Daten
Kommune
Pulheim
Größe
83 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
13.03.17, 18:35
Aktualisiert
13.03.17, 18:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 13.03.2017
Beschluss
aus der Niederschrift der 12. Sitzung
des Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 14.12.2016
Vorlage Nr.:
TOP 8
351/2016
Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln
Bereich: Venloer Straße 627
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UA vom 22.06.2016 und PA vom 29.06.2016, Vorlagen Nr.: 169/2016
und Beschluss zur Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2
BauGB
Teilbereich 18.2 A Stommeln (Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln)
Anpassung der Darstellung von „Gemischter Baufläche“ (M-Fläche) in die Darstellung einer „Wohnbaufläche“
(W-Fläche)
Empfehlung:
Einzelabstimmungen siehe Abwägungstabelle (Anlage)
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim zu beschließen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel
2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV. NRW. S. 496) den Bebauungsplan Nr. 130 Stommeln als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist.
4. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln (Venloer
Str. 627) den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen und beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 18.2 A Stommeln (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 130 Stommeln) und besteht aus der beigefügten Planzeichnung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig dafür
Beschluss der Sitzung des Planungsausschusses vom 14.12.2016
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