Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.02.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 18.11.2015
Vorlage Nr.:
TOP 18
371/2015
Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in
Stommeln
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in
der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Lindlacher Weg
Gemarkung Stommeln
Flur 1, Flurstücke 210, 221 (teilweise)
Flur 5, Flurstücke 444 (teilweise), 602, 606, 617 (teilweise), 630 (teilweise).
Die in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine
bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig