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Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel hier: Durchführung der Vorverfahren )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
01.02.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel 
hier: Durchführung der Vorverfahren  ) Beschlussvorlage (Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel 
hier: Durchführung der Vorverfahren  )

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 857 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 01.02.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung der Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e der Stadt Bad Münstereifel hier: Durchführung der Vorverfahren __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 857 Sachverhalt: Bei der Verwaltung mehren sich die Anfragen zur Nutzung von Gewerbeimmobilien in der Kernstadt für Spielhallen. In der Diskussion um eine entsprechende Halle im Bereich des ehemaligen Plusmarktes wurde in der Planungskommission formuliert, dass nach dort vorherrschender Meinung solche Einrichtungen im Bereich Kernstadt nicht zugelassen werden sollen, sondern in Richtung Norden im Gewerbegebiet. Grundsätzlich bedarf es zur Verhinderung von Spielhallen in bestimmten Bereichen einer städtebaulich abgewogenen bauleitplanerischen Festsetzung. Durch solche städtebaulichen Festsetzungen darf jedoch nicht das ganze Stadtgebiet für solche Vorhaben gesperrt werden, sondern lediglich bestimmte Bereiche mit entsprechenden Begründungen. Für das Stadtgebiet von Bad Münstereifel bestehen eine Reihe von Bebauungsplänen in denen durch entsprechende textliche Festsetzungen ein Ausschluss vorgenommen wurde, bzw. es gibt Bebauungsplanbereiche in denen aufgrund der Gebietsausweisung (WA/WR) grundsätzlich keine Vergnügungstätten zulässig sind. In den Bebauungsplanbereichen bzw. Teilbereichen Nr. 5a, 5b, 11, 12a, 29a, 29c, und 29e sind solche Ausschlüsse nicht vorhanden. Um zukünftig nicht auf das Wohlwollen entsprechender Investoren bzw. Antragsteller angewiesen zu sein, schlägt die Verwaltung vor, zum Ausschluss von Spielhallen für die Bereiche, in dem sie nicht zulässig sein sollen und entsprechende Festsetzungen noch nicht vorhanden sind, bauleitplanerisch tätig zu werden. Im beigefügten Übersichtsplan sind die Bereiche vorhandener Bebauungspläne, die überplant werden müssen, dargestellt. Für die Bereiche der Kernstadt bzw. der unmittelbar benachbarten Bereiche, für die noch kein Bebauungsplan besteht, ist es erforderlich einen einfachen Bebauungsplan mit den entsprechenden Festsetzungen aufzustellen. Für die Neuaufstellung erfolgt die Sachverhaltsdarstellung unter Ratsdrucksache Nr. 858. Bei erfolgter Änderung wären solche Einrichtungen nur noch in den Bereichen nördlich des Getränkehandels Zweiffel bzw. ab dem Autohauses Schmitz/ Wissling zulässig. Im Rahmen dieser Verfahren ist es sinnvoll, auch die nachfolgenden Nutzungen auszuschliessen: Sexkinos, (Video-)Peep-Shows, Striptease-Shows sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (Sex-Shops). Im weiteren sind die Vorverfahren durchzuführen. Beschlussvorschlag: Der Strukturförderungsausschuss beschließt auf der Grundlage der beigefügten Planunterlagen die Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB zur Änderungen für die Bebauungspläne 5a, 5b, 5d, 11, 12a, 29a, 29c und 29e durchzuführen.