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Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. der Grundstücke Gemarkung Schönau, Flur 16, Flurstücke 82 und 83 - Lingscheiderhof, Lingscheiderhof 5)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. der Grundstücke Gemarkung Schönau, Flur 16, Flurstücke 82 und 83 - Lingscheiderhof, Lingscheiderhof 5) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. der Grundstücke Gemarkung Schönau, Flur 16, Flurstücke 82 und 83 - Lingscheiderhof, Lingscheiderhof 5)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 919 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 19.04.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. der Grundstücke Gemarkung Schönau, Flur 16, Flurstücke 82 und 83 Lingscheiderhof, Lingscheiderhof 5 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 919 Sachverhalt: Es liegt ein Bauantrag zum Umbau, zur Erweiterung und Aufstockung des Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus auf den Flurstücken Nr. 82 und 83, Flur 16, Gemarkung Schönau vor. Die Grundstücke liegen gem. Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und sind im Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Die Erschließung ist sichergestellt. Geplant ist die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses durch Anbau eines weiteren Wohnraumes im 1. OG und die Aufstockung des Dachgeschosses durch Errichtung zweier Dachgauben. Durch diese Umbau- und Erweiterungmaßnahmen können zwei übereinanderliegende Wohneinheiten entstehen. Gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB ist die Erweiterung eines Wohnhauses auf bis zu höchstens zwei Wohnungen zulässig, wenn das Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen ist und davon auszugehen ist, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird. Die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift werden durch das geplante Bauvorhaben eingehalten, so dass aus planerischer Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann somit erteilt werden. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.