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Beschlussvorlage (Bestandsaufnahme Kinderspielplätze)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
51 kB
Datum
25.01.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlussvorlage (Bestandsaufnahme Kinderspielplätze) Beschlussvorlage (Bestandsaufnahme Kinderspielplätze) Beschlussvorlage (Bestandsaufnahme Kinderspielplätze) Beschlussvorlage (Bestandsaufnahme Kinderspielplätze)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.01.2007 - Der Bürgermeister Az: 51-73-00 Nr. der Ratsdrucksache: 842 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 25.01.2007 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bestandsaufnahme Kinderspielplätze __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein / ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 842 Sachverhalt: 1. Vorgeschichte Mit Ratsdrucksache-Nr. 201/Z-1 wurde dem Ausschuss für die Sitzung am 22.06.2005 eine Bestandsaufnahme der städtischen Kinderspielplätze/-anlagen vorgelegt. Der damalige Bestand umfasste 32 Kinderspielplätzen, 1 Bolzplatz, 1 Skateboard-Anlage, 5 Waldspielplätze, Innenstadtmöblierung (Federspielgeräte u. Karussell) in der Kernstadt, 7 Schulhöfe mit den entsprechenden Außenanlagen und 10 Außenspielflächen an Kindergärten. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses vom 22.06.2005 wurde der Kinderspielplatz in Mutscheid zwischenzeitlich geschlossen. Der Pflegevertrag mit der Dorfgemeinschaft wurde gekündigt und das Spielgerät, welches vor Jahren von einer Mutscheider Bürgerin gespendet worden war, wurde auf den Schulhof der Grundschule Mutscheid versetzt. Das Spielgerät steht den Mutscheider Kindern somit weiter zur Verfügung. In Honerath wurde der Dorfverein darüber informiert, dass der Spielplatz geschlossen wird, sobald ein Käufer für das Grundstück gefunden ist. Auch wurde ihnen mitgeteilt, dass eine Verlängerung des Pflegevertrages über den 31.12.2006 hinaus nicht möglich ist. 2. Auswirkungen des Nothaushaltsrechts 2006 wurden für die verbliebenen Außenspielflächen 5.500,00 € (davon allein für die Kinderspielplätze, den Bolzplatz und die Skate-Anlage 3.424,50 €) für die Jahreshauptinspektion, welche gesetzlich vorgeschrieben und dringend erforderlich ist, ausgegeben. Hinzu kamen 6.600,00 € für die Pflegepauschalen, welche an die Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen zu zahlen sind. Der von 19.500,00 € auf 11.000,00 € reduzierte Haushaltsansatz reichte nicht aus, um die Sicherheitsmängel auf den einzelnen Spielplätzen zu beseitigen. Es musste eine überplanmäßige Ausgabe beantragt werden, damit zumindest gravierende Mängel beseitigt werden konnten. Bei der finanziellen Situation der Stadt wird eine Anhebung des Haushaltsansatzes auf das frühere Niveau in den nächsten Jahren nicht möglich sein. Die Anforderungen der EN-Norm in Bezug auf Verkehrsicherheit, Sauberkeit oder aber Beschaffenheit der Geräte sind so hoch, dass sie nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln erfüllt werden können. Die Kürzung um fast 45% zwingt die Verwaltung, die Zahl der Kinderspielplätze zu senken. Mit den verbleibenden Mitteln können nach derzeitigem Gerätezustand maximal 75 % der derzeitigen Standorte, dies entspricht etwa 24 Plätzen, verkehrssicher unterhalten werden. Dies führt zu der Notwendigkeit, einen Teil der bestehenden Kinderspielplätze zu schließen, oder – wie schon in anderen Bereichen praktiziert – Infra-Struktur durch verstärktes bürgerschaftliches Engagement zu erhalten. Maßgeblich für den Erhalt von öffentlichen Spielplatzangeboten ist nach Auffassung der Verwaltung die Bedarfsfrage, die eng mit den örtlichen Kinderzahlen (2 bis 12 Jahre) verknüpft ist. Die nachfolgende Tabelle gibt eine entsprechende Übersicht. Die Spielplätze befinden sich in den grau markierten Orten. Seite 3 von Ratsdrucksache 842 Stadtteil Kernstadt Arloff Bergrath Berresheim Effelsberg Eichen Eicherscheid Ellesheim Esch Eschweiler Gilsdorf Hilterscheid Hohn Holzem Honerath Houverath Hummerzheim Hünkhoven Iversheim Kalkar Kirspenich Kolvenbach Langscheid Lanzerath Lethert Limbach Lingscheiderhof Mahlberg Maulbach Mutscheid Neichen Nitterscheid Nöthen Odesheim Ohlerath Reckerscheid Rodert Rupperath Sasserath Scheuerheck Scheuren Schönau Soller Vollmert Wald Besetzung der Jahrgänge zum 01.01.2006 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Summe 30 15 1 1 11 1 5 7 3 3 1 24 10 1 1 6 1 5 6 1 1 3 4 6 4 1 12 8 4 5 1 2 18 7 10 2 4 2 1 2 1 6 1 1 2 3 8 5 2 1 1 7 2 5 2 1 2 8 2 3 7 1 5 1 4 3 3 12 2 6 20 9 1 1 12 2 4 2 1 3 2 3 1 10 9 6 1 3 6 5 21 7 1 1 2 6 2 3 6 3 1 4 4 1 11 1 3 12 7 5 1 1 1 1 1 4 29 9 1 2 8 6 3 1 4 10 2 2 7 2 20 2 12 4 1 1 1 10 1 2 1 1 4 3 4 1 4 2 5 1 2 9 3 9 3 9 2 1 3 4 3 2 1 7 2 6 24 14 1 2 2 7 1 4 9 2 1 1 2 6 2 16 4 8 1 2 1 2 6 2 1 7 1 1 3 8 4 3 2 3 8 4 9 2 5 4 2 2 5 11 3 2 1 10 2 9 22 14 2 26 12 1 30 15 37 7 2 1 6 2 12 2 2 3 1 1 3 3 11 2 23 7 15 1 3 1 14 2 1 1 2 5 3 5 5 2 5 1 1 7 2 3 6 1 2 6 2 13 3 1 21 4 13 14 2 1 20 4 15 10 3 1 1 2 4 1 5 1 2 3 3 4 2 3 9 3 3 11 4 1 1 7 8 4 3 2 6 1 3 10 3 1 14 7 2 9 9 2 1 1 1 6 2 1 1 9 4 3 6 4 7 6 1 3 2 8 3 5 7 6 7 45 17 2 2 2 2 7 3 1 2 1 13 3 2 2 5 8 2 3 13 1 2 8 7 1 8 5 10 1 6 5 1 3 8 1 1 8 1 9 2 1 26 3 11 22 8 17 1 1 9 9 4 2 3 10 3 308 129 10 6 15 10 89 9 41 67 18 23 51 21 5 95 18 14 200 63 116 3 26 6 13 20 2 82 21 11 6 20 86 32 21 12 65 59 39 23 24 98 19 3 82 Seite 4 von Ratsdrucksache 842 Weißenstein Willerscheid Witscheiderhof Gesamt 3 2 1 2 1 2 5 2 3 2 3 3 1 2 2 1 1 2 168 177 153 157 196 181 211 197 215 230 234 0 23 15 2.119 Anhand der Liste ist zu ersehen, dass in zahlreichen Ortschaften weniger als 30, in einigen sogar weniger als 20 Kinder wohnen. Bei dieser geringen Kinderzahl (= potentielle Nutzer) kann ein öffentliches Interesse für einen Kinderspielplatz unter dem Blickwinkel der finanziellen Zwänge der Stadt nur mehr eingeschränkt bestätigt werden. Die verfügbaren Mittel können nach Auffassung der Verwaltung nur noch da eingesetzt werden, wo mindestens 25 Kinder im entsprechenden Alter leben. Um den von einer Schließung bedrohten Standorten aber eine Perspektive bieten zu können, könnte sich die Verwaltung vorstellen, betroffenen Dorfgemeinschaften oder Elterninitiativen ein Betreibermodell anzubieten, bei dem alle Rechte und Pflichten, die mit dem Spielplatz verbunden sind, auf diese Gemeinschaft übergehen. Für eine solche Lösung auf der Basis bürgerschaftlichen Engagements spricht auch, dass ein Teil der o.g. Spielplätze zur Zeit von den Dorfgemeinschaften zusätzlich als Dorf- bzw. Festplatz genutzt wird und insofern auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen bestehen. Zur Umsetzung dieses Modells müssten entsprechende Verträge abgeschlossen werden, in denen eine Überlassung der Grundstücke vereinbart wird und die Stadt somit von allen Pflichten entbunden wird. Dies setzt eine entsprechend umfassende Information der betroffenen Dorfgemeinschaften und Initiativen voraus. Diese Vorgehensweise bedeutet, dass im Falle eines nicht zustande Betreibermodells der betreffende Spielplatz geschlossen werden müsste. kommenden Beschlussvorlschlag: Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr. 842 1) Öffentliches Interesse ist anzunehmen, wenn mindestens 25 Kinder im Alter zwischen 2 und 12 Jahren in dem Ort wohnen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, um diese über Möglichkeiten und Auswirkungen eines Betreibermodells zu informieren und den Fachausschuss in der nächsten Sitzung über den Verfahrensstand in Kenntnis zu setzen.