Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.02.2009 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Nr. der Ratsdrucksache: 1533 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2009 Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski __________________________________________________________________________ (X) Kosten €:1.800,-- ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / (X) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: ( X ) Folgekosten: (X) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1533 Z-1 1. Sachverhalt: Der Strukturförderungsausschuss hat in der Sitzung am 11.02.2009 den Empfehlungsbeschluss gefasst, die derzeitige 15-minütige Karenzzeit auf den stadtkernnahen Stellplätzen auf 30 Minuten auszudehnen. Der sich daraus ergebende Empfehlungsbeschluss wird in dieser Zusatzerläuterung formuliert. Der endgültige Text der Änderungsverordnung wird nach der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses zur Ratssitzung vorgelegt 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Es wird folgender Beschluss gefasst: 1. Die derzeitig auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen geltende 15-minütige Karenzzeit gilt nur noch auf folgenden Stellplätzen und wird auf 30 Minuten ausgedehnt: Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt, Europaplatz, Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der Motorradparkplätze, Stellplätze entlang der Kölner Straße und auf der Komm, Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer Tor, Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze. 2. Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu einer halben Stunde. Bei einer darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab der ersten Minute. 3. Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkschein einen "Null-Bon" zu ziehen und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder am Motorrad anzubringen. 4. Für eine Übergangs-und Eingewöhnungsphase gilt die bisherige Regelung noch acht Wochen parallel zur neuen Regelung.