Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
51 kB
Datum
25.01.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.01.2007
- Der Bürgermeister Az: 51-73-00
Nr. der Ratsdrucksache: 842
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
25.01.2007
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bestandsaufnahme Kinderspielplätze
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein /
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 842
Sachverhalt:
1.
Vorgeschichte
Mit Ratsdrucksache-Nr. 201/Z-1 wurde dem Ausschuss für die Sitzung am 22.06.2005 eine
Bestandsaufnahme der städtischen Kinderspielplätze/-anlagen vorgelegt.
Der damalige Bestand umfasste
32 Kinderspielplätzen,
1 Bolzplatz,
1 Skateboard-Anlage,
5 Waldspielplätze,
Innenstadtmöblierung (Federspielgeräte u. Karussell) in der Kernstadt,
7 Schulhöfe mit den entsprechenden Außenanlagen und
10 Außenspielflächen an Kindergärten.
Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses vom 22.06.2005 wurde der Kinderspielplatz in
Mutscheid zwischenzeitlich geschlossen. Der Pflegevertrag mit der Dorfgemeinschaft wurde
gekündigt und das Spielgerät, welches vor Jahren von einer Mutscheider Bürgerin gespendet
worden war, wurde auf den Schulhof der Grundschule Mutscheid versetzt. Das Spielgerät steht
den Mutscheider Kindern somit weiter zur Verfügung.
In Honerath wurde der Dorfverein darüber informiert, dass der Spielplatz geschlossen wird, sobald
ein Käufer für das Grundstück gefunden ist. Auch wurde ihnen mitgeteilt, dass eine Verlängerung
des Pflegevertrages über den 31.12.2006 hinaus nicht möglich ist.
2.
Auswirkungen des Nothaushaltsrechts
2006 wurden für die verbliebenen Außenspielflächen 5.500,00 € (davon allein für die
Kinderspielplätze, den Bolzplatz und die Skate-Anlage 3.424,50 €) für die Jahreshauptinspektion,
welche gesetzlich vorgeschrieben und dringend erforderlich ist, ausgegeben. Hinzu kamen
6.600,00 € für die Pflegepauschalen, welche an die Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen zu
zahlen sind.
Der von 19.500,00 € auf 11.000,00 € reduzierte Haushaltsansatz reichte nicht aus, um die
Sicherheitsmängel auf den einzelnen Spielplätzen zu beseitigen. Es musste eine überplanmäßige
Ausgabe beantragt werden, damit zumindest gravierende Mängel beseitigt werden konnten.
Bei der finanziellen Situation der Stadt wird eine Anhebung des Haushaltsansatzes auf das frühere
Niveau in den nächsten Jahren nicht möglich sein. Die Anforderungen der EN-Norm in Bezug auf
Verkehrsicherheit, Sauberkeit oder aber Beschaffenheit der Geräte sind so hoch, dass sie nur mit
den entsprechenden finanziellen Mitteln erfüllt werden können. Die Kürzung um fast 45% zwingt
die Verwaltung, die Zahl der Kinderspielplätze zu senken. Mit den verbleibenden Mitteln können
nach derzeitigem Gerätezustand maximal 75 % der derzeitigen Standorte, dies entspricht etwa 24
Plätzen, verkehrssicher unterhalten werden.
Dies führt zu der Notwendigkeit, einen Teil der bestehenden Kinderspielplätze zu schließen, oder –
wie schon in anderen Bereichen praktiziert – Infra-Struktur durch verstärktes bürgerschaftliches
Engagement zu erhalten.
Maßgeblich für den Erhalt von öffentlichen Spielplatzangeboten ist nach Auffassung der
Verwaltung die Bedarfsfrage, die eng mit den örtlichen Kinderzahlen (2 bis 12 Jahre) verknüpft ist.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine entsprechende Übersicht. Die Spielplätze befinden sich in den
grau markierten Orten.
Seite 3 von Ratsdrucksache 842
Stadtteil
Kernstadt
Arloff
Bergrath
Berresheim
Effelsberg
Eichen
Eicherscheid
Ellesheim
Esch
Eschweiler
Gilsdorf
Hilterscheid
Hohn
Holzem
Honerath
Houverath
Hummerzheim
Hünkhoven
Iversheim
Kalkar
Kirspenich
Kolvenbach
Langscheid
Lanzerath
Lethert
Limbach
Lingscheiderhof
Mahlberg
Maulbach
Mutscheid
Neichen
Nitterscheid
Nöthen
Odesheim
Ohlerath
Reckerscheid
Rodert
Rupperath
Sasserath
Scheuerheck
Scheuren
Schönau
Soller
Vollmert
Wald
Besetzung der Jahrgänge zum 01.01.2006
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Summe
30
15
1
1
11
1
5
7
3
3
1
24
10
1
1
6
1
5
6
1
1
3
4
6
4
1
12
8
4
5
1
2
18
7
10
2
4
2
1
2
1
6
1
1
2
3
8
5
2
1
1
7
2
5
2
1
2
8
2
3
7
1
5
1
4
3
3
12
2
6
20
9
1
1
12
2
4
2
1
3
2
3
1
10
9
6
1
3
6
5
21
7
1
1
2
6
2
3
6
3
1
4
4
1
11
1
3
12
7
5
1
1
1
1
1
4
29
9
1
2
8
6
3
1
4
10
2
2
7
2
20
2
12
4
1
1
1
10
1
2
1
1
4
3
4
1
4
2
5
1
2
9
3
9
3
9
2
1
3
4
3
2
1
7
2
6
24
14
1
2
2
7
1
4
9
2
1
1
2
6
2
16
4
8
1
2
1
2
6
2
1
7
1
1
3
8
4
3
2
3
8
4
9
2
5
4
2
2
5
11
3
2
1
10
2
9
22
14
2
26
12
1
30
15
37
7
2
1
6
2
12
2
2
3
1
1
3
3
11
2
23
7
15
1
3
1
14
2
1
1
2
5
3
5
5
2
5
1
1
7
2
3
6
1
2
6
2
13
3
1
21
4
13
14
2
1
20
4
15
10
3
1
1
2
4
1
5
1
2
3
3
4
2
3
9
3
3
11
4
1
1
7
8
4
3
2
6
1
3
10
3
1
14
7
2
9
9
2
1
1
1
6
2
1
1
9
4
3
6
4
7
6
1
3
2
8
3
5
7
6
7
45
17
2
2
2
2
7
3
1
2
1
13
3
2
2
5
8
2
3
13
1
2
8
7
1
8
5
10
1
6
5
1
3
8
1
1
8
1
9
2
1
26
3
11
22
8
17
1
1
9
9
4
2
3
10
3
308
129
10
6
15
10
89
9
41
67
18
23
51
21
5
95
18
14
200
63
116
3
26
6
13
20
2
82
21
11
6
20
86
32
21
12
65
59
39
23
24
98
19
3
82
Seite 4 von Ratsdrucksache 842
Weißenstein
Willerscheid
Witscheiderhof
Gesamt
3
2
1
2
1
2
5
2
3
2
3
3
1
2
2
1
1
2
168 177 153 157 196 181 211 197 215 230 234
0
23
15
2.119
Anhand der Liste ist zu ersehen, dass in zahlreichen Ortschaften weniger als 30, in einigen sogar
weniger als 20 Kinder wohnen. Bei dieser geringen Kinderzahl (= potentielle Nutzer) kann ein
öffentliches Interesse für einen Kinderspielplatz unter dem Blickwinkel der finanziellen Zwänge
der Stadt nur mehr eingeschränkt bestätigt werden. Die verfügbaren Mittel können nach
Auffassung der Verwaltung nur noch da eingesetzt werden, wo mindestens 25 Kinder im
entsprechenden Alter leben.
Um den von einer Schließung bedrohten Standorten aber eine Perspektive bieten zu können,
könnte sich die Verwaltung vorstellen, betroffenen Dorfgemeinschaften oder Elterninitiativen ein
Betreibermodell anzubieten, bei dem alle Rechte und Pflichten, die mit dem Spielplatz verbunden
sind, auf diese Gemeinschaft übergehen. Für eine solche Lösung auf der Basis bürgerschaftlichen
Engagements spricht auch, dass ein Teil der o.g. Spielplätze zur Zeit von den Dorfgemeinschaften
zusätzlich als Dorf- bzw. Festplatz genutzt wird und insofern auch wirtschaftliche
Rahmenbedingungen bestehen. Zur Umsetzung dieses Modells müssten entsprechende Verträge
abgeschlossen werden, in denen eine Überlassung der Grundstücke vereinbart wird und die Stadt
somit von allen Pflichten entbunden wird.
Dies setzt eine entsprechend umfassende Information der betroffenen Dorfgemeinschaften und
Initiativen voraus.
Diese Vorgehensweise bedeutet, dass im Falle eines nicht zustande
Betreibermodells der betreffende Spielplatz geschlossen werden müsste.
kommenden
Beschlussvorlschlag:
Zu Punkt der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr. 842
1)
Öffentliches Interesse ist anzunehmen, wenn mindestens 25 Kinder im Alter zwischen 2
und 12 Jahren in dem Ort wohnen.
2)
Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Dorfgemeinschaften und Elterninitiativen zu
einer Informationsveranstaltung einzuladen, um diese über Möglichkeiten und
Auswirkungen eines Betreibermodells zu informieren und den Fachausschuss in der
nächsten Sitzung über den Verfahrensstand in Kenntnis zu setzen.