Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.01.2009
- Der Bürgermeister Az: 61-26-10 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1513
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
11.02.2009
Haupt- und Finanzausschuss
03.03.2009
Rat
10.03.2009
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1513
1. Sachverhalt:
Der Bebauungsplanentwurf für den Bereich Arloff-Hubertuskapelle (Teilbereich 2) hat im Rahmen
der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange benachrichtigt.
Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Hierzu
sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen.
In 2008 wurde der Bebauungsplan in 2 Teilbereiche aufgeteilt. Der Teilbereich 1 umfasst den
nördlichen Grundstücksbereich, auf dem die landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wurde.
Parallel hierzu wurde für diesen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
In diesem war eine Wohnbaufläche dargestellt. Um den Bestand des bestehenden
Gärtnereibetriebes zu gewährleisten, wurde eine entsprechende Änderung vorgenommen. Entlang
der nördlichen Grundstücksgrenze wird eine Pufferzone zwischen Wohnen und Gewerbe
freigehalten. Gesichert wird diese durch die Darstellung im Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Nutzfläche und die Ausweisung dieser Fläche im Bebauungsplan. Der
Satzungsbeschluss zu diesem Bereich wurde im Rat am 24.06.2008 gefasst. Für den Teilbereich 2
waren noch weitergehende Untersuchungen, insbesondere im Hinblick auf die
Altlastenproblematik, erforderlich. Nachdem ein entsprechendes Gutachten vorlag, wurde auf der
Basis dieses Gutachtens der Bebauungsplanentwurf für den Teilbereich 2 erarbeitet. Der Entwurf,
bei dem im Verfahren auch eine Reduzierung der Wohnbaufläche am südlichen Grundstücksrand,
entsprechend der gegenüberliegenden Bebauung, vorgenommen wurde, hat gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch offengelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
Die im dem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Im
weiteren sind hierzu die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entf.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Entf.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Entf.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Entf.
7. Beschlussvorschlag:
1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch unter Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 Baugesetzuch eingegangenen
Stellung-nahmen werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Sept.
2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der z. Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ in der
vorligenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.