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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.02.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 18.11.2015 Vorlage Nr.: TOP 16 410/2015 Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Dechant-Tücking-Straße Gemarkung Brauweiler Flur 13 Flurstücke 1569, 1571, 1574, 1568, 1645, 1637, 2355, 2293, 2295, 2297, 2483. In der Anlage 1 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Am Klosterhof Gemarkung Brauweiler Flur 13, Flurstücke 1579, 1578. In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig