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Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
14.12.16, 17:55
Aktualisiert
14.12.16, 17:55
Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 14.12.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 08.11.2016 Vorlage Nr.: TOP 17 210/2016 Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Vochemsgasse Gemarkung Brauweiler Flur 19 Flur 27 Flurstücke 135 (teilweise), 481 (teilweise), 485, 456, 457, 491 Flurstücke 2055, 2082, 2083, 2084, 2108, 2112, 2114, 2116, 2129 In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Vochemsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 2. Beratungsergebnis: Einstimmig