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Beschlussvorlage (Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters) Beschlussvorlage (Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.02.2009 - Der Bürgermeister Az: 12-10-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1541 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Übernahme einer neuen freiwilligen Aufgabe gem. § 41 Abs. 1 Buchst. s) GO NRW; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.01.09 zur Einstellung eines Energieberaters __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1541 Z-1 1. Sachverhalt: Im Rahmen der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 17.02.09 wurde angeregt, für energetische Sofortmaßnahmen eine entsprechende Haushaltsvorsorge zu treffen und bei der energetischen Bestandsaufnahme der städtischen Gebäude externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Beim Produkt 01 115 2 (Gebäudemanagement) wird ein neues Sachkonto „Beseitigung energetischer Mängel“ mit einem Ansatz von 6.000,00 € veranschlagt. Beim gleichen Produkt werden die Aufwendungen für die Unterhaltung Grundstücke/Gebäude um 6.000,00 € reduziert. Durch diese Veranschlagungen bleibt der Haushaltsansatz für die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bei diesem Produkt unverändert. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag ist zu ergänzen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dass die Verwaltung hinsichtlich möglicher Kooperationspartner bzw. einer interkommunalen Zusammenarbeit Gespräche führt und über die Ergebnisse im Fachausschuss berichtet. Anschließend sind über einen Zeitraum von max. drei Jahren alle städtischen Gebäude unter Einbindung von Externen einer intensiven Begutachtung hinsichtlich der energetischen Mängel und deren Beseitigung zu unterziehen. Über den Sachstand ist regelmäßig im Fachausschuss zu berichten. Unabhängig davon hat die Verwaltung bei Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen im wirtschaftlich vertretbaren Maße bevorzugt energetische Verbesserungen durchzuführen. Vorsorglich sind entsprechende Hauhaltsmittel zu veranschlagen.