Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
11.02.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 1432 Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Mitteilung
Bauanträge für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4929 - Bad
Münstereifel, Ashfordstraße 35
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1432 Z-2
1. Sachverhalt:
In den öffentlichen Sitzungen des Strukturförderausschusses am 04.11.2008 und am 4.12.2008
wurde über das Bebauungskonzept für das Grundstück, Ashfordstraße 35, Flurstück 4929, Flur 1
in der Gemarkung Münstereifel beraten.
Die Abbruchgenehmigung für das zweigeschossige Hotel- und Cafégebäude wurde bereits am
20.10.2008 durch den Kreis erteilt.
Der Architekt hat wie in der Sitzung am 4.12.2008 dargestellt, nun am 14.01.2009 modifizierte
Bauanträge für zwei freistehende Mehrfamlienhäuser mit je fünf Wohneinheiten und fünf
intergrierten PKW-Garagenstellplätzen eingereicht.
Die Planung sieht zwei Vollgeschossse und ein Staffelgeschoss vor, welches kein Vollgeschoss ist
mit Satteldach. Die beiden Gebäude halten alle erforderlichen Abstandsflächen ein und sind
jeweils ca. 16 m lang.
Zur Höhenentwicklung liegt eine entsprechende Stellungnahme des Architekten in der Anlage bei.
Das Bauvorhaben ist bei dieser Höhenentwicklung städtbaulich vertretbar. Das Einvernehmen
gem. § 36 BauGB wird die Verwaltung im Rahmen der Zuständigkeit erteilen.