Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
05.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 31.05.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 994
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
05.06.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage zur Bebauung des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 7, Nr. 332, Bad
Münstereifel, Blankenheimer Weg
hier: Konzeptentwicklung
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 994
Sachverhalt:
Die Stadt ist Eigentümerin des Grundstückes am Blankenheimer Weg. Es liegt eine Anfrage zum
Erwerb einer Grundstücksfläche vor, mit dem Ziel hier ein „Haus für Senioren“ zu errichten.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Durch die vorhandenen Nutzungen im Goldenen Tal (Tennisplätze, eifelbad mit Freibereich)
bestehen in diesem Bereich bereits jetzt Vorbelastungen, die bei Realisierung weiterer Vorhaben
(Sportplatz, evtl. Campingplatz) noch verstärkt werden Durch diese Vorbelastungen dürfte das
Grundstück für die Ansiedlung einer reinen Wohnbebauung mit Einfamilienhäuser nicht geeigent
sein. Anders zu beurteilen ist jedoch die geplante Nutzung, diese beinhaltet im gewissen Rahmen
eine Wohnnutzung, in Kombination mit Pflege und Betreuung jedoch keine ausschließliche
Wohnnutzung.
Beschlussvorschlag: