Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
Az.: - 61 -
V 71
Af/l
Amt: - 61 An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 14.11.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Planung
•
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenich,
"Westtangente";
Offenlegungsbeschluss
Finanzielle
Erper Straße/B 265n
Auswirkungen:
~ Keine
Unterschrift des Budgetveranlworllichen
Erftstadt, den 14.11.2001
W'
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f)
Beschlussentwurf:
•
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGB!. I S. 2141), zuletzt
geändert am 27.07.2001 (BGB!. I S. 1950), wird der von der Verwaltung vorgelegte
Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 129.1,
Erftstadt-Lechenich, Erper Straße/B 265n, beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
durchzuführen.
Begründung:
Am 12.12.2000 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper Straße/B 265n, beschlossen (V 7/0934).
Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB) fand am 29.05.2001 die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt. Das Ergebnis dieser Versammlung
ist in der beigefügten Niederschrift (s. Anlage) festgehalten.
Im Laufe des BP-Verfahrens wurde von der AHAG Lechenich - außerhalb der Beteiligungsfristen - ein "Widerspruch" bzw. ein Bürgerantrag gegen die vorgestellte
Straßenplanung vorgebracht (s. B 7/1363); eine verfahrensrechtliche Entscheidung
über diesen Bürgerantrag ist in Abhängigkeit vom weiteren Planungsablauf zurückgestellt.
P:\SZ\VORLAGEN\V6100011.318
- 2 -
Die vorliegenden Planungsinhalte
(Trassenfestlegung,
Wirtschaftswegeführung,
Ausgleichsflächen etc.) sind auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens "Westtangente - Lechenich" grundsätzlich mit den betroffenen Vertretern der Landwirtschaft,
dem Amt für Agrarordnung und dem Landesbetrieb Straßen abgestimmt, sodass der
Bebauungsplan nunmehr zur Offenlage beschlossen werden kann .
...
(Bösche)
•
Anlagen:
Niederschrift
Anlageplan
Bebauungsplanentwurf und
ökologischer Fachbeitrag (Fraktionen u. sachk. Einwohner)
•
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ERFTSTADT-LECHENICH,
UMWELT- UND PLANUNGSAMT
ERFTSTADT, DEN
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N R. 129.1
ERPER STRASSEI 8265n
ERFTKRE/S:
DGK
5
I
)
Niederschrift
Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der
Bauleitplanung am 29.05.2001
Darlegung und Anhörung gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch
Beginn: 20.08 Uhr
Ende: 21.00 Uhr
1. Thema der Veranstaltung:
•
Vorentwurfsplanung für den Bebauungsplan Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper
Straße/B 265n,
"Westtangente"
2. Ort der Veranstaltung:
Theodor-Heuss-Hauptschule,
Erftstadt-Lechenich,
Dr.-Josef-Fieger-Straße
1
3. Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch:
Bürgermeister Bösche
Stadtoberbaurat Böcking
Stadtoberbaurat Wirtz
Als Gast:
Dipl.lng. Westrich, Planungsbüro Obermeyer, Köln
•
4. Veranstaltungsteilnehmer:
19 Bürger (einschl. anwesender Stadtratsmitglieder)
5. Veranstaltungsablauf:
Bürgermeister Bösche begrüßt die Anwesenden und eröffnet die
Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck einer Bürgerversammlung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und erläutert den Ablauf des
Bauleitplanverfahrens Nr. 129.1.
Die Bürgerversammlung wird durchgeführt, um in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den Bürgern zu erörtern
und die Meinungsäußerungen in die weiteren Planungen einzubeziehen
(Abwägungsprozeß).
Zum Zwecke der schriftlichen Meinungsäußerung nach der
Bürgerversammlung wird ab dem 05.06.2001 eine Nachfrist von einer Woche
eingeräumt. Während dieser Zeit ist es auch möglich, in das Protokoll,
welches von der Bürgerversammlung gefertigt wird, einzusehen.
Anschließend erläutert Herr Dip\. Ing. Westrich die vorgesehene Planung
anhand eines Vorentwurfs und von Overhead-Folien.
Anregungen, Bedenken, Diskussionsbeiträge
Antwort)
(Aussage/Frage und
5.1 Sind entlang des geplanten Teilstückes der "Westtangente"
geplant?
•
•
Radwege
Radwege sind in der Planung nicht vorgesehen. Jedoch bleibt die
Radwegeverbindung entlang der Erper Straße erhalten .
5.2 Bleibt die jetzige Anbindung der Erper Straße erhalten?
Es wird befürchtet, das ein Fortfall dieser Anbindung negative
Auswirkungen auf die Innenstadt von Lechenich hat. Durch die
vorgestellte Planung wird der Verkehr aus den südlichen Stadtteilen und
den benachbarten Orten an Lechenich vorbeigeleitet; potentielle Kunden
finden nur umständlich in den Ort über die enge Klosterstraße.
Inhalt des Bebauungsplanverfahrens ist die Verlegung des bisher geplanten
Knotenpunktes Erper Sr.l8265n um ca.450 m in östliche Richtung mit dem
Ziel, eine unmittelbare Anbindung der von der Stadt Erftstadt geplanten
"Westtangente"an die 8 265 zu schaffen. Dieser Netzschluß gewährleistet
eine Optimierung des Verkehrsabflusses aus den westlichen Stadtbereichen
(Lechenich West) kommend auf das überörtliche Strassennetz (B 265n);
darüber hinaus bildet dieser Straßenabschnitt im Verbund mit der 8265n, der
K 44n und dem weiteren geplanten Trassenverlauf der Westtangente einen
ortsdurchfahrtsfreien "Ring" um Lechenich und damit die Möglichkeit, die
Verkehre insgesamt gleichmäßiger zu verteilen.
Die bisherige Anbindung der Erper Str. wird insoweit nicht ersatzlos
wegfallen, sondern lediglich - der Planung der Westtangente angepaßt verschoben.
Eine zusätzliche bzw. zweifache Anbindung der Erper Str. ist aus
verkehrstechnischen und verkehrslenkenden Gründen nicht erforderlich.
Darüber hinaus wird die Erper Str. auch in der bisherigen Knotenpunktplanung
nicht in gerader Verlängerung auf die 8265n geführt, sondern, wie in der zur
Diskussion stehenden Planung, im rechten Winkel auf die 8265n geführt,d.h.
als Kreuzung mit Abbiegespur ausgebaut.
5.3 Inwieweit sind Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen?
In der vorliegenden Planung sind keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen,
da es sich hierbei lediglich um eine Verlegung des planfestgestellten
Knotenpunktes handelt. Die zu beurteilenden Verkehrsströme ändern sich
durch diese Planung, auch im Hinblick auf die Abstände zu vorhandenen und
geplanten Wohngebiete, nicht.
Bei der geplanten Fortführung der ·Westtangente" nach Norden zur Herriger
Straße (L263) und darüber hinaus bis nach Konradsheim sind
Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage von entsprechenden Gutachten
ggf. erforderlich. Diese werden in den noch durchzuführenden Planverfahren
mit den Bürgern erörtert und diskutiert.
•
5.4 Wie wird die im Flächennutzugsplan dargestellte Grünfläche entlang
der Westtangente ausgeführt?Es wird eine stadtbildgestaltende
OrtsrandeingrOnung gewünscht. Notwendige Lärmschutzmaßnahmen
sollten sich in die Grünflächenplanung harmonisch einfügen.
Im Flächennutzungsplan sind beidseitig entlang der Westtangente
Grünflächen dargestellt mit der Zweckbestimmung: Ausgleichsfläche. Auf
diese Fläche soll der gem. Landschafts-bzw. Bundesbaugesetz erforderliche
ökologische Ausgleich des durch den Bau der Westtangente bedingten
Eingriffs kompensiert werden. Diese Ausgleichsfläche wird auf der Grundlage
eines ökologischen Fachbeitrages und in Abstimmung mit der Unteren
Landschaftschaftsbehörde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens
festgesetzt und von der Stadt Erftstadt im Zuge der Baumaßnahmen realisiert.
Eine der Anregung entsprechende Gestaltung sowohl des Lärmschutzes als
auch der Grünflächen ist mit den bisherigen Planungsüberlegungen vereinbar .
•
5.5Welche Priorität wird bei der Planung und Realisierung der
Westtangente zugrundegelegt?Wie gestaltet sich der Zeithorizont?
Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Dezember vorigen Jahres beschlossen, im
Rahmen der Gesamtplanung ·Westtangente" zunächst die
Bebauungsplanverfahren Nr. 129.1 und 129.2(ErperStr.lHerriger Str.)
durchzuführen.
Der Bebauungsplan Nr.129.1 hat aufgrund der Zusage des Landesbetriebes
Straßen, den Netzschluß Erper Str.lB265n im Zuge der Baumaßnahme B265n
(bis Ende 2002) zu realisieren, dabei die erste Priorität.
Darüber hinaus wird der zuständige Fachausschuß im Verlauf dieses Jahres
das Ergebnis des Verkehrsgutachtens ·Westtangente" erörtern und die
weiteren Planungsschritte festlegen.
5.6 Wie wird in Zukunft der Ahremer Lichweg über die 8265n geführt?
Der Bereich des Ahremer Lichweges wird von der vorliegenden Planung nicht
erfasst. Nach rechtskräftigem PIanfeststellungsbeschluß B265n wird der
Ahremer Lichweg auf Höhe der B265n abgebunden und Ober den Knotenpunkt
B265n/KIosterstraße geführt.
6. VeranstaltungsschluB
•
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Bürgermeister Bösche
den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge.
Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den
Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu
erhalten .
(Jh~
(Wirtz)
Schriftführer
•
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