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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent- lichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent-
         lichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen 
         Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffent-
         lichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen 
         Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.01.2009 - Der Bürgermeister Az: 61-26-10 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1513 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 11.02.2009 Haupt- und Finanzausschuss 03.03.2009 Rat 10.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle" Teilbereich 2 hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gen. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1513 1. Sachverhalt: Der Bebauungsplanentwurf für den Bereich Arloff-Hubertuskapelle (Teilbereich 2) hat im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange benachrichtigt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Hierzu sind die erforderlichen Abwägungsbeschlüsse zu fassen. In 2008 wurde der Bebauungsplan in 2 Teilbereiche aufgeteilt. Der Teilbereich 1 umfasst den nördlichen Grundstücksbereich, auf dem die landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen wurde. Parallel hierzu wurde für diesen Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. In diesem war eine Wohnbaufläche dargestellt. Um den Bestand des bestehenden Gärtnereibetriebes zu gewährleisten, wurde eine entsprechende Änderung vorgenommen. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird eine Pufferzone zwischen Wohnen und Gewerbe freigehalten. Gesichert wird diese durch die Darstellung im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche und die Ausweisung dieser Fläche im Bebauungsplan. Der Satzungsbeschluss zu diesem Bereich wurde im Rat am 24.06.2008 gefasst. Für den Teilbereich 2 waren noch weitergehende Untersuchungen, insbesondere im Hinblick auf die Altlastenproblematik, erforderlich. Nachdem ein entsprechendes Gutachten vorlag, wurde auf der Basis dieses Gutachtens der Bebauungsplanentwurf für den Teilbereich 2 erarbeitet. Der Entwurf, bei dem im Verfahren auch eine Reduzierung der Wohnbaufläche am südlichen Grundstücksrand, entsprechend der gegenüberliegenden Bebauung, vorgenommen wurde, hat gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch offengelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die im dem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt. Im weiteren sind hierzu die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Entf. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Entf. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Entf. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Entf. 7. Beschlussvorschlag: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch unter Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 Baugesetzuch eingegangenen Stellung-nahmen werden die in der Anlage beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. Sept. 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle“ in der vorligenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.