Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.02.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 874
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Strukturförderungsausschuss
19.04.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 4 - Hohn, Alte
Schulgasse
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 874
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage für das Grundstück Gem. Hohn, Flur 3, Flurstück Nr. 4 zum Neubau
von 3 Einfamilienwohnhäusern vor.
Das Grundstück liegt gem. FNP teilweise im MD-Gebiet und ist im Sinne des § 34 BauGB dem
Innenbereich zuzuordnen. Teilweise liegt es jedoch auch gem. FNP in einer landwirtschaftlichen
Nutzfläche und ist im Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordenen.
Geplant ist das Grundstück auf die Teilflächen A – E aufzuteilen und auf 3 Teilflächen je ein
Einfamilienwohnhaus mit folgenden Lagen zu errichten:
1. Gebäude A (laut beiliegendem Plan)
Dieser Grundstücksbereich liegt gem. FNP im MD-Gebiet und ist im Sinne des § 34 BauGB dem
Innenbereich zuzuordnen. Die Erschließung ist sichergestellt.
Gegen den Neubau des Gebäudes A bestehen aus planerischer Sicht keine Bedenken, sodass
das Einvernehmen gem. § 36 BauGB verwaltungsseitig erteilt wird.
2. Gebäude C
Dieser Grundstücksbereich liegt gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Der
Grundstücksteil ist gem. der Satzung für den Ortsteil Hohn dem Innenbereich zuzuordnen. Es liegt
eine mit Datum vom 14.12.06 genehmigte Bauvoranfrage für diesen Grundstücksbereich vor.
Gegenüber der genehmigten Bauvoranfrage hat sich der Standort des geplanten Gebäudes nur
geringfügig verändert, es ist näher an den Ort herangerückt.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird verwaltungsseitig erteilt.
3. Gebäude E
Dieser Grundstücksbereich liegt gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist im
Sinne des § 35 BauGB und der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Hohn dem Außenbereich
zuzuordnen. Zur Sicherstellung der Erschließung müsste ein Erschließungsvertrag abgeschlossen
werden.
Grundsätzlich bestehen seitens der Stadt Bad Münstereifel gegen eine Bebauung in diesem
Bereich, angepasst an die Bautiefe, keine Bedenken. Aufgrund der planungsrechtlichen Vorgaben
(Außenbereich, landw. Nutzfläche) dürfte eine Bauvoranfrage in diesem Bereich jedoch keine
Aussicht auf Erfolg haben.
Bezüglich der Entwicklung weitere Wohnbauflächen im Bereich der Alten Schulgasse wird auf die
Ausführungen in der Ratsdrucksache Nr. 876 verwiesen, die sich mit diesem Sachverhalt befasst.
Auch hier stellt sich die Frage, obe eine Weiterentwicklung in diesem Bereich aus städtischer Sicht
gewünscht wird.
Um Beratung wird gebeten.
Beschlussvorschlag: