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Beschlussvorlage (Änderung zum bestehenden Strom-Konzessionsvertrag aufgrund des novellierten Energiewirtschaftsgesetztes)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.02.2007 - Der Bürgermeister Az: 66 Nr. der Ratsdrucksache: 879 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 20.03.2007 Rat 27.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Änderung zum bestehenden Strom-Konzessionsvertrag aufgrund des novellierten Energiewirtschaftsgesetztes __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kämmerer Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 879 Sachverhalt: Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 13.07.2005 ist gleichzeitig eine Änderung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erfolgt. Unter anderem wurde der sogenannte Kommunalrabatt neu gestaltet. Zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorschriften soll die bisherige Regelung zum Kommunalrabatt des bestehenden Konzessionsvertrages wie folgt lauten: „Neben der Zahlung von Konzessionsabgaben gewährt die RWE Rhein-Ruhr AG mit Wirkung ab dem 01.01.2007 einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Stadt in Höhe von 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.“ Der Rabattanspruch entsteht unabhängig davon, welcher Lieferant die Versorgung der stadteigenen Lieferstellen durchführt und berechnet sich auf der Grundlage der Netznutzungsentgelte. Rabattfähig sind alle Lieferstellen, die dem Eigenverbrauch der Stadt zuzuordnen sind. Die zugehörigen Lieferstellenlisten wurden bereits auf Vollständigkeit geprüft und entsprechend ergänzt. Der alte Gemeinderabatt erlaubte einen Preisnachlass für den nach Tarifpreisen abgerechneten Eigenverbrauch der Kommunen bis zu 10 % vom Rechnungsbetrag für Belieferung und Netzzugang. Auf Grund der Änderungen in § 3 der Konzesssionsabgabenverordnung ist dieser alte Rabattanspruch zum 31.12.2006 endgültig entfallen. Nunmehr, nach Trennung von Belieferung und Netzbetrieb, erlaubt die KAV dem Netzbetreiber zwar weiterhin einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Kommune bis max. 10 %, allerdings lediglich vom Rechnungsbetrag für den Netzzugang. ( vgl. Diagramm Anlage 1) Nach der Öffnung des Strommarktes und der so ermöglichten Trennung von Netzbetreiber und Stromlieferant, darf die RWE Rhein-Ruhr AG künftig lediglich noch den Netzanteil rabattieren, um sich einen Wettbewerbsvorteil bei der Kommune zu verschaffen. Während der Prozentsatz unverändert 10 % beträgt, hat sich der Grundbetrag jedoch in etwa halbiert, sodass, trotz Gewährung des höchst möglichen Nachlasses, die Gutschrift künftig nur rund halb so hoch ausfallen wird. In der Summe betrug die Rabattierung in den Vorjahren, bei 100 Lieferstellen mit einem Jahresenergieverbrauch von cirka 785.000 kWh, rund 13.000 €. Zukünftig beträgt der Kommunalrabatt lediglich noch rund 6.300 €. Ohne die vorgeschlagene Vertragsanpassung würde auch diese Vergünstigung entfallen. Zur Umsetzung des Preisnachlasses auf Netzzugangsentgelte für alle in Niederspannung angeschlossenen Eigenbedarfs-Lieferstellen der Stadt ist die entsprechende Änderung zum Konzessionsvertrag zu vereinbaren. Beschlussvorschlag: Zu Punkt der Tagesordnung Ratsdrucksache-Nr. 879 Änderung zum bestehenden Strom-Konzessionsvertrag aufgrund des novellierten Energiewirtschaftsgesetztes Der Rat beschließt die Annahme des gesetzlich höchst möglichen Preisnachlasses auf Netzzugangsentgelte für alle in Niederspannung angeschlossenen Eigenbedarfs-Lieferstellen und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer entsprechenden Änderung zum bestehenden Strom-Konzessionsvertrag.