Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
22.06.16, 18:32
Aktualisiert
22.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 22.06.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 9. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 04.05.2016
Vorlage Nr.:
TOP 3
101/2016
Bebauungsplan Nr. 115 Pulheim
Bereich: Zwischen Elchweg und "Am Lindenkreuz"
Aufstellung gemäß § 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
Der Planungsausschuss fasst folgenden Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 115 Pulheim (Bereich: zwischen Elchweg und „Am Lindenkreuz“).
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines weiteren Wohngebietes am
südwestlichen Ortsrand von Pulheim zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung, im
Rahmen der Bürgerbeteiligung soll eine Bürgerversammlung durchgeführt werden.
Beratungsergebnis:
30 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen