Daten
Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
19.04.17, 18:31
Aktualisiert
19.04.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 19.04.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 23. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 30.03.2017
TOP 2
Vorlage Nr.:
95/2017
Bürgerbegehren zum Friedhofskonzept der Stadt Pulheim
hier: Prüfung der Zulässigkeit und weiteres Verfahren
Empfehlung:
1. Der Rat der Stadt Pulheim stellt fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist.
2. Variante 1
Der Rat der Stadt Pulheim entspricht dem Bürgerbegehren und hebt seinen Beschluss vom 15.11.2016, die „gelben“
Friedhofsflächen betreffend, auf und beschließt den Beschluss in folgenden Punkten zu bestätigen:
1.) die nach dem neuen Bestattungsgesetz geänderten Fristen in Bezug auf die Bestattungszeit in § 7 Abs. 5,
2.) dass nur noch (Über-)Urnen in Urnengrabstätten zugelassen werden, die zu 100% verrottbar und rückstandsfrei
sind, sowie Bioaschekapseln (Metalle sind nicht erlaubt) § 8 Abs. 2,
3.) die Erweiterung der Arten der Grabstätten gem. § 13 Abs. 2 um die Grabstätten Kolumbarien, Urnenstelenanlagen, pflegefreie Urnengemeinschaftsanlagen, pflegefreie Rasengräber, Beisetzungsgärten, pflegefreie Baumgräber, pflegefreie Gräber für Sternenkinder und Grabstätten mit denkmalgeschützten Grabmalen,
4.) dass der/die Nutzungsberechtigte nicht mehr die Möglichkeit hat, ca. 1 m² auf einer pflegefreien Wahlgrabstätte
eigenhändig zu pflegen. § 15 Abs. 14,
5.) pflegefreie Urnenwahlgrabstätten gem. § 16 Abs. 7 werden nicht nur als Einfachgräber vergeben, sondern als
Einfach- und Doppelgrabstätte,
6.) die kostenlose Bereitstellung von Ehrengräbern gem. § 17 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung nicht
auf 30 Jahre zu beschränken, sondern so lange der Friedhof besteht und für diesen Zeitraum auch die Pflege der
Ehrengräber durch die Stadt zu übernehmen,
7.) die Grabstätten mit denkmalgeschützten Grabmalen werden konkretisiert und als § 18a der Friedhofs- und Bestattungssatzung neu eingefügt,
8.) Beisetzungsgärten anzubieten und als § 18 b der Friedhofs- und Bestattungssatzung neu einzufügen,
9.) einen Gedenkstein für Gräber für Sternenkinder neu aufzunehmen. § 20 Abs. 1b,
10.) Grabmale aus Glas werden zugelassen (§ 20 Abs. 4),
11.) die Raummaße und Art der Gedenkplatten für pflegefreie Rasengrabstätten neu festzulegen. § 20 Abs. 5a und b,
12.) dass jede Veränderung an einer denkmalgeschützten Grabstätte der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde
der Stadt Pulheim bedarf. § 21 Abs. 1,
13.) dass die Verwaltung aus einem wichtigen Grund auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen von dieser Satzung zulassen kann (§ 36). Die Verwaltung berichtet einmal im Jahr über genehmigte Ausnahmen.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügten Änderungen der Friedhofs- und Bestattungssatzung (Anlage 1 rechte
Spalte) (*) unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse zu den Ziffern 1 bis 13. Diese Änderungen treten am
Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
14.) dass besondere Grabflächen für muslimische Religionsgruppen nicht eingerichtet werden,
15.) dass Aschestreufelder nicht eingerichtet werden,
16.) auf dem Friedhof Brauweiler werden folgende (rot markierte) Flächen entwidmet und aus der Friedhofsanlage
herausgenommen:
a.) Parkplatz Nordwest
b.) Wirtschaftshof Nordwest
17.) b) Der Parkplatz, das Kieslager (rot markiert) werden endwidmet und aus der Friedhofsanlage herausgenommen siehe Anlage 2 Plananhang Nr. 5 (*), die unbelegte Rasenfläche im östlichen Teil (rot markiert) wird
wieder als grüne Fläche ausgewiesen.
23.) auf dem neuen Friedhof in Sinnersdorf werden folgende Grabflächen geschlossen und nach Ablauf aller Grabnutzungsrechte entwidmet:
b) Die Rasenfläche im Süden (rot markiert) (siehe Anlage 2 Plananhang 29) (*),
25.) Der Rat nimmt die Vorschläge und Ausführungen des Friedhofskonzeptes zur Einführung neuer Grabtypen und
Bestattungsformen grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis. Über die Frage der konkreten Ausgestaltung auf
den einzelnen Friedhöfen soll in gesonderter Sitzungsfolge unter Beteiligung des Umweltausschusses entschieden werden.
26.) Über die Nutzung, Gestaltung und künftige Pflege entwidmeter Flächen soll ebenfalls in gesonderter Sitzungsfolge unter Beteiligung des Umweltausschusses entschieden werden.
27.) Der Rat beschließt zu den einzelnen Eingaben (Anlage 6 bzw. 9) (*), inhaltlich gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (Anlage 5 Synopse) (*) zu verfahren.
(*) Die aufgeführten Anlagen beziehen sich auf den Beschluss des Rates vom 15.11.2016
alternativ
Variante 2
Der Rat entspricht dem Bürgerbegehren nicht und beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids gem. § 26
(6) GO NRW. Bei dem durchzuführenden Bürgerentscheid wird die Frage
„Soll der Ratsbeschluss vom 15.11.2016 der Stadt Pulheim, die gelben Flächen der Friedhöfe mit den Gräbern der
Verstorbenen auslaufen zu lassen, nach Ablauf der Grabnutzungsrechte zu entwidmen, und einer anderen Nutzung
zuzuführen, aufgehoben werden?“
zur Abstimmung gestellt.
Der Rat setzt als Tag der Durchführung des Bürgerentscheides Sonntag, den 25.06.2017 fest.
Der Rat beschließt, unter Verzicht auf eine Vorberatung im HFA, für die Durchführung des Bürgerentscheids außerplanmäßig Mittel in Höhe von 50.000,00 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus dem Budget Personalkosten.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.03.2017
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Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 30.03.2017
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