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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Höhengebiet; hier: Genehmigungsverfahren zur Einleiterlaubnis für die Kläranlage " Am Buchholzbach")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
22.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Höhengebiet;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 812 Nr. der Ratsdrucksache: 880 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 22.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigung Höhengebiet; hier: Genehmigungsverfahren zur Einleiterlaubnis für die Kläranlage " Am Buchholzbach" __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth, Techn. Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 880 Sachverhalt: Am 08.10.1999 wurde die Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage „Am Buchholzbach“ in den Buchholzbach beantragt. Den Erlaubnisbescheid zu diesem Antrag erhielt die Stadt Bad Münstereifel am 31.03.2005. Gegen diesen Bescheid wurde, vor allem wegen der Einleitparameter (Überwachungswerte), Widerspruch eingelegt. Überwachungswerte unterscheiden sich von den konkreten und strengeren Einleitungswerten dadurch, dass sie für die kontinuierliche Kläranlagensteuerung eine Pufferfunktion haben. Anerkanntenmaßen erreicht die Kläranlage „Am Buchholzbach“ im laufenden Betrieb wesentlich günstigere Werte, deren Festschreibung im Erlaubnisbescheid allerdings einen permanent höheren Betriebsaufwand (erhöhter Fällungs- und Belüftungsbedarf) erfordert und die Gefahr zukünftiger weiterer Investitionen (Filtration und Einhausung der Bioligie) in sich birgt. In Folge einer unangemessenen Verschärfung dieser Überwachungswerte schrumpft also der Puffer im täglichen Betrieb, ggfl. mit rechtlich erheblicher Relevanz. Bereits in den Vorgesprächen und im Anhörungsverfahren zu diesen Überwachungswerten ist, in Abstimmung mit Fachausschuss, Baukommission und Rat, die Bezirksregierung darauf hingewiesen worden, dass die Stadt Bad Münstereifel unangemessen hoch angesetzten Anforderungen widersprechen wird. Gleichzeitig wurde betont, dass dies nicht als Indiz für die Absicht eines weniger sorgfältigen Anlagebetriebes gewertet werden dürfe. Motiv sei, angesichts des ohnehin bereits hohen Gebührenniveaus, vielmehr ein ausgewogenes Verhältnis zwischen gesetzlichen Umweltvorgaben und Betriebs- und Finanzierungsaufwand zu finden. Am 13.06.2005 fand, mit Unterstützung durch Herrn Dipl. Biol. Dr. Zanders, ein weiteres Erörterungsgespräch bei der Bezirksregierung statt. Herr Dr. Zanders hat 1997, zum Bau der Kläranlage, am Buchholzbach und am Selbach eine Gewässeruntersuchung und eine Immissionsbetrachtung vorgenommen. Die Stadt Bad Münstereifel hat sich in der Vergangenheit, bei der Argumentation gegen die überhöhten und überzogenen Anforderungen zu den Überwachungswerten, auf diese Untersuchungen und Betrachtungen gestützt. Neben Herrn Dr. Zanders wurde für die Widerspruchsbegründung zusätzlich als juristischer Beistand vom RA Zenk aus Köln der Verwaltungsrechtler Herr Dr. Christner mit hinzugezogen. Ein Widerspruchsbescheid auf den Widerspruch und auf die Widerspruchsbegründung durch die Bezirksregierung erging bisher nicht. Am 26.01.2006 wurde, im Rahmen einer Besprechnung, zwischen dem RP Herrn Lindlar, Herrn RBD Schmidt (Dez. 54), dem BM Herrn Büttner und dem Allgemeinen Vertreter Herrn Orth, das Thema Einleitungserlaubnis nochmals erörtert. Wie in allen vorangegangenen Gesprächen auch, war zu den unterschiedlichen Auffassungen kein Konsens zu erzielen. Der RP hat in diesem Gespräch die von Dez. 54 vorgegebenen Parameter grundsätzlich unterstützt. Dabei verwies der RP insbesondere auf den Umstand, dass die Kläranlage aufgrund der vorliegenden Messergebnisse deutlich unter den geforderten, verschärften Parametern gefahren werde. Die Gefahr weiterer Investitionen durch diese Parameter sei nicht gegeben. Inbesondere soll die im angefochtenen Erlaubnisbescheid enthaltene Festlegung, dass nur biologisch gereinigtes und „filtriertes“ Abwasser in den Buchholzbach eingeleitet werden darf, gestrichen werden. Von städt. Seite wurde nochmals vedeutlicht, dass eine Einleiterlaubnis, die möglicherweise eine Flitration oder eine Abdeckung der Biologie nach sich ziehen könnte, nicht akzeptiert wird. Zum Abschluss des Gesprächs zeigte Herr Schmidt dann doch erstmals Bewegung in der Sache insoweit, als dass er eine Veränderung der für die befürchteten Investitionen maßgeblichen Werte ( Pges und Abwassertemperatur ) vor dem Erlass des Widerspruchsbescheides nochmals zur Diskussion stellen wolle. Seite 3 von Ratsdrucksache 880 Dieses Gespräch hat am 05.02.2007 bei der Bezirksregierung stattgefunden. Zur Verdeutlichung der Situation sind die Parameter in der folgenden Tabelle aufgeführt: Parameter BSB 5 mg/l CSB mg/l NH4-N mg/l Temperatur Pges. mg/l Vorgabe RP (Erlaubnisbescheid 29.03.2005) 8 40 3 5° C 1,3 1. Stufe 0,9 2. Stufe Vorschlag Dr. Zanders (Mai 1997) Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift (bis 20.000 EW) Gesprächsergebnis (5.2.2007) 14 60 5 12° C 20 90 10 12° C 8 40 3 7-8° C 2,0 keine Anforderung 1,3 Die Einleitparameter nach der Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift sind Richtlinien und nach Kläranlagengröße gestaffelt. Die Festlegung der Parameter für die Gewässereinleitung ist von der vorhandenen Gewässergüte und dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot abhängig. Die Gewässergüte des Buchholzbaches liegt bei I - II und hat sich durch die Einleitung aus der Kläranlage „Am Buchholzbach“ nicht verschlechtert. Allerdings reicht die Einhaltung der Parameter aus der Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift nicht aus, um dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot zu entsprechen. Deshalb wurde seitens der Stadtwerke ein Regelungsvorschlag auf der Grundlage der Ermittlungen von Dr. Zanders unterbreitet. Die Vorbehalte der Bezirksregierung gegenüber diesen Werten konnten nicht vollständig ausgeräumt werden. In Ihrer Argumentation stellt die Bezirksregierung vornehmlich auf die Gewässergüte als sog. Salmonidenlaichgewässer ab, das unter Beachtung des Verschlechterungsverbotes zu schützen ist. Diesen erhöhten Anforderungen an ein intaktes Ökosystem haben sich die Belange der Abwasserwirtschaft unter zu ordnen. Betriebs- und Investitionsaufwendungen sind demgegenüber nachrangig zu beurteilen. Als Ergebnis aus den Gesprächen vom 21.01.2006 (RP und BM) und vom 05.02.2007 (Fachebene) ist mitzunehmen, dass die Bezirksregierung bei den Parametern Pges. und Temperatur die Anforderungen zurücknehmen könnte. Dabei sollen die zwischenzeitlichen Erfahrungen mit dem Anlagenbetrieb berücksichtigt werden. Bei Pges. wurde in den vergangenen Jahren auf der Kläranlage ein durchschnittlicher Wert von 0,37 mg/l gemessen. Das bestätigt zunächst die Aussage der Bezirksregierung, dass die Anlage die vorgegebenen verschärften Werte einhalten kann und auch einhält. Dieser Wert ist aber nur auf eine hohe Fällung in den Wintermonaten zurückzuführen. Die hohe Fällung ist erforderlich, um die Reinigungsleistung hinsichtlich des Pges-Wertes auch bei niedrigen Temperaturen zu festigen. Auf Grund der Forderung, auch bei 5° C Abwassertemperatur die Einleitwerte einzuhalten, muss die Biologie zur Anregung der Bakterien stark belüftet werden. Es ist nachgewiesen, dass bei einer Abwassertemperatur unter 8° C die Reinigungsleistung der Bakterien nachlässt. Der Nachteil der hohen Fällung ist z. B. der Eintrag von Aluminium aus dem Fällmittel. Der Nachweis von Aluminium kann in der Nachklärung (je nach Jahreszeit Veränderung der Sichttiefe) geführt werden. Hier setzen dann auch die Bedenken der Stadtwerke ein, dass die verschärften Parameter, neue Richtlinien und Anforderungen, zusätzliche Messungen und Nachweise, zu einer Nachrüstung der Anlage führen könnten. Seite 4 von Ratsdrucksache 880 Mit einem Pges.-Wert von 1,3 mg/l in Verbindung mit einer Abwassertemperatur von 7°-8° C wäre aus heutiger Sicht diese Gefahr nicht gegeben. Für die Entscheidungsfindung bezüglich der Abwassertemperatur sind der Bezirksregierung Messergebnisse aus den vergangen 3-4 Jahren vorzulegen. Am 05.02.2007 wurde vereinbart, dass vor dem Erlass eines Widerspruchsbescheides, der die Vorgabe, dass nur filtriertes Abwasser eingeleitet werden darf, nicht mehr enthält und sich hinsichtlich der Überwachungswerte an den erörterten abgeschwächten Festsetzungen orientiert, die einen Nachrüstungsbedarf vermeiden und den Betriebsaufwand nicht unangemessen erhöhen, der Betriebsausschuss der Stadtwerke abschließend mit dem Erlaubnisbescheid befasst wird. Damit wäre eine Kompromisslinie gefunden, die eine weitere streitige Auseinandersetzung mit der Bezirksregierung in dieser Frage, auch vor dem Hintergrund eines grundsätzlich bestehenden Prozessrisikos, entbehrlich macht. Die Betriebsleitung schlägt darüber hinaus vor, an Hand einer Beschlussfassung zu den Parametern Pges. und Temperatur eine Vorgabe zu liefern, die für den weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens entscheidend sein könnte. Die Option hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung würde weiterhin bestehen. . Beschlussvorschlag: Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr. 880 Abwasserbeseitigung Höhengebiet; hier: Genehmigungsverfahren zur Einleiterlaubnis für die Kläranlage „Am Buchholzbach“ Die Betriebsleitung wird beauftragt, auf einen Erlaubnisbescheid für die Kläranlage „Am Buchholzbach“ hinzuwirken, der den am 05.02.2007 erörterten Überwachungswerten Rechnung trägt.