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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim Bereich: Siemensstraße - Änderung gem. § 13 BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
22.06.16, 18:32
Aktualisiert
22.06.16, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim
Bereich: Siemensstraße
- Änderung gem. § 13 BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim
Bereich: Siemensstraße
- Änderung gem. § 13 BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.06.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 9. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 04.05.2016 Vorlage Nr.: TOP 4 127/2016 Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim Bereich: Siemensstraße - Änderung gem. § 13 BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim, Bereich: Siemensstraße, gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu ändern. Ziel der Änderung ist, für eine bisher unbebaute Teilfläche eines Gewerbegrundstücks zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten durch Festsetzung einer überbaubaren Fläche inklusive ergänzender Regelungen zum Maß der Nutzung zu schaffen .Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Übersichtskarte ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim nicht berührt. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302, Siemensstraße". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 04.05.2016 Seite 2