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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009) Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit
Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.01.2009 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Nr. der Ratsdrucksache: 1533 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 11.02.2009 Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2009 Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;Ausdehnung der Karenzzeit Hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 19.01.2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Anczikowski __________________________________________________________________________ (X) Kosten €:1.800,-- ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / (X) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: ( X ) Folgekosten: (X) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1533 1. Sachverhalt: Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 19.01.2009 (Anlage) die Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes beantragt. Die derzeitige 15-minütige Karenzzeit soll auf folgenden Parkplätzen auf 30 Minuten ausgedehnt werden: • • • • • • Alle Parkplätze im Mauerring der Kernstadt, Europaplatz, Parkplätze vor dem Werther Tor (ehem. Polizeiwache), Bürgersteig an der Kölner Straße, Bürgersteig an der Trierer Straße, Römische Glashütte. Die Kontrolle soll über einen am jeweiligen Parkscheinautomaten zu ziehenden „Null-Bon“ erfolgen. Begründet wird der Antrag mit einem verbesserten Service für Kurzzeitkunden und einer Förderung des Einzelhandels. Stellungnahme der Verwaltung: 1.1 Klärung von Verständnisfragen Die Karenzzeit, sprich gebührenfreie Zeit, gilt nur für Erledigungen bis zu einer halben Stunde. Wer länger parkt muss ab der ersten Minute Gebühren zahlen. Der Parkscheinautomat gibt ohne Geldeinwurf lediglich einen Parkschein für 30 Minuten aus (Brötchentaste). 1.2 Derzeitige Regelung Der Rat hat am 22.02.2005 (RD 160) die Ausdehnung der Karenzzeit von 10 auf 15 Minuten beschlossen. Bis dahin galt eine 10-minütige Karenzzeit auf den innerstädtischen und unmittelbar vorgelagerten Stellplätzen. Durch die gebührenfreie 10-minütige Parkzeit sollten den Kunden kurzzeitige Besorgungen ohne Parkscheinpflicht ermöglicht werden. Durch den vor genannten Ratsbeschluss wurde nicht nur die Verlängerung der Karenzzeit sondern auch die Ausdehnung auf sämtliche gebührenpflichtigen Stellplätze beschlossen. 1.3 Technische Möglichkeit der Kontrolle Die Kontrolle kann sinnvoller Weise nur mittels eines am Automaten gezogenen „Null-Bon“ erfolgen. Der Automat gibt ohne Geldeinwurf lediglich einen Parkschein für eine halbe Stunde aus. 2. Rechtliche Würdigung Die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in 2003 stellt es den Kommunen frei, in welcher Höhe und für welche Dauer Parkgebühren erhoben werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Installation der „Brötchentaste“ müssen 9 Programme geschrieben werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 1.800,-- €. Seite 3 von Ratsdrucksache 1533 Klar ablesbare Erkenntnisse über die Gebühreneinbußen bei der Einführung der 15-minütigen Karenzzeit gibt es nicht, da in 2005 gleichzeitig die Anhebung der Parkgebühren um 20 % erfolgte. Die Gebühreneinnahmen haben sich seit 2004 wie folgt entwickelt: 2004 2005 2006 2007 2008 232.417 254.277 267.799 301.658 295.202 20 %ige Gebührenanhebung, Einführung der 15-minütigen Karenzzeit Zusätzliche Stellplätze „Auf der Komm“ und Kölner Straße 20 %ige Gebührenanhebung Sinnvoll und realistisch erscheint folgende Berechnung: Ausgehend von 200 zusätzlichen Kurzzeitparkern pro Tag zwischen 15 und 30 Minuten ergibt sich eine Einbuße von 0,175 € ( 0,70 € : 4) pro Kurzparker, die auf das Jahr hochgerechnet eine zusätzliche Einbuße von 12.775,-- € (200 Kurzzeitparker X 0,175 € X 365 Tage) bedeutet. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Um Beratung wird gebeten.