Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
22.06.16, 18:32
Aktualisiert
22.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 22.06.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 9. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 04.05.2016
Vorlage Nr.:
TOP 4
127/2016
Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim
Bereich: Siemensstraße
- Änderung gem. § 13 BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim, Bereich: Siemensstraße, gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) zu ändern.
Ziel der Änderung ist, für eine bisher unbebaute Teilfläche eines Gewerbegrundstücks zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten durch Festsetzung einer überbaubaren Fläche inklusive ergänzender Regelungen zum Maß der Nutzung
zu schaffen
.Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Übersichtskarte ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim nicht
berührt.
3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 26 Pulheim 1302, Siemensstraße". Die
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 04.05.2016
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