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Beschlussvorlage (Verkehrsregelung auf der Langenhecke Hier: Anregung der UWV - Fraktion vom 04.05.2007)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Verkehrsregelung auf der Langenhecke
Hier: Anregung der UWV - Fraktion vom 04.05.2007) Beschlussvorlage (Verkehrsregelung auf der Langenhecke
Hier: Anregung der UWV - Fraktion vom 04.05.2007)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.07.2007 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Nr. der Ratsdrucksache: 1010 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 23.08.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrsregelung auf der Langenhecke Hier: Anregung der UWV - Fraktion vom 04.05.2007 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1010 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 04.05.2007 regt die UWV – Fraktion an, das Verkehrszeichen Nr. 222-20 vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts – ersatzlos zu entfernen. Begründet wird die Anregung mit der Beobachtung von Beinaheunfällen.Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung Damit bei der Rotphase die Fahrbahn für den aus Richtung Sebastian – Kneipp – Promenade entgegenkommenden Verkehr geräumt wird, wurde 1994 in Absprche mit dem Straßenverkehrsamt mit Nägeln ein Haltebalken und ein Fahrbahnteiler markiert und das Verkehrszeichen aufgestellt. Einen Unfall hat dieses Verkehrszeichen bisher nicht verursacht. Es wird eingeräumt, dass insbesondere bei einer Grünphase dieses Verkehrszeichen von einigen wenigen Verkehrsteilnehmern nicht mit der gebotenen Sorgfalt beachtet wird, was jedoch mangels Gegenverkehr bisher nicht zu einem Unfall geführt hat. Die Überwachung und, sofern angezeigt, die Ahndung solcher Verkehrsverstöße ist Sache der Polizei. Die Entfernung des Verkehrszeichens bedarf der Anordnung des Straßenverkehrsamtes. 3. Finanzielle Auswirkungen Eine zweifelsohne besser erkennbare Alternative ist eine entsprechend farblich markierte Verschwenkungsinsel mit Verkehrszeichen. Sie kostet laut Angebot der Fa. Lüft vom 21.05.2007 1.271,28 €. Die Mittel stehen hierfür nicht bereit. Die dringende Notwendigkeit könnte nicht nachgewiesen werden. Zudem müsste sie zur Kirmes aufwendig ab –und wieder aufgebaut werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, an der jetzigen Lösung grundsätzlich festzuhalten, das Verkehrszeichen jedoch rund 3 m in Richtung Ampel wegen der dann besseren Erkennbarkeit zu versetzen. Die ersatzlose Entfernung des Verkehrszeichens dürfte zu Verkehrsstörungen führen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Das Verkehrszeichen Nr. 222-20 –vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts- auf der Langenhecke bleibt grundsätzlich bestehen. Es ist jedoch um ca. 3 m in Richtung Ampel zu versetzen.