Daten
Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
14.12.16, 17:55
Aktualisiert
14.12.16, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 14.12.2016
Beschluss
aus der Niederschrift der 19. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 08.11.2016
Vorlage Nr.:
TOP 17
210/2016
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Vochemsgasse" in Dansweiler
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Widmung der nachfolgend genannten Straße gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr
zu verfügen:
Vochemsgasse
Gemarkung Brauweiler
Flur 19
Flur 27
Flurstücke 135 (teilweise), 481 (teilweise), 485, 456, 457, 491
Flurstücke 2055, 2082, 2083, 2084, 2108, 2112, 2114, 2116, 2129
In der beigefügten Anlage 1 sind die aufgeführten Flurstücke schraffiert dargestellt.
Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Vochemsgasse“ gemäß beigefügter Anlage 2.
Beratungsergebnis:
Einstimmig