Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.02.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 18.11.2015
Vorlage Nr.:
TOP 16
410/2015
Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage
„Am Klosterhof“ in Brauweiler
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Dechant-Tücking-Straße
Gemarkung Brauweiler
Flur 13
Flurstücke 1569, 1571, 1574, 1568, 1645, 1637, 2355, 2293, 2295, 2297, 2483.
In der Anlage 1 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Am Klosterhof
Gemarkung Brauweiler
Flur 13,
Flurstücke 1579, 1578.
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig