Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
25.06.14, 18:46
Aktualisiert
25.06.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 25.06.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 37. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 13.05.2014
Vorlage Nr.:
TOP 14
82/2014
Widmung eines Abschnitts der Erschließungsanlage "Am Angelsdorn" in Pulheim
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung eines Abschnitts der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6
des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen
Verkehr zu verfügen:
Am Angelsdorn
Flur 8
Flurstück 1714
I. Die vorgenannte Straße wird im gekennzeichneten Abschnitt (in der Anlage schraffiert dargestellt) als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
II. Der in der beigefügten Anlage mit Punkten dargestellte Teilbereich des Flurstücks 1714 wird als Gemeindestraße mit
der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer
2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Beschluss:
Beratungsergebnis:
Einstimmig