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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Bereich: Venloer Straße / Christianstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
22.06.16, 18:32
Aktualisiert
22.06.16, 18:32
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
-  Aufstellungsbeschluss
-  Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 22.06.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 9. Sitzung des Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 04.05.2016 Vorlage Nr.: TOP 6 115/2016 Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Bereich: Venloer Straße / Christianstraße Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Beschluss: 1. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 Pulheim (Bereich: Venloer Straße / Christianstraße) im beschleunigten Verfahren. Ziel der Planung ist, die bauleitplanerischen Genehmigungsvoraussetzungen für zwei Innenstadtprojekte zu schaffen, mit denen eine weitere Aufwertung des zentralen östlichen Abschnitts der Venloer Straße sowie der Christianstraße angestrebt wird. Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. - Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. 2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig dafür