Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
09.05.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Bo/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 927
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Strukturförderungsausschuss
Termin
19.04.2007
Haupt- und Finanzausschuss
24.04.2007
Rat
09.05.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-EichlerBildungsstätte" in Rodert
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, abschließender Beschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 927
Sachverhalt:
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes lag in der Zeit vom 05.03. bis
05.04.2007 gem.§ 3 Abs. 2 BauGB offen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt.
Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind der RD-Nr. 928 beigefügt.
Im weiteren sind hierzu die Abwägungsbeschlüsse und der abschließende Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
1.
Über die anlässlich der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch zur 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Umnutzung ehemalige Willi-Eichler-Bildungsstätte“
in Rodert eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird abschließend beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
Flächennutzungsplanes herbeizuführen.
die
Rechtskraft
der
10.
Änderung
des