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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.02.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 18.11.2015 Vorlage Nr.: TOP 18 371/2015 Widmung der Erschließungsanlage "Lindlacher Weg" im Abschnitt von "Eibenweg" bis "Roßackerweg" in Stommeln Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Lindlacher Weg Gemarkung Stommeln Flur 1, Flurstücke 210, 221 (teilweise) Flur 5, Flurstücke 444 (teilweise), 602, 606, 617 (teilweise), 630 (teilweise). Die in der Anlage schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig