Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
44 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
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Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.04.2007
- Der Bürgermeister Az: 50-05-00
Nr. der Ratsdrucksache: 941
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
24.05.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresbericht der Sozialabteilung 2006
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Anczikowski / Herr Wiedemann
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 941
Sachverhalt:
1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II)
Im März 2006 wurde der bestehende Vertrag über die Bildung der ARGE durch die Agentur für
Arbeit zum 31.12.2006 gekündigt. In den sich anschließenden Vertragsverhandlungen konnte ein
neuer Vertrag ausgehandelt werden, der am 23.06.2006 unterzeichnet wurde. Einzelheiten
hierüber wurden dem Rat in der Sitzung am 20.06.2006 mit Ratsdrucksache Nr. 632 mitgeteilt. Der
Vertrag trat am 01.01.2007 in Kraft.
Anschließend musste die im ARGE-Vertrag vorgesehene vertragliche Dienstleistungsüberlassung
zwischen der ARGE und den kreisangehörigen Kommunen ausgehandelt werden. Die Kommunen
stellen der ARGE die zur Leistungssachbearbeitung notwendigen Bearbeitungskapazitäten gegen
Zahlung einer Personal- und Sachkostenpauschale zur Verfügung. Dem von den Kommunen
einvernehmlich formulierten Entwurf dieses Dienstleistungsüberlassungsvertrages konnte die
Trägerversammlung der ARGE am 12.12.2006 zustimmen, so dass die Vereinbarungen noch im
Laufe des Dezember 2006 abgeschlossen werden konnten.
Anstelle der pauschalen Personal- und Sachkostenerstattung basierend auf Fallzahlen, die in den
Jahren 2005 und 2006 praktiziert wurde, sieht der Dienstleistungsüberlassungsvertrag nunmehr
eine Kostenerstattung auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes vor. Der
Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die
erstattungsfähige Stellenzahl fest. Die Fortschreibung erfolgt jährlich.
Zurzeit sieht der Kapazitätsplan für Bad Münstereifel 3,1 Leistungssachbearbeiter, 1,0
Vermittlungsmanager und 0,5 Fallmanager vor. Die Stellen für Vermittlungs- und Fallmanagement
werden von der Agentur für Arbeit besetzt.
Im ARGE-Vertrag wird ein Betreuungsschlüssel von 110 Fällen pro Vollzeitstelle für die
Leistungssachbearbeitung angestrebt. Dieser Betreuungsschlüssel ist auch in die
Dienstleistungsüberlassungsverträge als Obergrenze für eine qualitativ hochwertige
Sachbearbeitung eingeflossen. Da das aus Bundesmitteln der ARGE bereitgestellte
Verwaltungskostenbudget eine Finanzierung entsprechender Sachbearbeiterstellen derzeit nicht
ermöglicht, wird 2007 eine Finanzierung eines Betreuungsschlüssels von 123 Fällen
zugrundegelegt. Dies entspricht nahezu exakt dem tatsächlichen Betreuungsschlüssel im
Sozialbüro Bad Münstereifel mit Stand Januar 2007. Der Dienstleistungsüberlassungsvertrag sieht
eine Erhöhung der Finanzierung bis zu einem Betreuungsschlüssel von 110 Fällen/Vollzeitstelle
bis 2009 vor.
Die LeistungssachbearbeiterInnen hatten auch im zweiten Jahr nach der Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vielschichtige Probleme zu bewältigen. Gesetzliche Änderungen
und Nachbesserungen des SGB II traten zum 01.04.2006, 01.07.2006, 01.08.2006 und
01.01.2007 in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen und auch die zunehmende Rechtsprechung
zum SGB II bedingen zahlreiche Folgeänderungen der Bearbeitungsrichtlinien der Bundesagentur
für Arbeit und teilweise umfassende Änderungseingaben im EDV-Verfahren A2LL.
Zum eigentlichen Arbeitsschwerpunkt, der Prüfung von Leistungsanträgen und Berechnung und
Zahlbarmachung der Leistungen, trat ein nahezu ebenso umfangreicher Arbeitsbereich:
Die vermittlungsrelevanten Daten der Arbeitslosen (u.a. zu Qualifikation, Leistungsfähigkeit,
Rahmenbedingungen) müssen zusätzlich im Verfahren „VerBIS“ der Agentur für Arbeit erfasst und
gepflegt werden. Das Verfahren „VerBIS“ ist für Vermittlungs- und Fallmanager und auch für den
Arbeitsgeberservice Grundlage der Vermittlungstätigkeit. Die darin gespeicherten Daten fließen in
die statistischen Auswertungen wie Ermittlung der Arbeitslosenquote ein und dienen der
Dokumentation
der
Integrationsfortschritte
bei
jedem
einzelnen
Kunden.
Den
LeistungssachbearbeiterInnen obliegt es hier, bei Neukunden ein entsprechendes Erstprofiling zu
erstellen und den Datenbestand bei Änderungen fortzuschreiben.
Seite 3 von Ratsdrucksache 941
Da die ARGE die Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit für sich verbindlich anerkennt,
wird der Arbeitserfolg der ARGE letztlich an der Datenqualität in VerBIS gemessen.
All diese Themen mussten und müssen weiterhin in Schulungen und internen Dienstbesprechung
für die Umsetzung in der täglichen Praxis aufgearbeitet werden.
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2006 führte allerdings im 2. Halbjahr zu einer
leichten Entspannung:
Jan 06 Feb 06 Mrz 06 Apr 06 Mai 06 Jun 06 Jul 06 Aug 06 Sep 06 Okt 06 Nov 06 Dez 06
401
413
418
409
419
427
393
387
382
370
362
353
Der Rückgang im 2. Halbjahr 2006 ist kreisweit zu beobachten und steht auch im Einklang mit der
bundesweiten Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Die ARGE EU-Aktiv hatte bereits im
September 2006 die mit der Bundesagentur festgelegten Zielwerte bei der Arbeitsvermittlung
erreicht.
Im Januar 2007 hat die ARGE EU-Aktiv das „Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2007“
aufgestellt. Das Programm ist als Anlage beigefügt. Hierin werden u.a. die laufenden und für 2007
geplanten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt beschrieben.
2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Zum 01.01.2005 ist das Bundessozialhilfegesetz durch das SGB XII abgelöst worden. Gleichzeitig
ist die bis dahin im Grundsicherungsgesetz geregelte Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung als Leistung der Sozialhilfe in das SGB XII aufgenommen worden.
Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind:
•
•
•
•
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach
dem 4. Kapitel SGB XII
Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2007 insgesamt 80
Bedarfsgemeinschaften. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen
vom 01.01.2006):
16 (15) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt
56 (51) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
9 (11) Fälle Hilfe bei Krankheit
7 (7) Fälle Hilfe zur Pflege
(Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege,
so dass hier eine Doppelzählung erfolgt).
Die geringe Fluktuation in den Fallzahlen, die bereits 2005 zu beobachten war, setzte sich auch in
2006 fort.
Entsprechend dem Wegfall der Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen sind auch
die Aufwendungen für die Sozialhilfe seit 2004 deutlich zurückgegangen. Da mittlerweile
zunehmend Erstattungen und Rückzahlungen aus den Jahren vor 2005 abgeschlossen sind, sind
die Einnahmen im Sozialhilfebereich insgesamt rückläufig.
Seite 4 von Ratsdrucksache 941
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
Ausgaben
Hilfe zum
Hilfe in bes. KostenLebensunterhalt Lebenslagen erstattung
Summe
Ausgaben
1.125.174,88 €
1.129.490,97 €
1.106.263,43 €
82.934,82 €
104.483,05 €
1.303.623,45 €
1.413.147,55 €
1.363.622,55 €
113.553,65 €
124.624,06 €
135.774,52 €
192.531,35 €
214.038,50 €
30.618,83 €
20.141,01 €
42.674,05 €
91.125,23 €
43.320,62 €
0,00 €
0,00 €
Einnahmen
HLU/HBL
201.367,56 €
252.193,44 €
263.352,19 €
57.417,73 €
37.009,21 €
Kostenerstattung
Summe
Einnahmen
65.367,18 €
62.179,74 €
70.123,03 €
0,00 €
0,00 €
266.734,74 €
314.373,18 €
333.475,22 €
57.417,73 €
37.009,21 €
Nettoaufwand
Sozialhilfe
1.036.888,71 €
1.098.774,37 €
1.030.147,33 €
56.135,92 €
87.614,85 €
Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung:
Jahr Ausgaben
2003
2004
2005
2006
185.463,16 €
256.888,40 €
278.019,08 €
287.685,60 €
Einnahmen
21.443,26 €
51.606,23 €
9.992,62 €
8.406,48 €
Nettoaufwand
164.019,90 €
205.282,17 €
268.026,46 €
279.279,12 €
3. Asylbegehrende Ausländer
3.1 Zuweisungsentwicklung
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 1997 – 2006 aufgeführt.
Jahr
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Zuweisungen
7
20
32
1
36
34
25
15
1
11
In 2006 wurden im Vergleich zum Vorjahr wieder einige Asylbewerber mehr der Stadt Bad
Münstereifel zugewiesen. Darin enthalten sind allerdings 4 Kinder von bereits nach hier
zugewiesenen Familien, für die erst jetzt ein Asylantrag gestellt wurde.
Zur Zeit (Stand März 2007) besteht eine Aufnahmeverpflichtung von 1 Person.
Seite 5 von Ratsdrucksache 941
3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
Grundleistungen,
Arbeitsgelegenheiten u. sonstige
Leistungen
259.068,52 €
257.015,26 €
222.213,36 €
180.377,16 €
183.437,49 €
Leistungen bei
Krankheit,
Schwangersch
aft und Geburt
56.366,00 €
93.674,00 €
110.815,00 €
91.859,00 €
51.349,00 €
Gesamtausgaben
GesamtEinnahmen
Nettoaufwand
315.434,52 €
350.689,26 €
333.028,36 €
272.236,16 €
234.786,49 €
128.468,31 €
32.762,17 €
32.045,76 €
9.387,52 €
6.155,48 €
186.966,21 €
317.927,09 €
300.982,60 €
262.848,64 €
228.631,01 €
Die Nettoaufwendungen wurden zu ca. 75 % durch die Landeserstattung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt.
Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung wurde inzwischen durch Änderungen des
Flüchtlingsaufnahmegesetzes von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf nunmehr 74,2 Mio. €
gesenkt. Aus diesem Grunde, aber auch durch den z.Zt. zügigen Verfahrensablauf der
Entscheidungen über Asylanträge, könnten sich in diesem Bereich geringere Einnahmen ergeben.
Eine genaue Prognose kann erst nach Bewilligung der Landeserstattung für das 1. Quartal 2007
erstellt werden.
Im Dezember 2006 wurden 120 Personen im Stadtgebiet betreut. Davon stehen 52 Personen im
Leistungsbezug des Sozialamtes.
Personenkreis
Anzahl der
Personen
Asylantragsteller 15
Asylfolgeantragst
eller
Rechtskräftig
abgelehnt
Aufenthaltserlau
bnis
Summe
betreuten Davon Hilfeempfänger Davon Hilfeempfänger
nach AsylbLG
nach SGB II
14
1
0
0
0
79
24
0
13
5
8
120
43
9
Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2006 insgesamt
2.279 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet.
4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler
Im Jahr 2006 wurden keine Aussiedler zugewiesen.
Bis zur Erfüllung der Zuweisungsquote sind nach dem Stand im März 2007 19 Aussiedler
aufzunehmen.
5. Übergangsheime/Obdachlosenunterkunft
Die Stadt Bad Münstereifel unterhält seit dem 01.01.2007 nur noch ein Übergangsheim in
Iversheim, Mühlengasse 10, für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose gemeinsam.
Seite 6 von Ratsdrucksache 941
Im Jahr 2006 wurden die Heime in Iversheim, Auf dem Waasem 44 (bisher
Obdachlosenunterkunft) und in Arloff, Bachstr. 81 (Übergangsheim Asylbewerber) aufgegeben.
Beide Gebäude sind städtisch und sollen veräußert werden.
Das Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10, ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der
Mietvertrag wurde 2006 im Hinblick auf die Aufgabe der beiden städtischen Heime bis zum
30.11.2011 verlängert. 2006 wurden vom Vermieter einige Instandsetzungsarbeiten und bauliche
Verbesserungen vorgenommen.
Die Soll-Belegungszahl beträgt bei höchstmöglicher Raumausnutzung (z. T. bis zu vier Personen
pro Raum) 65 Personen. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 15 ausländische Flüchtlinge, 2
Aussiedler und 1 obdachlose Person.
Es besteht eine aktuelle Aufnahmeverpflichtung von 20 Personen. Außerdem sind zur Zeit 21
Personen, die der Stadt Bad Münstereifel zugewiesen waren, unbekannten Aufenthaltes, und
wären dem Grunde nach wieder aufzunehmen. Bis zu 8 obdachlose Personen könnten zudem
noch aufgenommen werden.
6. Sozialarbeit
Die Sozialarbeit für das Stadtgebiet Bad Münstereifel gliedert sich grob in folgende Schwerpunkte:
-
Hilfestellung bei der Wohnungssuche
-
Verhandlungen mit dem Ausländeramt bzgl. Arbeitserlaubnissen etc.
-
Entwicklung von Lebens -und Arbeitsperspektiven
-
Beratung und Weitervermittlung an andere Fachstellen im Rahmen von Krisenintervention
Zum Beispiel: Die Ablehnung von Arbeitslosengeld II wegen übersteigendem Einkommen
führt bei einer Klientin zu völliger Verzweiflung mit Äußerung von Suizidgedanken während
des Beratungsgespräches. Einschätzung der Gefahrensituation und dementsprechende
Handlungsweise, die vom empathischen Gespräch bis zur Unterbringung in der
Psychiatrischen Klinik reichen kann.
-
für die ausländischen und Aussiedlerfamilien, Hilfe bei allen lebenspraktischen Fragen
-
Beratung und Hilfeplanung nach häuslicher Gewalt
Neben Leistungsempfängern nach SGB II und XII werden auch Menschen, insbesondere
ausländische MitbürgerInnen und Aussiedler, beraten, die keine Leistungen zum Lebensunterhalt
beziehen.
Im Stadtgebiet Bad Münstereifel gibt es keine weitere Beratungsstelle. Für ein Großteil des
Klientels sind Fahrten nach Euskirchen oder Köln/Bonn mit Kosten und - je nach Wohnort -mit
großen Mühen verbunden.
Um regelmäßige Kontakte, z.B. in einer Suchtberatungsstelle, anzubahnen, müssen Fragen über
Fahrtweg, Fahrtkosten und andere evtl. Hindernisse geklärt werden. Häufig sind die tatsächlichen
Hindernisse so groß, dass regelmäßige Termine in Euskirchen nicht wahrgenommen werden
können.
Trotzdem, oder gerade deshalb ist für die hiesige Sozialarbeit eine enge Vernetzung mit anderen
Fachstellen wichtig und notwendig.
Seite 7 von Ratsdrucksache 941
In 2006 waren wieder junge Frauen zwischen 19 und 25, überwiegend alleinerziehende Mütter, die
Hilfestellung bei der Regelung und Planung ihres weiteren Lebens erfragten, ein
Arbeitsschwerpunkt.
Es wird zunehmend offensichtlich, dass viele junge Menschen kein sicheres familiäres Umfeld
mehr haben, auf das sie in Krisensituationen zurückgreifen können.
Die Gremienarbeit beim „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“ wird von hier aus für dringend
notwendig erachtet, da sich aus dem Erleben häuslicher Gewalt Folgeprobleme von
Schulversagen über Drogenprobleme bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen ergeben
können. Es ist eine alltägliche Erfahrung in Gesprächen mit Hilfeempfängern, dass häufig schon
im Elternhaus erhebliche Probleme vorhanden waren.
Das Völkerverständigungsfest im Mai 2006 wurde mit maßgeblicher Unterstützung der
Partnerschaft Piela - Bad Münstereifel e.V., Herrn Werner Ohlerth und seinen Vereinsmitgliedern
organisiert und mit ausländischen Familien und hiesigen BesucherInnen bei gutem Wetter im
Pfarrheim Iversheim gefeiert.
Die Teilnahme am Partnerschaftstreffen in Ashford im September 2006 erfolgte als Begleitung für
die Jugenddelegation, die ein Kunstprojekt dort in Gemeinschaftsarbeit mit französischen jungen
Leuten erarbeitete.
Im Rahmen der Vertretung für Frau Hochgürtel als Gleichstellungsbeauftragte wurde neben der
Mitarbeit beim „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“ noch im Wechsel mit der
Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Euskirchen, Frau Waszerka, am Arbeitskreis Frauen des
Kreises Euskirchen mitgearbeitet. Die Organisation des internationalen Frauentages und die
Auslobung
und
Verleihung
des
Margaretha-Linnerij-Preises
sind
die
beiden
öffentlichkeitswirksamen Schwerpunkte des Frauenarbeitskreises.
7. Wohngeld
Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2002 bis 2006:
Jahr
Wohngeld-Anträge
2002
2003
2004
2005
2006
549
691
597
310
749
WohngeldAufwendungen
482.756,74 €
564.433,26 €
604.350,56 €
241.981,35 €
395.596,86 €
Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das
Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II
nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem
SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz haben. Dies hat 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge
geführt.
Im Jahre 2006 wurden insgesamt 597 Wohngeldbewilligungen und 152 Ablehnungen erteilt. Dabei
wurde insgesamt Wohngeld in Höhe von 395.596,86 € ausgezahlt. Die Erhöhung der Zahlen ist
zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle zurückzuführen, welche nach Abschluss
eines Musterprozesses erforderlich wurde.
Zusätzlich wurden automatische Datenabgleiche zu Kapitaleinkünften durchgeführt, die ebenfalls
zeitaufwändig bearbeitet werden mussten.
Seite 8 von Ratsdrucksache 941
8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten
Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherer werden in der Sozialabteilung Rentenanträge und
Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen.
Jahr
2002
2003
2004
2005
2006
Anträge
279
317
444
598
463
Die Zahl der Kontenklärungen ging im Jahr 2006 gegenüber 2005 zurück, da die Deutsche
Rentenversicherung Rheinland zwischen Januar und November 2006 keine Anfragen auf
Kontoklärung mehr versandt hatte.
Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine
Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen
hier vor Ort verlängert.
9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2.
Jahreshälfte 2001.
Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom
Beiratsvorsitzenden festgesetzt. In 2006 fand keine Sitzung statt.
Auf Anregung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Soziales wurde mit dem
Vorsitzenden des Beirates die aktuelle Situation erörtert. Darüber wurde in der Ausschusssitzung
am 18.10.2006 berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresbericht der Sozialabteilung wird zur Kenntnis genommen.