Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
7,3 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD 1556
4. Satzung
vom . .2009
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. I des Gesetzes
vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung
am
2009 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates folgende 4.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 beschlossen:
§1
§ 13 – Zuständigkeit des Bürgermeisters - wird wie folgt geändert:
Abs. 2, Ziffer 3 erhält folgende Fassung:
Aufträge für Lieferungen und Leistungen zu vergeben sowie Vermögensgegenstände aller
Art zu erwerben oder zu veräußern, deren Wert 30.000,-- EURO nicht übersteigt, bei der
Vergabe von Gutachten, Architekten- und Ingenieurleistungen jedoch 15.000,-- EURO.
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des
31.12.2010 außer Kraft.