Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 919
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
19.04.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. der Grundstücke Gemarkung Schönau, Flur 16, Flurstücke 82 und 83 Lingscheiderhof, Lingscheiderhof 5
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: TA Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 919
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag zum Umbau, zur Erweiterung und Aufstockung des Einfamilienwohnhauses
in ein Zweifamilienwohnhaus auf den Flurstücken Nr. 82 und 83, Flur 16, Gemarkung Schönau vor.
Die Grundstücke liegen gem. Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und
sind im Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Geplant ist die Erweiterung des Einfamilienwohnhauses durch Anbau eines weiteren Wohnraumes
im 1. OG und die Aufstockung des Dachgeschosses durch Errichtung zweier Dachgauben.
Durch diese Umbau- und Erweiterungmaßnahmen können zwei übereinanderliegende
Wohneinheiten entstehen.
Gem. § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB ist die Erweiterung eines Wohnhauses auf bis zu höchstens zwei
Wohnungen zulässig, wenn das Gebäude zulässigerweise errichtet worden ist, die Erweiterung im
Verhältnis zum vorhandenen Gebäude unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen
ist und davon auszugehen ist, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie
selbst genutzt wird.
Die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift werden durch das geplante Bauvorhaben
eingehalten, so dass aus planerischer Sicht gegen das Vorhaben keine Bedenken bestehen.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann somit erteilt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.