Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
25.06.14, 18:46
Aktualisiert
25.06.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 25.06.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 37. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 13.05.2014
Vorlage Nr.:
TOP 13
80/2014
Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Im Waffental" von "Am Römerpfad" bis "Am Angelsdorn" in Pulheim
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung des Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße von „Am Römerpfad“ bis „Am Angelsdorn“ gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Im Waffental
Flur 8
Flurstücke: 521, 657, 880, 830, 838, 850, 868, 540, 814 (teilweise)
In der Anlage sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3
Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Beratungsergebnis:
Einstimmig