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Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71" Stadtkern und Kölner Straße West" hier: Durchführung der Vorverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71" Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Durchführung der Vorverfahren) Beschlussvorlage (Einfacher Bebauungsplan Nr. 71" Stadtkern und Kölner Straße West"
hier: Durchführung der Vorverfahren)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 858 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 01.02.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einfacher Bebauungsplan Nr. 71" Stadtkern und Kölner Straße West" hier: Durchführung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 858 Sachverhalt: Hinsichtlich des Sachverhaltes und der Problematik wird auf die Erläuterungen in der Ratsdrucksache Nr. 857 verwiesen. Damit auch für die Bereiche des Stadtkerns und in unmittelbaren Nähe die Ansiedlung insbesondere von Spielhallen ausgeschlossen wird, ist es erforderlich für diesen Bereich einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen. Auch hier bietet es sich an, zusätzlich zu dem Ausschluss von Spielhallen auch Sexkinos, VideoPeep-Shows, Striptease-Shows sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (Sex-Shops) auszuschließen. In der beigefügten Planunterlage ist der betroffene Bereich dargestellt. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen sind im weiteren die Vorverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 BauGB durchzuführen.