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Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
25.06.14, 18:46
Aktualisiert
25.06.14, 18:46
Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.06.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 37. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 13.05.2014 Vorlage Nr.: TOP 13 80/2014 Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße von „Am Römerpfad“ bis „Am Angelsdorn“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Im Waffental Flur 8 Flurstücke: 521, 657, 880, 830, 838, 850, 868, 540, 814 (teilweise) In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Beschluss: Beratungsergebnis: Einstimmig