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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
25.06.14, 18:46
Aktualisiert
25.06.14, 18:46
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214   Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.06.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 37. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 13.05.2014 Vorlage Nr.: TOP 20 143/2014 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 3 Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, 214 Abs. 4 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend als Satzung. Zugleich wird festgestellt, dass der Bebauungsplan in seiner aktuellen Fassung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit seiner Bekanntmachung Bestandteil des geltenden kommunalen Satzungsrechts ist. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548). Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 45 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen