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Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Wohnbereich Eicherscheid/Hohn)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Wohnbereich Eicherscheid/Hohn) Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Wohnbereich Eicherscheid/Hohn) Beschlussvorlage (Kindergartensituation im Wohnbereich Eicherscheid/Hohn)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 849 Z-5 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 20.03.2007 Rat 27.03.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kindergartensituation im Wohnbereich Eicherscheid/Hohn __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 849 Z-5 Sachverhalt: 1. Ausgangslage Am 13.02.2007 hatte der Stadtrat entschieden, keine der beiden eingruppigen Tageseinrichtungen für Kinder im Wohnbereich Eicherscheid – Hohn zu schließen. Stattdessen sollte die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe angestrebt werden. Die Verwaltung hatte den Kreis Euskirchen am 14.02.2007 schriftlich über diese Beschlusslage informiert. Die Rückäußerung des Kreises liegt der Verwaltung seit 09.03.2007 vor. Im Beisein der im Rat vertretenen Fraktionen und der Verwaltung hat Rudi Dick, Leiter der Abteilung Jugend und Familie beim Kreis Euskirchen die Position des Kreises Euskirchen am 12.03.2007 nochmals erläutert und auf die Notwendigkeit einer kurzfristigen Entscheidung durch die Stadt Bad Münstereifel hingewiesen. Für die Verwaltung gewinnt der Faktor „Zeit“ mit jedem Tag, der ohne eine Entscheidung vergeht, zunehmend an Bedeutung. Inzwischen mehren sich die Stimmen von Eltern, die ihre Kinder bereits in einer Einrichtung außerhalb des Wohnbereichs angemeldet haben, so dass sich Rat und Verwaltung ernsthaft auch um den Fortbestand der nach einer Entscheidung verbleibenden Kindergartengruppe sorgen müssen. 2. Einordnung entscheidungsrelevanter Kriterien 2.1 Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe Im Zuge der Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) hat sich der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen am 01.12.2005 mit der Frage der Bedarfsdeckung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren beschäftigt. Über die Verwaltungsvorlage V154/2005 (als Anlage 1 beigefügt) wurde seinerzeit entsprechend der Beschlussempfehlung des Kreisjugendamtes entschieden. Diese beinhaltet die Grundsatzentscheidung, kleine altersgemischte Gruppen nur in „Zentralorten“ einzurichten. Die schriftliche Stellungnahme des Kreisjugendamtes hierzu datiert vom 02.03.2007 (s. Anlage 2). 2.2 Auswirkungen der Betriebskostenverordnung Grundlage für die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder ist die Betriebskostenverordnung (BKVO) zum GTK. Entsprechend stützt sich die Betriebskostenstelle des Kreisjugendamtes in ihrer Ankündigung vom 02.03.207 auf die Vorschrift des § 3 Abs. 2 BKVO (s. Anlage 3). Wie Herr Dick ergänzend erläuterte, geht das Kreisjugendamt davon aus, dass bei Schließung einer Kindergartengruppe alle Kinder in zumutbarer Entfernung untergebracht werden können. Nach seiner Auskunft ist der Fall anders zu beurteilen, wenn nach der Entscheidung des Rates nur noch eine Kindergartengruppe in Hohn bestehen bleibt und es hier weiterhin zu Unterbelegungen kommt. Eine Kürzung der Betriebskostenzuschüsse nach der vorgenannten Regelung der BKVO erfolge bei dieser Konstellation nur, wenn alle Kinder in zumutbarer Entfernung untergebracht werden könnten. 2.3 Rückzahlungsverpflichtungen Was den Verbleib von Mitteln der Kindergartenrücklage anbelangt, so ergibt sich für die Stadt Bad Münstereifel im Falle der Schließung der Kindergartengruppe Hohn eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Kreis Euskirchen in Höhe von rund 17.000,00 € Seite 3 von Ratsdrucksache 849 Z-5 (79 % des Rücklagebestandes). Da dieser im Falle von Eicherscheid negativ ist, entfällt eine Aufrechnung zwischen Träger und Betriebskostenstelle. Rückzahlungsverpflichtungen aus investiven Maßnahmen bestehen nicht, da der Kindergarten Hohn seit 1975 und der Kindergarten Eicherscheid seit 1979 am Netz und Zweckbindungsfristen abgelaufen sind. 2.4 Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Bad Münstereifel im Nothaushaltsrecht. Mit Schreiben vom 06.03.2007 (s. Anlage 4) hat der Landrat des Kreises Euskirchen als untere staatliche Verwaltungsbehörde zu der Frage Stellung bezogen, welche Auswirkungen sich für die Stadt Bad Münstereifel als Kommune im Nothaushaltsrecht aus dem Weiterbetrieb von 2 Kindergartengruppen im Wohnbereich Eicherscheid – Hohn ergeben. Danach müsste die Stadt jährlich - zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Trägeranteil rund 30.000,00 € für den Fortbetrieb beider Einrichtungen aufwenden. Hinzu kämen voraussichtlich noch Kürzungen wegen Unterbelegung in beiden Einrichtungen. Entsprechend der o. a. kommunalaufsichtlichen Verfügung vom 6. März 2007 ist der Bürgermeister angewiesen, bis zum 4. April 2007 über das Veranlasste zu berichten. Dieser Handlungszwang bindet die Stadt Bad Münstereifel in ihrem verwaltungsmäßigen und politischen Handeln gleichermaßen. Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Stadt Bad Münstereifel im Nothaushaltsrecht muss die Wiedererlangung des gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleichs gem. § 75 Abs. 2 GO oberste Priorität haben. Eine neuerliche Verweigerung der Entscheidung zur Schließung einer Kindergartengruppe verstösst daher gegen geltende Rechtsvorschriften. In diesem Zusammenhang ist dann auch die besondere Pflicht des Bürgermeisters zu sehen, rechtswidrige Beschlüsse zu beanstanden (§ 54 Abs. 2 GO). 2.4 Abwägung des Kriterienkataloges durch die UWV In der Ratssitzung am 13.02.2007 ist die UWV in einem Folienvortrag auf die von der Verwaltungen aufbereiteten Rahmenbedingungen und Entscheidungsfaktoren der beiden Einrichtungen (s. Ursprungsvorlage). eingegangen. Dieser Folienvortrag wurde der Verwaltung zum Zweck der Stellungsnahme (s. Anlage 5) überlassen.