Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
26.01.16, 17:53
Aktualisiert
26.01.16, 17:53
Beschlusstext (Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler)

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 26.01.2016 Beschluss aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 15.12.2015 Vorlage Nr.: TOP 26 410/2015 Widmung der Erschließungsanlage "Dechant-Tücking-Straße" sowie Teilflächen der Erschließungsanlage „Am Klosterhof“ in Brauweiler Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Dechant-Tücking-Straße Gemarkung Brauweiler Flur 13 Flurstücke 1569, 1571, 1574, 1568, 1645, 1637, 2355, 2293, 2295, 2297, 2483. In der Anlage 1 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Am Klosterhof Gemarkung Brauweiler Flur 13, Flurstücke 1579, 1578. In der Anlage 2 sind diese Flurstücke schraffiert dargestellt. Die genannten Flurstücke werden als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Beratungsergebnis: Einstimmig