Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
25.06.14, 18:46
Aktualisiert
25.06.14, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 25.06.2014
Beschluss
aus der Niederschrift der 37. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 13.05.2014
TOP 15
Vorlage Nr.:
85/2014
Widmung folgender Erschließungsanlagen in Brauweiler: "Erfurter Straße", "Königseer Weg", "Straupitzer
Weg", "Dessauer Weg", "Plauener Weg", "Schweriner Weg", "Arnstädter Weg", "Ilmenauer Weg", "Schwarzburger Weg", "Rudolstädter Weg", Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße, Verbindungsweg zwischen „Schweriner Weg“ und „Glessener Straße“,. Verbindungsweg zwischen Königseer
Weg und dem Verbindungsweg zwischen „Straupitzer Weg“ und Brauweiler Straße“
Beschluss:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
1. Erfurter Straße, Flur 11, Flurstücke 950 (teilweise), 986 (teilweise)
2. Königseer Weg, Flur 11, Flurstück 950 (teilweise)
3. Straupitzer Weg, Flur 11, Flurstück 1034 (teilweise)
4. Dessauer Weg, Flur 11, Flurstück 1015
5. Plauener Weg, Flur 11, Flurstück 1027
6. Schweriner Weg, Flur 11, Flurstück 1001
7. Arnstädter Weg, Flur 11, Flurstück 986 (teilweise)
8. Ilmenauer Weg, Flur 11, Flurstück 986 (teilweise)
9. Schwarzburger Weg, Flur 11, Flurstück 986 (teilweise)
10. Rudolstädter Weg, Flur 11, Flurstück 986 (teilweise)
11. Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße,
Flur 11, Flurstück 1034 (teilweise), 950 (teilweise)
12. Verbindungsweg zwischen Schweriner Weg und Glessener Straße, Flur 11, Flurstück 996
13. Verbindungsweg zwischen Königseer Weg und dem Verbindungsweg zwischen Straupitzer Weg und Brauweiler Straße Flur 11, Flurstück 950 (teilweise)
In der Anlage Nr. 1 sind die unter Nr. 1 bis 10 aufgeführten Flurstücke dargestellt.
Diese Straßen werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs.
1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die vorgenannten Straßen von Nr. 11 bis Nr. 13 (in den Anlagen Nr. 2 und 3 mit Punkten dargestellt) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und Radweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss:
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.05.2014
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