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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 4 - Hohn, Alte Schulgasse)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 4 - Hohn, Alte Schulgasse) Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 4 - Hohn, Alte Schulgasse)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.02.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 874 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Strukturförderungsausschuss 19.04.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 4 - Hohn, Alte Schulgasse __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 874 Sachverhalt: Es liegt eine Bauvoranfrage für das Grundstück Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 4 zum Neubau von 3 Einfamilienwohnhäusern vor. Das Grundstück liegt gem. FNP teilweise im MD-Gebiet und ist im Sinne des § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen. Teilweise liegt es jedoch auch gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist im Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordenen. Geplant ist das Grundstück auf die Teilflächen A – E aufzuteilen und auf 3 Teilflächen je ein Einfamilienwohnhaus mit folgenden Lagen zu errichten: 1. Gebäude A (laut beiliegendem Plan) Dieser Grundstücksbereich liegt gem. FNP im MD-Gebiet und ist im Sinne des § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen. Die Erschließung ist sichergestellt. Gegen den Neubau des Gebäudes A bestehen aus planerischer Sicht keine Bedenken, sodass das Einvernehmen gem. § 36 BauGB verwaltungsseitig erteilt wird. 2. Gebäude C Dieser Grundstücksbereich liegt gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der Grundstücksteil ist gem. der Satzung für den Ortsteil Hohn dem Innenbereich zuzuordnen. Es liegt eine mit Datum vom 14.12.06 genehmigte Bauvoranfrage für diesen Grundstücksbereich vor. Gegenüber der genehmigten Bauvoranfrage hat sich der Standort des geplanten Gebäudes nur geringfügig verändert, es ist näher an den Ort herangerückt. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird verwaltungsseitig erteilt. 3. Gebäude E Dieser Grundstücksbereich liegt gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist im Sinne des § 35 BauGB und der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Hohn dem Außenbereich zuzuordnen. Zur Sicherstellung der Erschließung müsste ein Erschließungsvertrag abgeschlossen werden. Grundsätzlich bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel gegen eine Bebauung in diesem Bereich, angepasst an die Bautiefe, keine Bedenken. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben (Außenbereich, landw. Nutzfläche) dürfte eine Bauvoranfrage in diesem Bereich jedoch keine Aussicht auf Erfolg haben. Bezüglich der Entwicklung weitere Wohnbauflächen im Bereich der Alten Schulgasse wird auf die Ausführungen in der Ratsdrucksache Nr. 876 verwiesen, die sich mit diesem Sachverhalt befasst. Auch hier stellt sich die Frage, obe eine Weiterentwicklung in diesem Bereich aus städtischer Sicht gewünscht wird. Um Beratung wird gebeten. Beschlussvorschlag: