Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstücke Gem. Houverath, Flur 40, Flurstücke Nr. 15 und 16/2 - Houverath, Eichener Straße )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstücke Gem. Houverath, Flur 40, Flurstücke Nr. 15 und 16/2 - Houverath, Eichener Straße ) Beschlussvorlage (Bauantrag bzgl. des Grundstücke Gem. Houverath, Flur 40, Flurstücke Nr. 15 und 16/2 - Houverath, Eichener Straße )

öffnen download melden Dateigröße: 13 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.03.2007 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 910 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 15.03.2007 Strukturförderungsausschuss 19.04.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag bzgl. des Grundstücke Gem. Houverath, Flur 40, Flurstücke Nr. 15 und 16/2 Houverath, Eichener Straße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StrukfA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 910 Sachverhalt: Es ist ein Bauantrag zur Errichtung einer landwirschaftlich genutzten Halle sowie Erweiterung und Sanierung eines vorh. Stallgebäudes für die Flurstücke Nr. 15 und 16/2, Flur 40 in der Gemarkung Houverath eingreicht worden. Die Grundstücke liegen gem. FNP in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und sind im Sinne des § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen. Geplant ist der Neubau einer landwirtschaftlich genutzten Halle als Viehstall und Futterlager. Es handelt sich hierbei um eine Halle in einer Größe von 30 m x 15 m für insgesamt 60 Tiere. Die Dacheindeckung und die Fassadenverkleidung soll in einem dunklen Zinkblech erfolgen. Aus wirtschaftlichen Gründen muss die Milchproduktion verbessert werden, die innerhalb der alten Gebäude nicht zu realisieren ist, sodass ein Neubau erforderlich ist. Des weiteren ist die Erweiterung und Sanierung des bereits vorhandenen Lagerschuppens und die Errichtung eines Unterstellschuppens geplant. Mit den vorgesehenen Maßnahmen soll ein Teil des landwirtschaftlichen Betriebs aus dem Kernort verlegt werden. Damit wird der Kernort entlastet und die Wirtschaftlichekeit des Betriebes verbessert. Unter der Voraussetzung, das der geplante Standort der neuen Halle näher zur Eichener Straße hin verlegt wird bestehen gegen die Errichtung der Halle aus planerischer Sicht keine Bedenken. Da es sich bei der vorhandenen Hofanlage teilweise um ein Baudenkmal handelt, müssen bzgl. hieran geplanten Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen noch Abstimmungen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege erfolgen. Weitere Informationen zum Bauvorhaben werden nachgereicht. Beschlussvorschlag: