaffen, Bastelsätze (WB 653, 655 – 659) - Fahrräder (WB 7809) - Nähmaschinen (WB 819) - Gebrauchtwaren dieser Liste Eine Ergänzung des zulässigen Sortiments durch einzelne Warenklassen oder Warenarten der vorstehenden Liste ist ausnahmsweise zulässig, wenn der Antragsteller nachweist, dass von dem ergänzten Sortiment keine schädlichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs.3 BauNVO ausgehen. Generell zulässig sind – abweichend von der vorstehenden Regelung – Gewerbetriebe mit Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher, wenn der Betrieb aufgrund der von ihm ausgehenden Emissionen typischerweise nur in einem Gewerbe- oder Industriegebiet zulässig ist. Seite 3 von Ratsdrucksache 1065 Z-1 2.) Ausschluss von Vergnügungsstätten Gem. § 1 Abs.1 Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 8 Abs.3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzungsart Vergnügungsstätte nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes wird. 3.) Ausnahmsweise zulässige Gewerbebetriebe aller Art Gemäß § 1 Abs. 5 und § 9 BauNVO wird festgesetzt, dass folgende Arten der allgemein zulässigen Gewerbebetriebe aller Art nur ausnahmsweise zugelassen sind: - Geschäfts- und Verwaltungsgebäude - Gewerblich betriebene Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke 3. Finanzielle Auswirkungen Sollte eine Änderung des Bebauungsplanes beschlossen werden, müsste der Antragsteller die Verfahrenskosten übernehmen, da hierfür keine Gelder bereitstehen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: