Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
15.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Bo
Nr. der Zusatzerläuterung: 720 Z-1
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Zusatzerläuterung für den
Termin
Strukturförderungsausschuss
15.03.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von
Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad MünstereifelWillerscheid
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
am:
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Neuer Beschlussvorschlag aufgrund
( )
eines Beschlusses des
( )
eines Eilbeschlusses
( )
neuer Erkenntnis der Verwaltung
( )
einer Dringlichkeitsentscheidung oder
( )
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 720 Z-1
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat in seiner Sitzung am 21.11.2006 die Erweiterung der
Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel-Willerscheid beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der
Bürger hatten die Eheleute Matthias Schumacher und Ursula Huber-Schumacher, Fliederstraße 2,
Willerscheid, angeregt, eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Mutscheid, Flur 7, Flurstück
24 in einer Bautiefe in den Innenbereich einzubeziehen, so dass es eine fortführende Baulinie
ergibt.
Der angegebene Grundstücksteil liegt im Landschaftsschutzgebiet, weshalb für seine
Einbeziehung in den Innenbereich eine Aufhebung des Landschaftsschutzes erforderlich wird. Da
die Erweiterung der Innenbereichssatzung gem. § 34 BauGB für den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Bad Münstereifel-Willerscheid die planungsrechtliche Voraussetzung zur Genehmigung
eines konkreten Bauvorhabens war, wurde damals der Anregung nicht gefolgt, um dieses
Verfahren nicht zu verzögern.
Seinerzeit wurde überlegt, die Anregung der Eheleute Schumacher eventuell in einem
anschließenden Verfahren gesondert zu bewerten.
Nunmehr hat die Bezirksregierung Köln, Höhere Landschaftsbehörde, die Aufhebung des
Landschaftsschutzes für die in Rede stehende Teilfläche in Aussicht gestellt, nachdem zuvor
schon die Untere Landschaftsbehörde signalisiert hatte, dass aus ihrer Sicht nichts gegen die
Aufhebung des Landschaftsschutzes spricht.
Es wird deshalb vorgeschlagen, den Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und den betroffenen Bürgern und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb dieser Frist zu geben.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Gemarkung
Mutscheid, Flur 7, Teilfläche aus Flurstück 24in Bad Münstereifel-Willerscheid gemäß der
beigefügten Kartenunterlage aufzustellen,
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.