Daten
Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.02.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 8. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 18.11.2015
Vorlage Nr.:
TOP 17
428/2015
Widmung der "Ladestraße" in Stommeln
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend
aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Ladestraße
Gemarkung Stommeln
Flur 41, Flurstücke 561 (teilweise), 338 (teilweise).
Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im
Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig