Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.01.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 857
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
01.02.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel
hier: Durchführung der Vorverfahren
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 857
Sachverhalt:
Bei der Verwaltung mehren sich die Anfragen zur Nutzung von Gewerbeimmobilien in der
Kernstadt für Spielhallen. In der Diskussion um eine entsprechende Halle im Bereich des
ehemaligen Plusmarktes wurde in der Planungskommission formuliert, dass nach dort
vorherrschender Meinung solche Einrichtungen im Bereich Kernstadt nicht zugelassen werden
sollen, sondern in Richtung Norden im Gewerbegebiet.
Grundsätzlich bedarf es zur Verhinderung von Spielhallen in bestimmten Bereichen einer
städtebaulich abgewogenen bauleitplanerischen Festsetzung. Durch solche städtebaulichen
Festsetzungen darf jedoch nicht das ganze Stadtgebiet für solche Vorhaben gesperrt werden,
sondern lediglich bestimmte Bereiche mit entsprechenden Begründungen.
Für das Stadtgebiet von Bad Münstereifel bestehen eine Reihe von Bebauungsplänen in denen
durch entsprechende textliche Festsetzungen ein Ausschluss vorgenommen wurde, bzw. es gibt
Bebauungsplanbereiche in denen aufgrund der Gebietsausweisung (WA/WR) grundsätzlich keine
Vergnügungstätten zulässig sind. In den Bebauungsplanbereichen bzw. Teilbereichen Nr. 5a, 5b,
11, 12a, 29a, 29c, und 29e sind solche Ausschlüsse nicht vorhanden.
Um zukünftig nicht auf das Wohlwollen entsprechender Investoren bzw. Antragsteller angewiesen
zu sein, schlägt die Verwaltung vor, zum Ausschluss von Spielhallen für die Bereiche, in dem sie
nicht zulässig sein sollen und entsprechende Festsetzungen noch nicht vorhanden sind,
bauleitplanerisch tätig zu werden.
Im beigefügten Übersichtsplan sind die Bereiche vorhandener Bebauungspläne, die überplant
werden müssen, dargestellt.
Für die Bereiche der Kernstadt bzw. der unmittelbar benachbarten Bereiche, für die noch kein
Bebauungsplan besteht, ist es erforderlich einen einfachen Bebauungsplan mit den
entsprechenden
Festsetzungen
aufzustellen.
Für
die
Neuaufstellung
erfolgt
die
Sachverhaltsdarstellung unter Ratsdrucksache Nr. 858.
Bei erfolgter Änderung wären solche Einrichtungen nur noch in den Bereichen nördlich des
Getränkehandels Zweiffel bzw. ab dem Autohauses Schmitz/ Wissling zulässig.
Im Rahmen dieser Verfahren ist es sinnvoll, auch die nachfolgenden Nutzungen auszuschliessen:
Sexkinos, (Video-)Peep-Shows, Striptease-Shows sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen,
deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (Sex-Shops).
Im weiteren sind die Vorverfahren durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Strukturförderungsausschuss beschließt auf der Grundlage der beigefügten Planunterlagen
die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB zur Änderungen für die Bebauungspläne 5a, 5b,
5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e durchzuführen.