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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
22.06.16, 18:32
Aktualisiert
22.06.16, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302
Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad
Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.06.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 9. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 04.05.2016 Vorlage Nr.: TOP 2 94/2016 Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302 Bereich: ehemaliger Spielpatz zwischen Beethovenstraße und Fuchspfad Beratung und Beschlussfassung über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und (2) BauGB und während der Auslegung gem. §§ 4 (1) und (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen / Äußerungen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe Vorlage 481/2015, Sitzung des PA vom 09.12.2015 Empfehlung: Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 20 Pulheim 1302“, dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Beratungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 14 Gegenstimmen