Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
19.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.03.2007
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 926
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
19.04.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 72 "Arloff-Hammerwerk"
hier: Aufstellungsbeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukfA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 926
Sachverhalt:
Über die Erweiterungsabsichten des Hammerwerkes ist der Strukturförderungsausschuss in seiner
Sitzung am 27.09.2006 unter Ratsdrucksache Nr. 729 informiert worden.
Die Erweiterungsabsichten wurden begrüßt; in Abstimmung mit dem Hammerwerk sollte die
Verwaltung diese mit den Trägern öffentlicher Belange zur Vorbereitung des entsprechenden
Planverfahrens vorlegen.
Zwischenzeitlich
wurden
Abstimmungen
mit
der
Bezirksregierung
(STUA),
dem
Wasserversorgungsverband, dem Kreis und dem Erftverband vorgenommen.
Aufgrund der vorliegenden Abstimmungsergebnisse kann nun das Planverfahren eingeleitet
werden.
Durch den Bebauungsplan sollen Erweiterungen im Bereich der vorhandenen Betriebs- und
Produktionanlagen, die sich alle nördlich der Ernst-Diederich-Straße befinden, die südlich geplante
Presswerkhalle, die Verlegung der dafür fortfallenden Lagerplätze, im westlichen die Anlegung
eines Betriebsparkplatzes und im Eckbereich Ernst-Diederichs-Straße/Mozartweg die Anlegung
eines Verwaltungsparkplatzes planerisch vorbereitet werden.
Durch den Bau von Schallschutzmauern soll die Situation im Bereich der Wohnbebauung In der
Fließ und zur Burg Arloff hin verbessert werden.
Um vor allen Dingen dem Kreis, der im Hinblick auf die Durchführung des Planverfahrens bereits
vorab eine Baugenehmigung für die dringend benötigte Presswerkhalle in Aussicht gestellt hat, ein
positives Signal zu geben, sollte im weiteren der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
gefasst werden.
Von der Verwaltung werden auf der Grundlage der beigefügten Vorentwurfsunterlagen die
Vorverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 „Arloff-Hammerwerk“ aufzustellen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Arloff,
Flur 6, Flurstücke 202(tlw.), 205, 206, 182 und 189(tlw.) sowie Gemarkung Arloff, Flur 7,
Flurstücke 26, 27, 29, 303, 304, 371 und 203 (tlw.) Es handelt sich im wesentlichen um das
Betriebsgelände des Hammerwerkes Erft sowie die südlich der Ernst-Diederichs-Straße
gelegenen Lager- und Parkplatzbereiche und die dort weiter angrenzenden derzeit
landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Verwaltung wird die Vorverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB durchführen.