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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Auf der Höhe" im Abschnitt von "Bergstraße" bis "Amsterdamer Straße" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Auf der Höhe" im Abschnitt von "Bergstraße" bis "Amsterdamer Straße" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.02.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 18.11.2015 Vorlage Nr.: TOP 13 375/2015 Widmung der Erschließungsanlage "Auf der Höhe" im Abschnitt von "Bergstraße" bis "Amsterdamer Straße" in Stommeln Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Auf der Höhe Gemarkung Stommeln Flur 16, Flurstücke 1027, 879, 737, 934, 929, 900, 1104, 1094, 1083, 1061, 1046, 468, 851 (teilweise), 502 (teilweise). Die in den Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 schraffiert gekennzeichneten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig