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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997; hier: Vereinfachungen im Vergabeverfahren durch Anpassung der Betragsgrenzen gem. § 13 der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997;
hier: Vereinfachungen im Vergabeverfahren durch Anpassung der Betragsgrenzen gem. § 13 der Hauptsatzung) Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997;
hier: Vereinfachungen im Vergabeverfahren durch Anpassung der Betragsgrenzen gem. § 13 der Hauptsatzung)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.02.2009 - Der Bürgermeister Az: 12-09-60 Nr. der Ratsdrucksache: 1556 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2009 Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997; hier: Vereinfachungen im Vergabeverfahren durch Anpassung der Betragsgrenzen gem. § 13 der Hauptsatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Mies __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1556 1. Sachverhalt: Wegen den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wird von der Bundesregierung für den kommunalen Bereich das Konjunkturpaket II geschaffen. Insgesamt wird damit das Ziel verfolgt, auf kommunaler Ebene die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern und die Vergabeverfahren zu beschleunigen. Vor diesem Hintergrund hat der Innenminister den als Anlage 1 beigefügten Erlass zur Beschleunigung von Investitonen durch Vereinfachungen im Vergaberecht veröffentlicht. Danach sind die Betragsgrenzen für freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen befristet bis zum 31.12.2010 ausgeweitet worden. Um die gewünschte Flexibilität auch in die Verwaltungspraxis einfließen zu lassen, sind ebenfalls befristet bis zum 31.12.2010 die in § 13 der Hauptsatzung festgelegten Betragsgrenzen anzupassen. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 erhält danach folgende Fassung: „Aufträge für Lieferungen und Leistungen zu vergeben sowie Vermögensgegenstände aller Art zu erwerben oder zu veräußern, deren Wert 30.000,-- EURO nicht übersteigt, bei der Vergabe von Gutachten, Architekten- und Ingenieurleistungen jedoch 15.000,-- EURO.“ Die entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist als Anlage 2 beigefügt. Abweichend von den Möglichkeiten, die der v. g. Vergabeerlass bietet, wird die Verwaltung Vergaben ab einem Auftragswert von 30.001,00 EURO ausschließlich auf der Basis von beschränkten Ausschreibungen nach Beteiligung des jeweiligen Fachausschusses vergeben. 2. Rechtliche Würdigung Die Änderung verstößt nicht gegen geltendes Recht. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Vergabeprozesse können beschleunigt werden. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs wird beschlossen.