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Mitteilungsvorlage (Änderung des Schulgesetzes; hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
25.01.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Mitteilungsvorlage (Änderung des Schulgesetzes;
hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz) Mitteilungsvorlage (Änderung des Schulgesetzes;
hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 41-32-40 Nr. der Ratsdrucksache: 850 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 25.01.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Änderung des Schulgesetzes; hier: Auswirkungen des Abiturs nach 12 Jahren gem. § 18 Schulgesetz __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 850 Mitteilung: Durch die Änderung des § 18 Schulgesetz gliedert sich die gymnasiale Oberstufe in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Dabei umfasst sie in Gymnasien die Jahrgangsstufen 10 bis 12. Im Rahmen dieser Neuorganisation schließt somit die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien mit der Abiturprüfung nach der Jahrgangsstufe 12 ab. Diese Regelung ist erstmals auf die Schülerinnen und Schüler anzuwenden, die sich im Schuljahr 2005/2006 in der Jahrgangsstufe 5 befanden und im Schuljahr 2010/2011 in die gymnasiale Oberstufe wechseln könnten. Dabei wird die Stundentafel von 179 auf 188 Stunden für alle Schulformen erweitert. Darüber hinaus wird im verkürzten Bildungsgang am Gymnasium nochmals ein zusätzliches Stundenvolumen von weiteren 5 Stunden in den Klassen 5 bis 9 bereitgestellt. Diese Entwicklung hat weit reichende Auswirkungen auf den schulischen Ablauf sowie auch für den Schulträger. Zusätzliche Pflichtstunden an einem oder mehreren Nachmittagen führen zu erhöhten Aufwendungen bei der Schülerbeförderung und auch die Einrichtung entsprechend ausgestatteter Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten für eine Über-Mittag-Betreuung erfordert Kostenaufwand. Daher fand am 18.12.2006 ein gemeinsames Gespräch mit den Schulleitern der weiterführenden städtischen Schulen statt. Im Verlauf des Gesprächs zeichneten sich 2 Alternativen ab: 1. Erweiterung um 1 Unterrichtsstunde an vier Wochentagen (7-Stunden-Modell) für die Jahrgangsstufen 7–10 bzw. 9 (Gymnasium). Dabei würden die betroffenen Jahrgangsstufen mo. bis do. eine zusätzliche Schulstunde angliedern und Pausenzeiten ausweiten, ohne allerdings spezielle Aufenthaltsräume oder eine Verpflegung anzubieten. 2. Erweiterung um 2 Stunden an zwei Nachmittagen in der Woche für die Jahrgangsstufen 7– 10 bzw. 9 (Gymnasium). Hierbei würde die Stundentafel an 2 Nachmittagen um jeweils 2 Unterrichtsstunden erweitert. Die Dauer des Verbleibs der Schülerinnen und Schüler in der Schule erfordert nach Auffassung der Schulleiter spezielle Aufenthalts- und Verpflegungsmöglichkeiten. Diese Denk-Modelle lösen u. a. weitere Fragen aus: ¾ Welche Auswirkungen ergeben sich für die Schülerbeförderung kostenseitig? ¾ Wie stehen die Partner in der Schülerbeförderung (St. Angela-Gymnasium und ÖPNV) zu der neuen Problematik? ¾ Ist es vielleicht vorteilhaft, zur Minimierung des Aufwandes bei der Schülerbeförderung vom Schulträger zu finanzierende Betreuungsangebote für die Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 einzuführen? ¾ Wie sind die räumlichen Anforderungen für Verpflegungs- und Aufenthaltsangebote während der Mittagszeit umzusetzen? ¾ Ist die Einführung des Unterrichts an einzelnen Samstagen (wie beim St. AngelaGymnasium) eine realistische Alternative? ¾ Wie wirkt sich das Nothaushaltsrecht auf die Entscheidungsspielräume der Schulen aus? Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen versuchen, hierzu weitere klärende Informationen zu erhalten und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.