Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.02.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 875
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Bad Münstereifel, Flur 6, Flurstück Nr. 870 und
707 - Bad Münstereifel, Bergstraße 43
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 875
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Strukturförderungsausschusses ist über das Bauvorhaben auf dem
Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstücke 870 und 707, Bergstraße 43 – Haus Tanneck- beraten
worden.In diesem Zusammenhang sind Fragen nach dem Planungs- bzw. Baurecht gestellt
worden.
Die Situation stellt sich wie folgt dar:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 11 „Nöthener
Berg“. Der Bebauungsplan Nöthener Berg ist rechtskräftig sei 1990, Änderungen bezüglich der
Nutzungsmöglichkeiten auf dem betroffenen Grundstück sind rechtskräftig seit 1999.
Der Bebauungsplan enthält für das Grundstück folgende Festsetzungen: Sondergebiet für „Kur,
Erholung und Fremdenverkehr“, II Vollgeschosse, GFZ: 0,2, GRZ: 0,4, Satteldach/Walmdach.
Der Eigentümer des Grundstückes hat einen Antrag auf Freistellung gem. § 67 Bauordnung für die
Errichtung eines Gebäudes mit 41 Appartements gestellt. Die Außenmaße dieses Gebäudes
betragen 64,73 m x 25 m.
Im Rahmen der Bestimmungen des § 67 Bauordnung kann ein Bauvorhaben freigestellt werden,
wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widerspricht und die Erschließung im
Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist. Ausschlaggebend ist hierbei noch, dass es sich um ein
Wohngebäude geringer bzw. mittlerer Höhe ( 22m) handelt.
Das geplante Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein, es handelt sich um
ein Wohngebäude, die Gesamthöhe beträgt 12,39 m.
Im Rahmen dieses Verfahrens sind die Bauherren verpflichtet, von einem staatlich anerkannten
Sachverständigen aufgestellte Nachweise über den Schallschutz, die Standsicherheit und den
Brandschutz zu erstellen.
Bestimmungen, nach denen die Freistellung auch abhängig ist von einer bestimmten Grundflächen
des Objektes enthält der § 67 Bauordnung nicht.
Der Eigentümer des Haus Tanneck wartet mit der Erweiterung seines Objektes auf die
Entscheidung der Stadt bezüglich der Oberflächenwasserbeseitigung. Diese steht im nächsten
Werksausschuss am 22.3. wieder zur Beratung an.