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Beschlusstext (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
01.07.16, 18:32
Aktualisiert
01.07.16, 18:32
Beschlusstext (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017) Beschlusstext (Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 01.07.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Pulheim am 07.06.2016 Vorlage Nr.: TOP 7 166/2016 Öffnung der Turn- und Sporthallen in den Schulferien 2016/2017 Beschluss: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beauftragt die Verwaltung, die Öffnung der Turn- und Sporthallen während der Schulferien im Schuljahr 2016/2017 in folgender Art zu regeln: Sommerferien 11. Juli – 23. August 2016 Die vier Großturnhallen Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (alt) Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee (neu) sind in der Zeit vom 11. Juli bis einschließlich 31. Juli 2016 geschlossen. Ab dem 01. August 2016 stehen diese Hallen den Sportlerinnen und Sportlern wieder zur Verfügung. Die übrigen Turnhallen bleiben während der gesamten Ferienzeit geschlossen, es sei denn, sie werden für die Durchführung von Ferienfreizeiten benötigt. Die Sportabteilung erteilt in diesen Fällen eine Einzelgenehmigung. Das gleiche gilt für nachgewiesenen, unverzichtbaren Sportbedarf (Beginn der Meisterschaftsspiele, Reha-Sport, etc.). Anstehende Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Grundreinigung haben in jedem Fall Vorrang. Herbstferien 10. Oktober – 21. Oktober 2016 Alle Hallen bleiben geöffnet. Weihnachtsferien 23. Dezember 2016 – 6. Januar 2017 Alle Turn- und Sporthallen der Stadt bleiben in der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis einschließlich 01. Januar 2017 geschlossen. Ab dem 02. Januar 2017 stehen diese Hallen den Sporttreibenden wieder zur Verfügung. Abweichend von dieser Regelung kann die Verwaltung Vereinen bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Sporthalle auch in der Zeit vom 23. Dezember 2016 bis 1. Januar 2017 für Trainingszwecke zur Verfügung stellen. Osterferien 10. April – 22. April 2017 Die vier Großturnhallen (Sporthalle Pulheim, Am Sportzentrum, Dreifachturnhalle Pulheim, Hackenbroicher Straße, die alte und neue Dreifachturnhalle Brauweiler, Kastanienallee) bleiben während der gesamten Ferienzeit geöffnet. An den Feiertagen selbst bleiben die Hallen so weit wie möglich geschlossen. Alle übrigen Hallen sind in der Karwoche geschlossen. Unabhängig von der Nutzung der städtischen Sporthallen durch städtische Sportvereine können die oben genannten Hallen auch in den Ferienzeiten nach Absprache durch die Offene Ganztagsschule und andere Organisatoren der Ferienspiele genutzt werden. Beratungsergebnis: Einstimmig Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit vom 07.06.2016 Seite 2