Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.02.2007
- Der Bürgermeister Az: 66
Nr. der Ratsdrucksache: 879
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
20.03.2007
Rat
27.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung zum bestehenden Strom-Konzessionsvertrag aufgrund des novellierten
Energiewirtschaftsgesetztes
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Kämmerer Orth
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 879
Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 13.07.2005 ist gleichzeitig eine
Änderung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erfolgt. Unter anderem wurde der
sogenannte Kommunalrabatt neu gestaltet. Zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorschriften
soll die bisherige Regelung zum Kommunalrabatt des bestehenden Konzessionsvertrages wie
folgt lauten:
„Neben der Zahlung von Konzessionsabgaben gewährt die RWE Rhein-Ruhr AG mit Wirkung ab
dem 01.01.2007 einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch
der Stadt in Höhe von 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.“
Der Rabattanspruch entsteht unabhängig davon, welcher Lieferant die Versorgung der
stadteigenen Lieferstellen durchführt und berechnet sich auf der Grundlage der
Netznutzungsentgelte. Rabattfähig sind alle Lieferstellen, die dem Eigenverbrauch der Stadt
zuzuordnen sind. Die zugehörigen Lieferstellenlisten wurden bereits auf Vollständigkeit geprüft und
entsprechend ergänzt.
Der alte Gemeinderabatt erlaubte einen Preisnachlass für den nach Tarifpreisen abgerechneten
Eigenverbrauch der Kommunen bis zu 10 % vom Rechnungsbetrag für Belieferung und
Netzzugang. Auf Grund der Änderungen in § 3 der Konzesssionsabgabenverordnung ist dieser
alte Rabattanspruch zum 31.12.2006 endgültig entfallen. Nunmehr, nach Trennung von
Belieferung und Netzbetrieb, erlaubt die KAV dem Netzbetreiber zwar weiterhin einen
Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Kommune bis max.
10 %, allerdings lediglich vom Rechnungsbetrag für den Netzzugang. ( vgl. Diagramm Anlage 1)
Nach der Öffnung des Strommarktes und der so ermöglichten Trennung von Netzbetreiber und
Stromlieferant, darf die RWE Rhein-Ruhr AG künftig lediglich noch den Netzanteil rabattieren, um
sich einen Wettbewerbsvorteil bei der Kommune zu verschaffen. Während der Prozentsatz
unverändert 10 % beträgt, hat sich der Grundbetrag jedoch in etwa halbiert, sodass, trotz
Gewährung des höchst möglichen Nachlasses, die Gutschrift künftig nur rund halb so hoch
ausfallen wird.
In der Summe betrug die Rabattierung in den Vorjahren, bei 100 Lieferstellen mit einem
Jahresenergieverbrauch von cirka 785.000 kWh, rund 13.000 €. Zukünftig beträgt der
Kommunalrabatt lediglich noch rund 6.300 €. Ohne die vorgeschlagene Vertragsanpassung würde
auch diese Vergünstigung entfallen.
Zur Umsetzung des Preisnachlasses auf Netzzugangsentgelte für alle in Niederspannung
angeschlossenen Eigenbedarfs-Lieferstellen der Stadt ist die entsprechende Änderung zum
Konzessionsvertrag zu vereinbaren.
Beschlussvorschlag:
Zu Punkt
der Tagesordnung
Ratsdrucksache-Nr. 879
Änderung zum bestehenden Strom-Konzessionsvertrag aufgrund des novellierten
Energiewirtschaftsgesetztes
Der Rat beschließt die Annahme des gesetzlich höchst möglichen Preisnachlasses auf
Netzzugangsentgelte für alle in Niederspannung angeschlossenen Eigenbedarfs-Lieferstellen und
ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer entsprechenden Änderung zum bestehenden
Strom-Konzessionsvertrag.