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Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Beschlusstext (Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.02.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 18.11.2015 Vorlage Nr.: TOP 11 357/2015 Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung des nachfolgend aufgeführten Flurstücks gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Römerhof Gemarkung Geyen Flur 11, Flurstück 2658 (Teilfläche) Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Teilbereich des Flurstücks 2658 wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig