Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
21 kB
Datum
22.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 812
Nr. der Ratsdrucksache: 880
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
22.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigung Höhengebiet;
hier: Genehmigungsverfahren zur Einleiterlaubnis für die Kläranlage " Am Buchholzbach"
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Orth, Techn. Betriebsleiter Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 880
Sachverhalt:
Am 08.10.1999 wurde die Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage
„Am Buchholzbach“ in den Buchholzbach beantragt. Den Erlaubnisbescheid zu diesem Antrag
erhielt die Stadt Bad Münstereifel am 31.03.2005. Gegen diesen Bescheid wurde, vor allem wegen
der Einleitparameter (Überwachungswerte), Widerspruch eingelegt.
Überwachungswerte unterscheiden sich von den konkreten und strengeren Einleitungswerten
dadurch, dass sie für die kontinuierliche Kläranlagensteuerung eine Pufferfunktion haben.
Anerkanntenmaßen erreicht die Kläranlage „Am Buchholzbach“ im laufenden Betrieb wesentlich
günstigere Werte, deren Festschreibung im Erlaubnisbescheid allerdings einen permanent
höheren Betriebsaufwand (erhöhter Fällungs- und Belüftungsbedarf) erfordert und die Gefahr
zukünftiger weiterer Investitionen (Filtration und Einhausung der Bioligie) in sich birgt. In Folge
einer unangemessenen Verschärfung dieser Überwachungswerte schrumpft also der Puffer im
täglichen Betrieb, ggfl. mit rechtlich erheblicher Relevanz.
Bereits in den Vorgesprächen und im Anhörungsverfahren zu diesen Überwachungswerten ist, in
Abstimmung mit Fachausschuss, Baukommission und Rat, die Bezirksregierung darauf hingewiesen worden, dass die Stadt Bad Münstereifel unangemessen hoch angesetzten
Anforderungen widersprechen wird. Gleichzeitig wurde betont, dass dies nicht als Indiz für die
Absicht eines weniger sorgfältigen Anlagebetriebes gewertet werden dürfe. Motiv sei, angesichts
des ohnehin bereits hohen Gebührenniveaus, vielmehr ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
gesetzlichen Umweltvorgaben und Betriebs- und Finanzierungsaufwand zu finden.
Am 13.06.2005 fand, mit Unterstützung durch Herrn Dipl. Biol. Dr. Zanders, ein weiteres
Erörterungsgespräch bei der Bezirksregierung statt. Herr Dr. Zanders hat 1997, zum Bau der
Kläranlage, am Buchholzbach und am Selbach eine Gewässeruntersuchung und eine
Immissionsbetrachtung vorgenommen. Die Stadt Bad Münstereifel hat sich in der Vergangenheit,
bei der Argumentation gegen die überhöhten und überzogenen Anforderungen zu den
Überwachungswerten, auf diese Untersuchungen und Betrachtungen gestützt. Neben Herrn Dr.
Zanders wurde für die Widerspruchsbegründung zusätzlich als juristischer Beistand vom RA Zenk
aus Köln der Verwaltungsrechtler Herr Dr. Christner mit hinzugezogen. Ein Widerspruchsbescheid
auf den Widerspruch und auf die Widerspruchsbegründung durch die Bezirksregierung erging
bisher nicht.
Am 26.01.2006 wurde, im Rahmen einer Besprechnung, zwischen dem RP Herrn Lindlar, Herrn
RBD Schmidt (Dez. 54), dem BM Herrn Büttner und dem Allgemeinen Vertreter Herrn Orth, das
Thema Einleitungserlaubnis nochmals erörtert. Wie in allen vorangegangenen Gesprächen auch,
war zu den unterschiedlichen Auffassungen kein Konsens zu erzielen. Der RP hat in diesem
Gespräch die von Dez. 54 vorgegebenen Parameter grundsätzlich unterstützt. Dabei verwies der
RP insbesondere auf den Umstand, dass die Kläranlage aufgrund der vorliegenden
Messergebnisse deutlich unter den geforderten, verschärften Parametern gefahren werde. Die
Gefahr weiterer Investitionen durch diese Parameter sei nicht gegeben. Inbesondere soll die
im angefochtenen Erlaubnisbescheid enthaltene Festlegung, dass nur biologisch gereinigtes und
„filtriertes“ Abwasser in den Buchholzbach eingeleitet werden darf, gestrichen werden. Von städt.
Seite wurde nochmals vedeutlicht, dass eine Einleiterlaubnis, die möglicherweise eine Flitration
oder eine Abdeckung der Biologie nach sich ziehen könnte, nicht akzeptiert wird. Zum Abschluss
des Gesprächs zeigte Herr Schmidt dann doch erstmals Bewegung in der Sache insoweit, als
dass er eine Veränderung der für die befürchteten Investitionen maßgeblichen Werte ( Pges und
Abwassertemperatur ) vor dem Erlass des Widerspruchsbescheides nochmals zur Diskussion
stellen wolle.
Seite 3 von Ratsdrucksache 880
Dieses Gespräch hat am 05.02.2007 bei der Bezirksregierung stattgefunden. Zur Verdeutlichung
der Situation sind die Parameter in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Parameter
BSB 5 mg/l
CSB
mg/l
NH4-N mg/l
Temperatur
Pges.
mg/l
Vorgabe RP
(Erlaubnisbescheid
29.03.2005)
8
40
3
5° C
1,3 1. Stufe
0,9 2. Stufe
Vorschlag
Dr. Zanders
(Mai 1997)
Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift
(bis 20.000 EW)
Gesprächsergebnis
(5.2.2007)
14
60
5
12° C
20
90
10
12° C
8
40
3
7-8° C
2,0
keine Anforderung
1,3
Die Einleitparameter nach der Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift sind Richtlinien und nach
Kläranlagengröße gestaffelt. Die Festlegung der Parameter für die Gewässereinleitung ist von der
vorhandenen Gewässergüte und dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot abhängig. Die
Gewässergüte des Buchholzbaches liegt bei I - II und hat sich durch die Einleitung aus der
Kläranlage „Am Buchholzbach“ nicht verschlechtert. Allerdings reicht die Einhaltung der Parameter
aus der Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift nicht aus, um dem gesetzlichen Verschlechterungsverbot zu entsprechen. Deshalb wurde seitens der Stadtwerke ein Regelungsvorschlag auf
der Grundlage der Ermittlungen von Dr. Zanders unterbreitet.
Die Vorbehalte der Bezirksregierung gegenüber diesen Werten konnten nicht vollständig
ausgeräumt werden. In Ihrer Argumentation stellt die Bezirksregierung vornehmlich auf die
Gewässergüte als sog. Salmonidenlaichgewässer ab, das unter Beachtung des
Verschlechterungsverbotes zu schützen ist. Diesen erhöhten Anforderungen an ein intaktes
Ökosystem haben sich die Belange der Abwasserwirtschaft unter zu ordnen. Betriebs- und
Investitionsaufwendungen sind demgegenüber nachrangig zu beurteilen.
Als Ergebnis aus den Gesprächen vom 21.01.2006 (RP und BM) und vom 05.02.2007
(Fachebene) ist mitzunehmen, dass die Bezirksregierung bei den Parametern Pges. und
Temperatur die Anforderungen zurücknehmen könnte. Dabei sollen die zwischenzeitlichen
Erfahrungen mit dem Anlagenbetrieb berücksichtigt werden.
Bei Pges. wurde in den vergangenen Jahren auf der Kläranlage ein durchschnittlicher Wert von
0,37 mg/l gemessen. Das bestätigt zunächst die Aussage der Bezirksregierung, dass die Anlage
die vorgegebenen verschärften Werte einhalten kann und auch einhält. Dieser Wert ist aber nur
auf eine hohe Fällung in den Wintermonaten zurückzuführen. Die hohe Fällung ist erforderlich, um
die Reinigungsleistung hinsichtlich des Pges-Wertes auch bei niedrigen Temperaturen zu festigen.
Auf Grund der Forderung, auch bei 5° C Abwassertemperatur die Einleitwerte einzuhalten, muss
die Biologie zur Anregung der Bakterien stark belüftet werden. Es ist nachgewiesen, dass bei einer
Abwassertemperatur unter 8° C die Reinigungsleistung der Bakterien nachlässt.
Der Nachteil der hohen Fällung ist z. B. der Eintrag von Aluminium aus dem Fällmittel. Der
Nachweis von Aluminium kann in der Nachklärung (je nach Jahreszeit Veränderung der Sichttiefe)
geführt werden. Hier setzen dann auch die Bedenken der Stadtwerke ein, dass die verschärften
Parameter, neue Richtlinien und Anforderungen, zusätzliche Messungen und Nachweise, zu einer
Nachrüstung der Anlage führen könnten.
Seite 4 von Ratsdrucksache 880
Mit einem Pges.-Wert von 1,3 mg/l in Verbindung mit einer Abwassertemperatur von 7°-8° C wäre
aus heutiger Sicht diese Gefahr nicht gegeben. Für die Entscheidungsfindung bezüglich der
Abwassertemperatur sind der Bezirksregierung Messergebnisse aus den vergangen 3-4 Jahren
vorzulegen.
Am 05.02.2007 wurde vereinbart, dass vor dem Erlass eines Widerspruchsbescheides, der die
Vorgabe, dass nur filtriertes Abwasser eingeleitet werden darf, nicht mehr enthält und sich
hinsichtlich der Überwachungswerte an den erörterten abgeschwächten Festsetzungen orientiert,
die einen Nachrüstungsbedarf vermeiden und den Betriebsaufwand nicht unangemessen erhöhen,
der Betriebsausschuss der Stadtwerke abschließend mit dem Erlaubnisbescheid befasst wird.
Damit wäre eine Kompromisslinie gefunden, die eine weitere streitige Auseinandersetzung mit der
Bezirksregierung in dieser Frage, auch vor dem Hintergrund eines grundsätzlich bestehenden
Prozessrisikos, entbehrlich macht.
Die Betriebsleitung schlägt darüber hinaus vor, an Hand einer Beschlussfassung zu den
Parametern Pges. und Temperatur eine Vorgabe zu liefern, die für den weiteren Verlauf des
Genehmigungsverfahrens entscheidend sein könnte. Die Option hinsichtlich einer gerichtlichen
Entscheidung würde weiterhin bestehen.
.
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr. 880
Abwasserbeseitigung Höhengebiet;
hier: Genehmigungsverfahren zur Einleiterlaubnis für die Kläranlage „Am Buchholzbach“
Die Betriebsleitung wird beauftragt, auf einen Erlaubnisbescheid für die Kläranlage „Am
Buchholzbach“ hinzuwirken, der den am 05.02.2007 erörterten Überwachungswerten Rechnung
trägt.