Daten
Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.02.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 18.11.2015
Vorlage Nr.:
TOP 15
407/2015
Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Auf der Insel", "Kaiserin-Theophanu-Straße",
"Karl-Zörgiebel-Straße"
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Straßen der Gemarkung Brauweiler gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23.
September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Auf der Insel
Flur 28
Flurstück 2509
In der Anlage 1 ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt.
Das Flurstück wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstück 2307
In der Anlage 1 ist dieses Flurstück mit Punkten dargestellt.
Das Flurstück wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Kaiserin - Theophanu - Straße
Flur 28
Flurstücke 2165, 2164 (teilweise)
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs.1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstücke 2161, 2177, 2164 (teilweise)
In der Anlage 2 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von
§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Karl - Zörgiebel -Straße
Flur 28
Flurstücke 2149, 2365
In der Anlage 3 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne
von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Flur 28
Flurstücke 2156, 2158
In der Anlage 3 sind diese Flurstücke mit Punkten dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart Fußweg im Sinne von
§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
vertagt
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr vom 18.11.2015
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