Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
22.06.16, 18:32
Aktualisiert
22.06.16, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 22.06.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 9. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 04.05.2016
Vorlage Nr.:
TOP 6
115/2016
Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss:
1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 Pulheim (Bereich: Venloer Straße / Christianstraße) im beschleunigten
Verfahren.
Ziel der Planung ist, die bauleitplanerischen Genehmigungsvoraussetzungen für zwei Innenstadtprojekte zu schaffen, mit denen eine weitere Aufwertung des zentralen östlichen Abschnitts der Venloer Straße sowie der Christianstraße angestrebt wird.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
- Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB
erfüllt sind.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planungen
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür