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Beschlussvorlage (Jahresbericht der Sozialabteilung 2006)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
44 kB
Datum
24.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.04.2007 - Der Bürgermeister Az: 50-05-00 Nr. der Ratsdrucksache: 941 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 24.05.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresbericht der Sozialabteilung 2006 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski / Herr Wiedemann __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 941 Sachverhalt: 1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Im März 2006 wurde der bestehende Vertrag über die Bildung der ARGE durch die Agentur für Arbeit zum 31.12.2006 gekündigt. In den sich anschließenden Vertragsverhandlungen konnte ein neuer Vertrag ausgehandelt werden, der am 23.06.2006 unterzeichnet wurde. Einzelheiten hierüber wurden dem Rat in der Sitzung am 20.06.2006 mit Ratsdrucksache Nr. 632 mitgeteilt. Der Vertrag trat am 01.01.2007 in Kraft. Anschließend musste die im ARGE-Vertrag vorgesehene vertragliche Dienstleistungsüberlassung zwischen der ARGE und den kreisangehörigen Kommunen ausgehandelt werden. Die Kommunen stellen der ARGE die zur Leistungssachbearbeitung notwendigen Bearbeitungskapazitäten gegen Zahlung einer Personal- und Sachkostenpauschale zur Verfügung. Dem von den Kommunen einvernehmlich formulierten Entwurf dieses Dienstleistungsüberlassungsvertrages konnte die Trägerversammlung der ARGE am 12.12.2006 zustimmen, so dass die Vereinbarungen noch im Laufe des Dezember 2006 abgeschlossen werden konnten. Anstelle der pauschalen Personal- und Sachkostenerstattung basierend auf Fallzahlen, die in den Jahren 2005 und 2006 praktiziert wurde, sieht der Dienstleistungsüberlassungsvertrag nunmehr eine Kostenerstattung auf der Grundlage eines Kapazitäts- und Qualifikationsplanes vor. Der Kapazitäts- und Qualifikationsplan wird durch die ARGE für jedes Sozialbüro erstellt und legt die erstattungsfähige Stellenzahl fest. Die Fortschreibung erfolgt jährlich. Zurzeit sieht der Kapazitätsplan für Bad Münstereifel 3,1 Leistungssachbearbeiter, 1,0 Vermittlungsmanager und 0,5 Fallmanager vor. Die Stellen für Vermittlungs- und Fallmanagement werden von der Agentur für Arbeit besetzt. Im ARGE-Vertrag wird ein Betreuungsschlüssel von 110 Fällen pro Vollzeitstelle für die Leistungssachbearbeitung angestrebt. Dieser Betreuungsschlüssel ist auch in die Dienstleistungsüberlassungsverträge als Obergrenze für eine qualitativ hochwertige Sachbearbeitung eingeflossen. Da das aus Bundesmitteln der ARGE bereitgestellte Verwaltungskostenbudget eine Finanzierung entsprechender Sachbearbeiterstellen derzeit nicht ermöglicht, wird 2007 eine Finanzierung eines Betreuungsschlüssels von 123 Fällen zugrundegelegt. Dies entspricht nahezu exakt dem tatsächlichen Betreuungsschlüssel im Sozialbüro Bad Münstereifel mit Stand Januar 2007. Der Dienstleistungsüberlassungsvertrag sieht eine Erhöhung der Finanzierung bis zu einem Betreuungsschlüssel von 110 Fällen/Vollzeitstelle bis 2009 vor. Die LeistungssachbearbeiterInnen hatten auch im zweiten Jahr nach der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vielschichtige Probleme zu bewältigen. Gesetzliche Änderungen und Nachbesserungen des SGB II traten zum 01.04.2006, 01.07.2006, 01.08.2006 und 01.01.2007 in Kraft. Die gesetzlichen Änderungen und auch die zunehmende Rechtsprechung zum SGB II bedingen zahlreiche Folgeänderungen der Bearbeitungsrichtlinien der Bundesagentur für Arbeit und teilweise umfassende Änderungseingaben im EDV-Verfahren A2LL. Zum eigentlichen Arbeitsschwerpunkt, der Prüfung von Leistungsanträgen und Berechnung und Zahlbarmachung der Leistungen, trat ein nahezu ebenso umfangreicher Arbeitsbereich: Die vermittlungsrelevanten Daten der Arbeitslosen (u.a. zu Qualifikation, Leistungsfähigkeit, Rahmenbedingungen) müssen zusätzlich im Verfahren „VerBIS“ der Agentur für Arbeit erfasst und gepflegt werden. Das Verfahren „VerBIS“ ist für Vermittlungs- und Fallmanager und auch für den Arbeitsgeberservice Grundlage der Vermittlungstätigkeit. Die darin gespeicherten Daten fließen in die statistischen Auswertungen wie Ermittlung der Arbeitslosenquote ein und dienen der Dokumentation der Integrationsfortschritte bei jedem einzelnen Kunden. Den LeistungssachbearbeiterInnen obliegt es hier, bei Neukunden ein entsprechendes Erstprofiling zu erstellen und den Datenbestand bei Änderungen fortzuschreiben. Seite 3 von Ratsdrucksache 941 Da die ARGE die Qualitätsstandards der Bundesagentur für Arbeit für sich verbindlich anerkennt, wird der Arbeitserfolg der ARGE letztlich an der Datenqualität in VerBIS gemessen. All diese Themen mussten und müssen weiterhin in Schulungen und internen Dienstbesprechung für die Umsetzung in der täglichen Praxis aufgearbeitet werden. Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahresverlauf 2006 führte allerdings im 2. Halbjahr zu einer leichten Entspannung: Jan 06 Feb 06 Mrz 06 Apr 06 Mai 06 Jun 06 Jul 06 Aug 06 Sep 06 Okt 06 Nov 06 Dez 06 401 413 418 409 419 427 393 387 382 370 362 353 Der Rückgang im 2. Halbjahr 2006 ist kreisweit zu beobachten und steht auch im Einklang mit der bundesweiten Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Die ARGE EU-Aktiv hatte bereits im September 2006 die mit der Bundesagentur festgelegten Zielwerte bei der Arbeitsvermittlung erreicht. Im Januar 2007 hat die ARGE EU-Aktiv das „Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2007“ aufgestellt. Das Programm ist als Anlage beigefügt. Hierin werden u.a. die laufenden und für 2007 geplanten Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt beschrieben. 2. Sozialhilfe und Grundsicherung nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zum 01.01.2005 ist das Bundessozialhilfegesetz durch das SGB XII abgelöst worden. Gleichzeitig ist die bis dahin im Grundsicherungsgesetz geregelte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Leistung der Sozialhilfe in das SGB XII aufgenommen worden. Die hier gewährten Hilfearten nach SGB XII sind: • • • • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 4. Kapitel SGB XII Hilfe bei Krankheit nach dem 5. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (außerhalb von Einrichtungen) nach dem 7. Kapitel SGB XII Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhielten am 01.01.2007 insgesamt 80 Bedarfsgemeinschaften. Die Hilfearten teilen sich hierbei wie folgt auf (in Klammern die Zahlen vom 01.01.2006): 16 (15) Fälle Hilfe zum Lebensunterhalt 56 (51) Fälle Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 9 (11) Fälle Hilfe bei Krankheit 7 (7) Fälle Hilfe zur Pflege (Einige Personen beziehen außer Grundsicherung auch Hilfe bei Krankheit oder Hilfe zur Pflege, so dass hier eine Doppelzählung erfolgt). Die geringe Fluktuation in den Fallzahlen, die bereits 2005 zu beobachten war, setzte sich auch in 2006 fort. Entsprechend dem Wegfall der Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen sind auch die Aufwendungen für die Sozialhilfe seit 2004 deutlich zurückgegangen. Da mittlerweile zunehmend Erstattungen und Rückzahlungen aus den Jahren vor 2005 abgeschlossen sind, sind die Einnahmen im Sozialhilfebereich insgesamt rückläufig. Seite 4 von Ratsdrucksache 941 Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 Ausgaben Hilfe zum Hilfe in bes. KostenLebensunterhalt Lebenslagen erstattung Summe Ausgaben 1.125.174,88 € 1.129.490,97 € 1.106.263,43 € 82.934,82 € 104.483,05 € 1.303.623,45 € 1.413.147,55 € 1.363.622,55 € 113.553,65 € 124.624,06 € 135.774,52 € 192.531,35 € 214.038,50 € 30.618,83 € 20.141,01 € 42.674,05 € 91.125,23 € 43.320,62 € 0,00 € 0,00 € Einnahmen HLU/HBL 201.367,56 € 252.193,44 € 263.352,19 € 57.417,73 € 37.009,21 € Kostenerstattung Summe Einnahmen 65.367,18 € 62.179,74 € 70.123,03 € 0,00 € 0,00 € 266.734,74 € 314.373,18 € 333.475,22 € 57.417,73 € 37.009,21 € Nettoaufwand Sozialhilfe 1.036.888,71 € 1.098.774,37 € 1.030.147,33 € 56.135,92 € 87.614,85 € Aufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Jahr Ausgaben 2003 2004 2005 2006 185.463,16 € 256.888,40 € 278.019,08 € 287.685,60 € Einnahmen 21.443,26 € 51.606,23 € 9.992,62 € 8.406,48 € Nettoaufwand 164.019,90 € 205.282,17 € 268.026,46 € 279.279,12 € 3. Asylbegehrende Ausländer 3.1 Zuweisungsentwicklung In der nachfolgenden Tabelle sind die Zuweisungszahlen von 1997 – 2006 aufgeführt. Jahr 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 Zuweisungen 7 20 32 1 36 34 25 15 1 11 In 2006 wurden im Vergleich zum Vorjahr wieder einige Asylbewerber mehr der Stadt Bad Münstereifel zugewiesen. Darin enthalten sind allerdings 4 Kinder von bereits nach hier zugewiesenen Familien, für die erst jetzt ein Asylantrag gestellt wurde. Zur Zeit (Stand März 2007) besteht eine Aufnahmeverpflichtung von 1 Person. Seite 5 von Ratsdrucksache 941 3.2. Entwicklung der Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 Grundleistungen, Arbeitsgelegenheiten u. sonstige Leistungen 259.068,52 € 257.015,26 € 222.213,36 € 180.377,16 € 183.437,49 € Leistungen bei Krankheit, Schwangersch aft und Geburt 56.366,00 € 93.674,00 € 110.815,00 € 91.859,00 € 51.349,00 € Gesamtausgaben GesamtEinnahmen Nettoaufwand 315.434,52 € 350.689,26 € 333.028,36 € 272.236,16 € 234.786,49 € 128.468,31 € 32.762,17 € 32.045,76 € 9.387,52 € 6.155,48 € 186.966,21 € 317.927,09 € 300.982,60 € 262.848,64 € 228.631,01 € Die Nettoaufwendungen wurden zu ca. 75 % durch die Landeserstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz abgedeckt. Der finanzielle Rahmen für die Landeserstattung wurde inzwischen durch Änderungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes von ursprünglich 120 Mio. € landesweit auf nunmehr 74,2 Mio. € gesenkt. Aus diesem Grunde, aber auch durch den z.Zt. zügigen Verfahrensablauf der Entscheidungen über Asylanträge, könnten sich in diesem Bereich geringere Einnahmen ergeben. Eine genaue Prognose kann erst nach Bewilligung der Landeserstattung für das 1. Quartal 2007 erstellt werden. Im Dezember 2006 wurden 120 Personen im Stadtgebiet betreut. Davon stehen 52 Personen im Leistungsbezug des Sozialamtes. Personenkreis Anzahl der Personen Asylantragsteller 15 Asylfolgeantragst eller Rechtskräftig abgelehnt Aufenthaltserlau bnis Summe betreuten Davon Hilfeempfänger Davon Hilfeempfänger nach AsylbLG nach SGB II 14 1 0 0 0 79 24 0 13 5 8 120 43 9 Von den Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden in 2006 insgesamt 2.279 Stunden gemeinnützige Arbeit abgeleistet. 4. Zuweisungsentwicklung Aussiedler Im Jahr 2006 wurden keine Aussiedler zugewiesen. Bis zur Erfüllung der Zuweisungsquote sind nach dem Stand im März 2007 19 Aussiedler aufzunehmen. 5. Übergangsheime/Obdachlosenunterkunft Die Stadt Bad Münstereifel unterhält seit dem 01.01.2007 nur noch ein Übergangsheim in Iversheim, Mühlengasse 10, für Asylbewerber, Aussiedler und Obdachlose gemeinsam. Seite 6 von Ratsdrucksache 941 Im Jahr 2006 wurden die Heime in Iversheim, Auf dem Waasem 44 (bisher Obdachlosenunterkunft) und in Arloff, Bachstr. 81 (Übergangsheim Asylbewerber) aufgegeben. Beide Gebäude sind städtisch und sollen veräußert werden. Das Übergangsheim Iversheim, Mühlengasse 10, ist seit Anfang der 1990er Jahre angemietet. Der Mietvertrag wurde 2006 im Hinblick auf die Aufgabe der beiden städtischen Heime bis zum 30.11.2011 verlängert. 2006 wurden vom Vermieter einige Instandsetzungsarbeiten und bauliche Verbesserungen vorgenommen. Die Soll-Belegungszahl beträgt bei höchstmöglicher Raumausnutzung (z. T. bis zu vier Personen pro Raum) 65 Personen. Die derzeitige Belegung beläuft sich auf 15 ausländische Flüchtlinge, 2 Aussiedler und 1 obdachlose Person. Es besteht eine aktuelle Aufnahmeverpflichtung von 20 Personen. Außerdem sind zur Zeit 21 Personen, die der Stadt Bad Münstereifel zugewiesen waren, unbekannten Aufenthaltes, und wären dem Grunde nach wieder aufzunehmen. Bis zu 8 obdachlose Personen könnten zudem noch aufgenommen werden. 6. Sozialarbeit Die Sozialarbeit für das Stadtgebiet Bad Münstereifel gliedert sich grob in folgende Schwerpunkte: - Hilfestellung bei der Wohnungssuche - Verhandlungen mit dem Ausländeramt bzgl. Arbeitserlaubnissen etc. - Entwicklung von Lebens -und Arbeitsperspektiven - Beratung und Weitervermittlung an andere Fachstellen im Rahmen von Krisenintervention Zum Beispiel: Die Ablehnung von Arbeitslosengeld II wegen übersteigendem Einkommen führt bei einer Klientin zu völliger Verzweiflung mit Äußerung von Suizidgedanken während des Beratungsgespräches. Einschätzung der Gefahrensituation und dementsprechende Handlungsweise, die vom empathischen Gespräch bis zur Unterbringung in der Psychiatrischen Klinik reichen kann. - für die ausländischen und Aussiedlerfamilien, Hilfe bei allen lebenspraktischen Fragen - Beratung und Hilfeplanung nach häuslicher Gewalt Neben Leistungsempfängern nach SGB II und XII werden auch Menschen, insbesondere ausländische MitbürgerInnen und Aussiedler, beraten, die keine Leistungen zum Lebensunterhalt beziehen. Im Stadtgebiet Bad Münstereifel gibt es keine weitere Beratungsstelle. Für ein Großteil des Klientels sind Fahrten nach Euskirchen oder Köln/Bonn mit Kosten und - je nach Wohnort -mit großen Mühen verbunden. Um regelmäßige Kontakte, z.B. in einer Suchtberatungsstelle, anzubahnen, müssen Fragen über Fahrtweg, Fahrtkosten und andere evtl. Hindernisse geklärt werden. Häufig sind die tatsächlichen Hindernisse so groß, dass regelmäßige Termine in Euskirchen nicht wahrgenommen werden können. Trotzdem, oder gerade deshalb ist für die hiesige Sozialarbeit eine enge Vernetzung mit anderen Fachstellen wichtig und notwendig. Seite 7 von Ratsdrucksache 941 In 2006 waren wieder junge Frauen zwischen 19 und 25, überwiegend alleinerziehende Mütter, die Hilfestellung bei der Regelung und Planung ihres weiteren Lebens erfragten, ein Arbeitsschwerpunkt. Es wird zunehmend offensichtlich, dass viele junge Menschen kein sicheres familiäres Umfeld mehr haben, auf das sie in Krisensituationen zurückgreifen können. Die Gremienarbeit beim „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“ wird von hier aus für dringend notwendig erachtet, da sich aus dem Erleben häuslicher Gewalt Folgeprobleme von Schulversagen über Drogenprobleme bis hin zu manifesten psychischen Erkrankungen ergeben können. Es ist eine alltägliche Erfahrung in Gesprächen mit Hilfeempfängern, dass häufig schon im Elternhaus erhebliche Probleme vorhanden waren. Das Völkerverständigungsfest im Mai 2006 wurde mit maßgeblicher Unterstützung der Partnerschaft Piela - Bad Münstereifel e.V., Herrn Werner Ohlerth und seinen Vereinsmitgliedern organisiert und mit ausländischen Familien und hiesigen BesucherInnen bei gutem Wetter im Pfarrheim Iversheim gefeiert. Die Teilnahme am Partnerschaftstreffen in Ashford im September 2006 erfolgte als Begleitung für die Jugenddelegation, die ein Kunstprojekt dort in Gemeinschaftsarbeit mit französischen jungen Leuten erarbeitete. Im Rahmen der Vertretung für Frau Hochgürtel als Gleichstellungsbeauftragte wurde neben der Mitarbeit beim „Runden Tisch gegen häusliche Gewalt“ noch im Wechsel mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Euskirchen, Frau Waszerka, am Arbeitskreis Frauen des Kreises Euskirchen mitgearbeitet. Die Organisation des internationalen Frauentages und die Auslobung und Verleihung des Margaretha-Linnerij-Preises sind die beiden öffentlichkeitswirksamen Schwerpunkte des Frauenarbeitskreises. 7. Wohngeld Entwicklung des Wohngeldes in den Jahren 2002 bis 2006: Jahr Wohngeld-Anträge 2002 2003 2004 2005 2006 549 691 597 310 749 WohngeldAufwendungen 482.756,74 € 564.433,26 € 604.350,56 € 241.981,35 € 395.596,86 € Im Zuge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe wurde auch das Wohngeldgesetz dahingehend geändert, dass ab 01.01.2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII bis auf wenige Ausnahmekonstellationen keinen Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz haben. Dies hat 2005 zunächst zu einem Rückgang der Wohngeldanträge geführt. Im Jahre 2006 wurden insgesamt 597 Wohngeldbewilligungen und 152 Ablehnungen erteilt. Dabei wurde insgesamt Wohngeld in Höhe von 395.596,86 € ausgezahlt. Die Erhöhung der Zahlen ist zum größten Teil auf die Überarbeitung der Heimfälle zurückzuführen, welche nach Abschluss eines Musterprozesses erforderlich wurde. Zusätzlich wurden automatische Datenabgleiche zu Kapitaleinkünften durchgeführt, die ebenfalls zeitaufwändig bearbeitet werden mussten. Seite 8 von Ratsdrucksache 941 8. Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten Im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherer werden in der Sozialabteilung Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärungen aufgenommen. Jahr 2002 2003 2004 2005 2006 Anträge 279 317 444 598 463 Die Zahl der Kontenklärungen ging im Jahr 2006 gegenüber 2005 zurück, da die Deutsche Rentenversicherung Rheinland zwischen Januar und November 2006 keine Anfragen auf Kontoklärung mehr versandt hatte. Ein Fachberater der Deutschen Rentenversicherung Rheinland führt einmal monatlich eine Rentenberatung durch, wovon die Bürgerinnen und Bürger rege Gebrauch machen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wird die Gültigkeit von Schwerbehindertenausweisen hier vor Ort verlängert. 9. Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Der Beirat für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen besteht seit der 2. Jahreshälfte 2001. Bei Bedarf werden Sitzungstermine für die Beratung und Erörterung neuer Probleme vom Beiratsvorsitzenden festgesetzt. In 2006 fand keine Sitzung statt. Auf Anregung des Ausschusses für Schule, Jugend, Sport und Soziales wurde mit dem Vorsitzenden des Beirates die aktuelle Situation erörtert. Darüber wurde in der Ausschusssitzung am 18.10.2006 berichtet. Beschlussvorschlag: Der Jahresbericht der Sozialabteilung wird zur Kenntnis genommen.