Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
23.09.11, 06:38
Aktualisiert
23.09.11, 06:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 332/2011
Az.: 82.2-BP 135
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 08.08.2011
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
04.10.2011
BM / Dezernent
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 08.08.2011
Beschlussentwurf:
Für den Bereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße
wird die Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch angeordnet.
Begründung:
Um das mit dem Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ziel der Schaffung von
Wohnbaugrundstücken zu erreichen, müssen die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit den
Planfestsetzungen in Einklang gebracht werden. Dies lässt sich innerhalb eines angemessenen
Zeitraumes nur durch ein Baulandumlegungsverfahren realisieren.
Der Offenlegungsbeschluss wurde vom Rat am 19.07.2011 gefasst. Der Umwandlung der zurzeit
kleingärtnerisch genutzten bzw. brachliegenden Flächen in Wohnbauland stehen die Eigentümer
positiv gegenüber. Durch das Instrument der Umlegung soll der Stadt Erftstadt die Möglichkeit
gegeben werden, ohne Zeitverzögerung bodenordnende Maßnahmen einzuleiten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff.
Baugesetzbuch sind gegeben.
(Dr. Rips)
Anlage