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Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
25.06.14, 18:46
Aktualisiert
25.06.14, 18:46
Beschlusstext (Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 25.06.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 37. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 13.05.2014 Vorlage Nr.: TOP 14 82/2014 Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung eines Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Am Angelsdorn Flur 8 Flurstück 1714 I. Die vorgenannte Straße wird im gekennzeichneten Abschnitt (in der Anlage schraffiert dargestellt) als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. II. Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 1714 wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Beschluss: Beratungsergebnis: Einstimmig