Daten
Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.02.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 18.11.2015
Vorlage Nr.:
TOP 11
357/2015
Widmung eines Teilbereichs der Erschließungsanlage "Am Römerhof" in Geyen
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung des nachfolgend
aufgeführten Flurstücks gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Am Römerhof
Gemarkung Geyen
Flur 11, Flurstück 2658 (Teilfläche)
Der in der Anlage schraffiert gekennzeichnete Teilbereich des Flurstücks 2658 wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig