Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 870 und 707 - Bad Münstereifel, Bergstraße 43)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 870 und 707 - Bad Münstereifel, Bergstraße 43) Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 870 und 707 - Bad Münstereifel, Bergstraße 43)

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.02.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 875 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung des Grundstückes Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 870 und 707 - Bad Münstereifel, Bergstraße 43 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 875 Sachverhalt: In der letzten Sitzung des Strukturförderungsausschusses ist über das Bauvorhaben auf dem Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstücke 870 und 707, Bergstraße 43 – Haus Tanneck- beraten worden.In diesem Zusammenhang sind Fragen nach dem Planungs- bzw. Baurecht gestellt worden. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener Berg“. Der Bebauungsplan Nöthener Berg ist rechtskräftig sei 1990, Änderungen bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten auf dem betroffenen Grundstück sind rechtskräftig seit 1999. Der Bebauungsplan enthält für das Grundstück folgende Festsetzungen: Sondergebiet für „Kur, Erholung und Fremdenverkehr“, II Vollgeschosse, GFZ: 0,2, GRZ: 0,4, Satteldach/Walmdach. Der Eigentümer des Grundstückes hat einen Antrag auf Freistellung gem. § 67 Bauordnung für die Errichtung eines Gebäudes mit 41 Appartements gestellt. Die Außenmaße dieses Gebäudes betragen 64,73 m x 25 m. Im Rahmen der Bestimmungen des § 67 Bauordnung kann ein Bauvorhaben freigestellt werden, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist. Ausschlaggebend ist hierbei noch, dass es sich um ein Wohngebäude geringer bzw. mittlerer Höhe ( 22m) handelt. Das geplante Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, es handelt sich um ein Wohngebäude, die Gesamthöhe beträgt 12,39 m. Im Rahmen dieses Verfahrens sind die Bauherren verpflichtet, von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellte Nachweise über den Schallschutz, die Standsicherheit und den Brandschutz zu erstellen. Bestimmungen, nach denen die Freistellung auch abhängig ist von einer bestimmten Grundflächen des Objektes enthält der § 67 Bauordnung nicht. Der Eigentümer des Haus Tanneck wartet mit der Erweiterung seines Objektes auf die Entscheidung der Stadt bezüglich der Oberflächenwasserbeseitigung. Diese steht im nächsten Werksausschuss am 22.3. wieder zur Beratung an.