Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.07.2006
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 658 Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
01.02.2007
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Strukturförderungsausschuss
05.06.2007
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
StrukfA
StrukfA
StrukfA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 658 Z-1
In der Sitzung am 17.08.2006 ist der Punkt vertagt worden.
Die Planungskommission hat die Angelegenheit am 29.05.2007 vorberaten.
In der Diskussion im Strukturförderungsausschuss war die Frage der Kompensation und die der
Folgekosten bei den zur Abstufung vorgesehenen Kreisstraßen bzw. Kreisstraßenabschnitten
gestellt worden.
Aus einer Übernahme ergeben sich verschiedenartige Folgekosten.
Die Unterhaltspflicht beinhaltet als laufende jährliche Kosten zunächst den Werteverzehr in Form
der Abschreibung. Damit verbunden ist jedoch auch der Aufwand der Kontrollpflichten, der Mähund Reinigungsarbeiten im Seitenbankett und der des Winterdienstes.
Die von der L165 über Willerscheid Richtung Reckerscheid führende K48 ist in einem guten
Zustand, soweit man das ohne aufwendige Untersuchungen feststellen kann.
Ebenso ist die K52, die von der L113 in Scheuren über Maulbach führt, und die wenn möglich statt
des Astes von Houverath über Eichen, falls erforderlich übernommen werden sollte, in einem
guten Zustand. Dies müsste auch so sein, da diese Straße erst vor kurzem neugebaut wurde.
Wobei Baufehler im Untergrund sich auch erst spät zeigen können.
Als Kompensation läge der Gedanke nahe, sich im Gegenzug eignende Gemeindestraßen zur
Kreisstraße aufstufen zu lassen. Hierzu können jedoch keine sinnvollen Vorschläge gemacht
werden.
Ein anderer Gedanke wäre, einen Finanzbetrag auszuhandeln oder eine neue Straße, die sich in
das Kreisstraßennetz sinnvoll einfügt.
Ein Ansatz für letzteres ergibt sich im Bereich der K47. Deren Durchbindung bis Queckenberg wird
vom Kreis nicht mehr verfolgt. Anstelle dessen soll von der L210 aus zwischen Kirchheim und
Kloster Schweinheim zur Steinbachtalsperre eine neue Kreisstraße gebaut werden. Damit
bestünde die Gefahr, dass auf die K47 mit ihrer engen Ortsdurchfahrt in Arloff erheblich mehr
Verkehr kommt. Insofern besteht für diesen Fall dringender Beratungsbedarf, da in der
Innenortsdruchfahrt teilweise noch nicht einmal Platz für Schrittwege vorhanden ist. So wäre eine
Straße, die vor dem östlichen Ortseingang Arloff dann hauptsächlich über vorhandene
Wirtschaftswege führt und im Bereich südlich des Hammerwerks an die B51 angebunden würde,
eine sinnvolle Entlastung. Diese könnte dann auch die östlichen Teile von Arloff nach Süden auf
die Bundesstraße leiten sowie die nördlichen Teile von Iversheim mit anbinden. Dies bedeutet
zwar, dass dann auch Bahnhofstraße und Holzgasse abzustufen wären, auf der anderen Seite
würden jedoch der zu erwartende Verkehr nicht mehr durch den Ort geleitet.
Auch nach Aussage der Kreisverwaltung erfüllt die K47 derzeit die Kriterien einer Kreisstraße, da
sie eine überörtliche – Bad Münstereifel/ Euskirchen- Verbindung darstellt.
Vom Kreis Euskirchen, Herrn Unterstetter, wurde darauf verwiesen, dass ein Ausgleich eventuell
im Rahmen der Verbesserung des Bahnübergangs Arloff im Bereich der K 47 erfolgen könnte.
Er signalisierte grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft, wenn seitens der Stadt die Zustimmung
zur Abstufung der K48 erteilt würde. Dann könnte über das Paket K47, K32/K52
besprochen/verhandelt werden.
Zur Frage wie eine Kreisstraße zu bestimmen ist, sind entsprechende Informationen als Anlage
beigefügt.
7. Beschlussvorschlag:
Der Strukturförderungsausschuss beschließt:
• Gegen die Abstutung der K 48, Reckerscheid, Willerscheid, Glückstal bestehen keine
Bedenken.
Seite 3 von Ratsdrucksache 658 Z-1
•
Über das Paket K47 und K32/52 ist mit dem Kreis wie folgt zu verhandeln: