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Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Zum Mühlenblick" in Stommeln)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
25.06.14, 18:46
Aktualisiert
25.06.14, 18:46
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Zum Mühlenblick" in Stommeln)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.06.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 37. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 13.05.2014 Vorlage Nr.: TOP 12 81/2014 Widmung der Erschließungsanlage "Zum Mühlenblick" in Stommeln Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Zum Mühlenblick Flur 15 Flurstücke 1364 (teilweise), 1373, 1362 In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Beschluss: Beratungsergebnis: Einstimmig