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Beschlusstext (Widmung der "Ladestraße" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
18.11.2015
Erstellt
16.02.16, 18:31
Aktualisiert
16.02.16, 18:31
Beschlusstext (Widmung der "Ladestraße" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.02.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 8. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 18.11.2015 Vorlage Nr.: TOP 17 428/2015 Widmung der "Ladestraße" in Stommeln Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt, der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Flurstücke gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Ladestraße Gemarkung Stommeln Flur 41, Flurstücke 561 (teilweise), 338 (teilweise). Der in der Anlage schraffiert dargestellte Bereich wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig