Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
18.10.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.07.2007
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1009
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
23.08.2007
Strukturförderungsausschuss
18.10.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag bzgl. des Grundstückes Gem. Houverath, Flur 37, Flurstück Nr. 145 - Wald, Im
Quersiefen
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
StrukfA
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1009
1. Sachverhalt:
Es ist ein Bauantrag für das Flurstück Nr. 145, Flur 37 Gemarkung Houverath – Wald, Im
Quersiefen eingereicht worden.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als G-Gebiet ausgewiesen und liegt gem. § 35
BauGB im Außenbereich.
Auf dem Grundstück befindet sich zur Zeit das Betriebsgebäude einer Bauunternehmung für
Tiefbau und Kanalbau sowie eine Lagerhalle und ein Bürogebäude.
Geplant ist nun die Erweiterung der Lagerhalle, zur Errichtung von neuem Lagerraum für
Baumaschinen und Werkzeug sowie die Errichtung eines neuen Büroraumes. Der Neubau schließt
im südlichen Gebäudebereich unmittelbar an die bereits vorhandenen Gebäude an und rundet
diese ab.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB sind sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig, die der
baulichen Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes dienen, sofern
die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Im o. a.
Bauantrag handelt es sich um eine solche Erweiterung.
Aus planerischer Sicht bestehen somit keine Bedenken gegen das Vorhaben.
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB kann erteilt werden.
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum oben genannten Bauvorhaben wird hiermit erteilt.