Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.07.2007
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39
Nr. der Ratsdrucksache: 1010
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verkehrsregelung auf der Langenhecke
Hier: Anregung der UWV - Fraktion vom 04.05.2007
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Berichterstatter: Herr Anczikowski
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1010
1. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.05.2007 regt die UWV – Fraktion an, das Verkehrszeichen Nr. 222-20 vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts – ersatzlos zu entfernen. Begründet wird die Anregung mit
der Beobachtung von Beinaheunfällen.Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
Damit bei der Rotphase die Fahrbahn für den aus Richtung Sebastian – Kneipp – Promenade
entgegenkommenden Verkehr geräumt wird, wurde 1994 in Absprche mit dem
Straßenverkehrsamt mit Nägeln ein Haltebalken und ein Fahrbahnteiler markiert und das
Verkehrszeichen aufgestellt.
Einen Unfall hat dieses Verkehrszeichen bisher nicht verursacht.
Es wird eingeräumt, dass insbesondere bei einer Grünphase dieses Verkehrszeichen von einigen
wenigen Verkehrsteilnehmern nicht mit der gebotenen Sorgfalt beachtet wird, was jedoch mangels
Gegenverkehr bisher nicht zu einem Unfall geführt hat.
Die Überwachung und, sofern angezeigt, die Ahndung solcher Verkehrsverstöße ist Sache der
Polizei.
Die Entfernung des Verkehrszeichens bedarf der Anordnung des Straßenverkehrsamtes.
3. Finanzielle Auswirkungen
Eine zweifelsohne besser erkennbare Alternative ist eine entsprechend farblich markierte
Verschwenkungsinsel mit Verkehrszeichen. Sie kostet laut Angebot der Fa. Lüft vom 21.05.2007
1.271,28 €. Die Mittel stehen hierfür nicht bereit. Die dringende Notwendigkeit könnte nicht
nachgewiesen werden.
Zudem müsste sie zur Kirmes aufwendig ab –und wieder aufgebaut werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird empfohlen, an der jetzigen Lösung grundsätzlich festzuhalten, das Verkehrszeichen
jedoch rund 3 m in Richtung Ampel wegen der dann besseren Erkennbarkeit zu versetzen.
Die ersatzlose Entfernung des Verkehrszeichens dürfte zu Verkehrsstörungen führen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Das Verkehrszeichen Nr. 222-20 –vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts- auf der Langenhecke
bleibt grundsätzlich bestehen. Es ist jedoch um ca. 3 m in Richtung Ampel zu versetzen.