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Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
04.10.2011
Erstellt
23.09.11, 06:38
Aktualisiert
23.09.11, 06:38
Beschlussvorlage (Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch
Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 332/2011 Az.: 82.2-BP 135 Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2- Datum: 08.08.2011 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 04.10.2011 BM / Dezernent Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Anordnung der Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt nicht den Wirtschaftsplan. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 08.08.2011 Beschlussentwurf: Für den Bereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt-Liblar, Bergstraße wird die Umlegung gem. §§ 45 ff. Baugesetzbuch angeordnet. Begründung: Um das mit dem Bebauungsplan angestrebte städtebauliche Ziel der Schaffung von Wohnbaugrundstücken zu erreichen, müssen die Eigentums- und Besitzverhältnisse mit den Planfestsetzungen in Einklang gebracht werden. Dies lässt sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nur durch ein Baulandumlegungsverfahren realisieren. Der Offenlegungsbeschluss wurde vom Rat am 19.07.2011 gefasst. Der Umwandlung der zurzeit kleingärtnerisch genutzten bzw. brachliegenden Flächen in Wohnbauland stehen die Eigentümer positiv gegenüber. Durch das Instrument der Umlegung soll der Stadt Erftstadt die Möglichkeit gegeben werden, ohne Zeitverzögerung bodenordnende Maßnahmen einzuleiten. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff. Baugesetzbuch sind gegeben. (Dr. Rips) Anlage