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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße/B 265n "Westtangente"; Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
709 kB
Erstellt
01.09.11, 06:24
Aktualisiert
17.11.11, 07:10

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister Az.: - 61 - V 71 Af/l Amt: - 61 An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 14.11.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung zur Vorberatung über den Ausschuss für Planung • Betrifft: Bebauungsplan Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenich, "Westtangente"; Offenlegungsbeschluss Finanzielle Erper Straße/B 265n Auswirkungen: ~ Keine Unterschrift des Budgetveranlworllichen Erftstadt, den 14.11.2001 W' !lAi f) Beschlussentwurf: • Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGB!. I S. 2141), zuletzt geändert am 27.07.2001 (BGB!. I S. 1950), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 129.1, Erftstadt-Lechenich, Erper Straße/B 265n, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen. Begründung: Am 12.12.2000 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper Straße/B 265n, beschlossen (V 7/0934). Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB) fand am 29.05.2001 die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung statt. Das Ergebnis dieser Versammlung ist in der beigefügten Niederschrift (s. Anlage) festgehalten. Im Laufe des BP-Verfahrens wurde von der AHAG Lechenich - außerhalb der Beteiligungsfristen - ein "Widerspruch" bzw. ein Bürgerantrag gegen die vorgestellte Straßenplanung vorgebracht (s. B 7/1363); eine verfahrensrechtliche Entscheidung über diesen Bürgerantrag ist in Abhängigkeit vom weiteren Planungsablauf zurückgestellt. P:\SZ\VORLAGEN\V6100011.318 - 2 - Die vorliegenden Planungsinhalte (Trassenfestlegung, Wirtschaftswegeführung, Ausgleichsflächen etc.) sind auf der Grundlage des Verkehrsgutachtens "Westtangente - Lechenich" grundsätzlich mit den betroffenen Vertretern der Landwirtschaft, dem Amt für Agrarordnung und dem Landesbetrieb Straßen abgestimmt, sodass der Bebauungsplan nunmehr zur Offenlage beschlossen werden kann . ... (Bösche) • Anlagen: Niederschrift Anlageplan Bebauungsplanentwurf und ökologischer Fachbeitrag (Fraktionen u. sachk. Einwohner) • P:\SZ\VORLAGEN\V6100011.318 STAD' ERFTSTAD' ~ . ~ 'I.' I .- ;-.~-j ---'0" r _~=J" ._~c....+ , __ ~-","-~ • ~, HERRIGE~;;i~~~1;-]:1i4i~:;;r-i ~ • L ..-,- ö • _, ~,, ._. ,'1, •• 1. • "11':::::" ':-:' o ::::> ;:;:::> ........ • ~I --=-- ·c---~ , '. ~~\I It ~~ ·1\1 ~u"\.~ == == "." '~o' , ;~~~;o'j ~---~- 8 E 8 A U U N G 5 P LA N ERFTSTADT-LECHENICH, UMWELT- UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN ~ N R. 129.1 ERPER STRASSEI 8265n ERFTKRE/S: DGK 5 I ) Niederschrift Bürgerversammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung am 29.05.2001 Darlegung und Anhörung gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch Beginn: 20.08 Uhr Ende: 21.00 Uhr 1. Thema der Veranstaltung: • Vorentwurfsplanung für den Bebauungsplan Nr. 129.1, E.-Lechenich, Erper Straße/B 265n, "Westtangente" 2. Ort der Veranstaltung: Theodor-Heuss-Hauptschule, Erftstadt-Lechenich, Dr.-Josef-Fieger-Straße 1 3. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch: Bürgermeister Bösche Stadtoberbaurat Böcking Stadtoberbaurat Wirtz Als Gast: Dipl.lng. Westrich, Planungsbüro Obermeyer, Köln • 4. Veranstaltungsteilnehmer: 19 Bürger (einschl. anwesender Stadtratsmitglieder) 5. Veranstaltungsablauf: Bürgermeister Bösche begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Bürgerversammlung. Er erklärt den Sinn und Zweck einer Bürgerversammlung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und erläutert den Ablauf des Bauleitplanverfahrens Nr. 129.1. Die Bürgerversammlung wird durchgeführt, um in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den Bürgern zu erörtern und die Meinungsäußerungen in die weiteren Planungen einzubeziehen (Abwägungsprozeß). Zum Zwecke der schriftlichen Meinungsäußerung nach der Bürgerversammlung wird ab dem 05.06.2001 eine Nachfrist von einer Woche eingeräumt. Während dieser Zeit ist es auch möglich, in das Protokoll, welches von der Bürgerversammlung gefertigt wird, einzusehen. Anschließend erläutert Herr Dip\. Ing. Westrich die vorgesehene Planung anhand eines Vorentwurfs und von Overhead-Folien. Anregungen, Bedenken, Diskussionsbeiträge Antwort) (Aussage/Frage und 5.1 Sind entlang des geplanten Teilstückes der "Westtangente" geplant? • • Radwege Radwege sind in der Planung nicht vorgesehen. Jedoch bleibt die Radwegeverbindung entlang der Erper Straße erhalten . 5.2 Bleibt die jetzige Anbindung der Erper Straße erhalten? Es wird befürchtet, das ein Fortfall dieser Anbindung negative Auswirkungen auf die Innenstadt von Lechenich hat. Durch die vorgestellte Planung wird der Verkehr aus den südlichen Stadtteilen und den benachbarten Orten an Lechenich vorbeigeleitet; potentielle Kunden finden nur umständlich in den Ort über die enge Klosterstraße. Inhalt des Bebauungsplanverfahrens ist die Verlegung des bisher geplanten Knotenpunktes Erper Sr.l8265n um ca.450 m in östliche Richtung mit dem Ziel, eine unmittelbare Anbindung der von der Stadt Erftstadt geplanten "Westtangente"an die 8 265 zu schaffen. Dieser Netzschluß gewährleistet eine Optimierung des Verkehrsabflusses aus den westlichen Stadtbereichen (Lechenich West) kommend auf das überörtliche Strassennetz (B 265n); darüber hinaus bildet dieser Straßenabschnitt im Verbund mit der 8265n, der K 44n und dem weiteren geplanten Trassenverlauf der Westtangente einen ortsdurchfahrtsfreien "Ring" um Lechenich und damit die Möglichkeit, die Verkehre insgesamt gleichmäßiger zu verteilen. Die bisherige Anbindung der Erper Str. wird insoweit nicht ersatzlos wegfallen, sondern lediglich - der Planung der Westtangente angepaßt verschoben. Eine zusätzliche bzw. zweifache Anbindung der Erper Str. ist aus verkehrstechnischen und verkehrslenkenden Gründen nicht erforderlich. Darüber hinaus wird die Erper Str. auch in der bisherigen Knotenpunktplanung nicht in gerader Verlängerung auf die 8265n geführt, sondern, wie in der zur Diskussion stehenden Planung, im rechten Winkel auf die 8265n geführt,d.h. als Kreuzung mit Abbiegespur ausgebaut. 5.3 Inwieweit sind Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? In der vorliegenden Planung sind keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen, da es sich hierbei lediglich um eine Verlegung des planfestgestellten Knotenpunktes handelt. Die zu beurteilenden Verkehrsströme ändern sich durch diese Planung, auch im Hinblick auf die Abstände zu vorhandenen und geplanten Wohngebiete, nicht. Bei der geplanten Fortführung der ·Westtangente" nach Norden zur Herriger Straße (L263) und darüber hinaus bis nach Konradsheim sind Lärmschutzmaßnahmen auf der Grundlage von entsprechenden Gutachten ggf. erforderlich. Diese werden in den noch durchzuführenden Planverfahren mit den Bürgern erörtert und diskutiert. • 5.4 Wie wird die im Flächennutzugsplan dargestellte Grünfläche entlang der Westtangente ausgeführt?Es wird eine stadtbildgestaltende OrtsrandeingrOnung gewünscht. Notwendige Lärmschutzmaßnahmen sollten sich in die Grünflächenplanung harmonisch einfügen. Im Flächennutzungsplan sind beidseitig entlang der Westtangente Grünflächen dargestellt mit der Zweckbestimmung: Ausgleichsfläche. Auf diese Fläche soll der gem. Landschafts-bzw. Bundesbaugesetz erforderliche ökologische Ausgleich des durch den Bau der Westtangente bedingten Eingriffs kompensiert werden. Diese Ausgleichsfläche wird auf der Grundlage eines ökologischen Fachbeitrages und in Abstimmung mit der Unteren Landschaftschaftsbehörde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgesetzt und von der Stadt Erftstadt im Zuge der Baumaßnahmen realisiert. Eine der Anregung entsprechende Gestaltung sowohl des Lärmschutzes als auch der Grünflächen ist mit den bisherigen Planungsüberlegungen vereinbar . • 5.5Welche Priorität wird bei der Planung und Realisierung der Westtangente zugrundegelegt?Wie gestaltet sich der Zeithorizont? Der Rat der Stadt Erftstadt hat im Dezember vorigen Jahres beschlossen, im Rahmen der Gesamtplanung ·Westtangente" zunächst die Bebauungsplanverfahren Nr. 129.1 und 129.2(ErperStr.lHerriger Str.) durchzuführen. Der Bebauungsplan Nr.129.1 hat aufgrund der Zusage des Landesbetriebes Straßen, den Netzschluß Erper Str.lB265n im Zuge der Baumaßnahme B265n (bis Ende 2002) zu realisieren, dabei die erste Priorität. Darüber hinaus wird der zuständige Fachausschuß im Verlauf dieses Jahres das Ergebnis des Verkehrsgutachtens ·Westtangente" erörtern und die weiteren Planungsschritte festlegen. 5.6 Wie wird in Zukunft der Ahremer Lichweg über die 8265n geführt? Der Bereich des Ahremer Lichweges wird von der vorliegenden Planung nicht erfasst. Nach rechtskräftigem PIanfeststellungsbeschluß B265n wird der Ahremer Lichweg auf Höhe der B265n abgebunden und Ober den Knotenpunkt B265n/KIosterstraße geführt. 6. VeranstaltungsschluB • Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Bürgermeister Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten . (Jh~ (Wirtz) Schriftführer • 1A .or.WÖJ!