Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.02.2009
- Der Bürgermeister Az: 12-09-60
Nr. der Ratsdrucksache: 1556
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997;
hier: Vereinfachungen im Vergabeverfahren durch Anpassung der Betragsgrenzen gem. §
13 der Hauptsatzung
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Berichterstatter: Herr Mies
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1556
1. Sachverhalt:
Wegen den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise wird von der Bundesregierung für den
kommunalen Bereich das Konjunkturpaket II geschaffen. Insgesamt wird damit das Ziel verfolgt,
auf kommunaler Ebene die Rahmenbedingungen für Investitionen zu verbessern und die
Vergabeverfahren zu beschleunigen.
Vor diesem Hintergrund hat der Innenminister den als Anlage 1 beigefügten Erlass zur
Beschleunigung von Investitonen durch Vereinfachungen im Vergaberecht veröffentlicht. Danach
sind die Betragsgrenzen für freihändige Vergaben bzw. beschränkte Ausschreibungen befristet bis
zum 31.12.2010 ausgeweitet worden. Um die gewünschte Flexibilität auch in die
Verwaltungspraxis einfließen zu lassen, sind ebenfalls befristet bis zum 31.12.2010 die in § 13 der
Hauptsatzung festgelegten Betragsgrenzen anzupassen.
§ 13 Abs. 2 Ziffer 3 erhält danach folgende Fassung:
„Aufträge für Lieferungen und Leistungen zu vergeben sowie Vermögensgegenstände aller Art zu
erwerben oder zu veräußern, deren Wert 30.000,-- EURO nicht übersteigt, bei der Vergabe von
Gutachten, Architekten- und Ingenieurleistungen jedoch 15.000,-- EURO.“
Die entsprechende Änderung der Hauptsatzung ist als Anlage 2 beigefügt.
Abweichend von den Möglichkeiten, die der v. g. Vergabeerlass bietet, wird die Verwaltung
Vergaben ab einem Auftragswert von 30.001,00 EURO ausschließlich auf der Basis von
beschränkten Ausschreibungen nach Beteiligung des jeweiligen Fachausschusses vergeben.
2. Rechtliche Würdigung
Die Änderung verstößt nicht gegen geltendes Recht.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Vergabeprozesse können beschleunigt werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 in der
Fassung des als Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs wird beschlossen.